Rechtsabbiegen an roten Ampeln, Änderung ab 2021

  • Zitat

    Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.

    Quelle: Astra

    Vorsicht: Die Crux dabei ist wohl, dass das erlaubte Rechtsabbiegen bei roter Ampel signalisiert werden muss. Mit welchem Schild weiss ich noch nicht aber in einigen Ländern wird ja dort unter der Ampel ein grüner Pfeil nach rechts angehängt.

    Allerdings ist es in der Schweiz ja meines Wissens nach verboten seine Position innerhalb der Kolonne zu verlassen. Das heisst so lange es nicht erlaubt ist an Ampeln auch nach vorne zu fahren nützt diese neue Regelung eigentlich nichts. Zusammen mit der Tatsache, dass diese neuen Schilder wohl auch fast nirgends hinzugefügt werden ist die Regelung also vermutlich recht nutzlos.

    Jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden ob es jetzt für Motorräder auch erlaubt wird an Ampeln nach vorne zu fahren.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • wird Mofafahrer nicht eher die "Töfflis" (max 30 km/h, sofern nicht frisiert) gemeint? die dürfen ja soviel mir ist den Radstreifen benutzen...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Das Rechtsabbiegen bei roter Ampel wird ab 1.1.2021 für Velos und Töfflis gestattet sein, die dürfen schon heute rechts vorbei nach vorne fahren, wenn genügend Platz ist. Wird also dort, wo Radstreifen bis zur Ampel geführt werden, möglich sein. Töffahrer profitieren davon leider noch nicht.

  • Allerdings ist es in der Schweiz ja meines Wissens nach verboten seine Position innerhalb der Kolonne zu verlassen. Das heisst so lange es nicht erlaubt ist an Ampeln auch nach vorne zu fahren nützt diese neue Regelung eigentlich nichts.

    Zeit dein Wissen aufzufrischen. Art. 42 Abs, 3 VRV

    Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Sie dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich namentlich nicht vor haltende Wagen stellen

    (Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1977)

    Mofafahrer dürfen dies nur wenn es einen Velostreifen hat.

    Töfffahrer dürfen das nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ...aber nur, wenn Töffs auch vorfahren dürfen.

    Das wird eher der Knackpunkt sein. Wär schön, glaube aber nicht daran.

    Wurde schon jemand erwischt beim Vorfahren?

    Bei Barrieren tue ich es fast immer, bei Rotampeln eher selten.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Bei Barrieren tue ich es fast immer, bei Rotampeln eher selten.

    Bei Barrieren mache ich es eigentlich fast immer. Bei Roten Ampeln eigentlich nur dann, wenn es an einer Baustelle oder an einer Passstrasse ist.
    Meist ist man ja anschliessend mit dem Motorrad sowieso schneller wie die andern Fahrzeuge und persönlich erachte ich es als sinvoller und sicherer, die Kolonne
    im Stehen zu überholen, anstatt später bei voller Fahrt überholen zu "müssen".

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer