Administrativmassnahme und Aufstieg von A 35 kW auf A offen - Was gilt?

  • Sicher keine schöne Sache wenn man eine Administrativmassnahme (Verwarnung oder Entzug des Fürerasuweis) bekommt. Dumm gelaufen wenn es innerhalb der zwei Jahren mit A beschränkt 35 kW passiert, da man danach für eine gewisse Zeit für den Aufstieg auf A unbeschränkt gesperrt ist. Passiert ist passiert und lassen wir den genauen Grund für die Administrativmassnahme mal weg und kommen zu den konkreten Fragen.



    Fragen:

    - Hat jemand Erfahrungen wie dass abläuft und kann man evtl. die "Sperre" mit eine Kontrollfahrt abkürzen?

    - Nach altem Recht ist man nach einem Entzug zwei Jahre "gesperrt", nach neuem aber nur noch ein Jahr, muss jedoch eine Prüfung machen (auch ohne Entzug). Kann ein alt-rechtlicher A beschränkt von den neuen Erleichterungen profitieren, wenn er gewillt ist die erforderliche Prüfung abzulegen?



    Rechtliches:


    "Alter" Art. 24 Abs 5 VZV, bis 31.12.2020 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a24

    Zitat

    Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabers frühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehörde feststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.


    "Neuer", Art. 15 Abs. 2bis VZV ab 1.1.2021 https://www.admin.ch/opc/de/of…-compilation/2019/191.pdf

    Zitat

    Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Absatz 6 nachweisen können

    Alt wie Neu: Art. 8 Abs. 6 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19760247/index.html#a8

    Zitat

    Der Gesuchsteller darf während der Dauer der Fahrpraxis nach den Absätzen 1–5, mindestens aber während eines Jahres, bis zur Erteilung des Lernfahrausweises oder, wenn ein solcher nicht erforderlich ist, bis zur Zulassung zur praktischen Führerprüfung mit einem Motorfahrzeug keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen haben, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat

    Neuer Art. 151l Abs. 3 VZV https://www.admin.ch/opc/de/of…-compilation/2019/191.pdf

    Zitat

    Für Personen, die den Führerausweis der Kategorie A, beschränkt auf eine Motorleistung von 35 kW und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg vor dem 1. Januar 2021 erworben haben, gilt Artikel 24 Absatz 5 des bisherigen Rechts weiterhin.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Erst mal mein Mitgefühl.


    Wenn ich recht zusammen fasse hast Du keine Aussichten mehr auf's Gratisgschänkli via 2 Jahre gute Führung und bekommst auch keinen L für die nächstgrössere Klasse mehr solange Du nicht 2 Jahre ohne Ausweisentzug ... unterwegs warst.


    Du schreibst "nach neuem aber nur noch ein Jahr, muss jedoch eine Prüfung machen (auch ohne Entzug)." - Da hast Du kein Link. Worauf bezieht sich das?


    "Alt wie Neu: Art. 8 Abs. 6 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19760247/index.html#a8"
    Abs. 8 bezieht sich scheinbar nur auf die Fahrpraxis die im Rahmen der Ausbildung nachgewiesen werden muss damit ein LFA beantragt werden kann. Mindetens 1 Jahr Fahrpraxis ohne Entzug. Betrifft meiner Meinung nicht die minimalen Fristen zum Aufstieg in die nächste höhere Klasse ohne Ausweisentzug ...


    Dies meine Interpretation. Keine Fachauskunft.

  • Altes Recht ist so:

    1. Man beantragt LFA A beschränkt 35 kW (falls noch nicht 25 Jahre alt).

    2. Man macht den Grundkurs von 8 Stunden.

    3. Man macht die Prüfung A beschränkt.

    4. Man "fährt" mindestens 2 Jahre.

    5. Man beantragt den Führerausweis A unbeschränkt (Falls man einen Entzug hatte, muss seit diesem mindestens 2 Jahr vergangen sein).



    Neues Recht ist so:

    1. Man beantragt LFA A beschränkt 35 kW (Direkteinstieg gibt es nicht mehr).

    2. Man macht den Grundkurs von 12 Stunden.

    3. Man macht die Prüfung A beschränkt.

    4. Man "fährt" mindestens 2 Jahre.

    5. Man beantragt den LFA A unbeschränkt (Falls man einen Entzug hatte, muss seit diesem mindestens 1 Jahr vergangen sein).

    6. Man macht die Prüfung A unbeschränkt.



    Und nun sehe ich auch schon die Antwort für meine Frage. Im neuen Fall beantragt man einen LFA, im alten einen vollen FA. Damit ist klar, dass eigentlich der neu rechtliche Weg auch für alt-rechtliche A (35 kW) Besitzer gehen sollte.


    Da hast Du kein Link

    Doch: https://www.admin.ch/opc/de/of…-compilation/2019/191.pdf


    Oder hier im Forum: Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Revision? Dann gibts also schon ein rechtskräftiges Urteil?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Armer RebelFazer ... für wie lange?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Armer RebelFazer ... für wie lange?

    Weiss auch noch nicht. Habe ja noch nicht mal eine Busse für den Spass bekommen.

    Dürfen die das? Mir eine Administrativmassnahme reinhauen obwohl ich strafrechtlich noch gar nicht verurteilt wurde? Ist doch eine Sauerei so was! Ich ruf bei denen am besten mal an und stelle das gleich mal klar. Dann kann ich denen auch gleich ganzgenau sagen wie das alles vorgefallen ist, ich absolut Unschuldig bin und eine Administrativmassnahme total übertrieben ist. Also echt man. :emojiSmiley-35: Würded Ihr ja auch so machen oder? Anrufen und den Sachverhalt klarstellen.


    Jetzt Moment mal, RebelFazer du hast den Lappen abgegeben?

    Also am meisten scheisst es mich ja an, dass ich meine ungedrosselten Motorräder nicht mehr fahren darf. Ich meine die Dakar hat nur 37 kW was soll der Scheiss? Und die R1 mit 132 kW ist doch auch pillepalle, nimmt man das klitzeklein 1 weg sind es nur gemütliche 32 kW.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich würde das wie unter Männern üblich regeln. Stelle mich als Sekundanten zur Verfügung.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Weiss auch noch nicht. Habe ja noch nicht mal eine Busse für den Spass bekommen.

    Dürfen die das? Mir eine Administrativmassnahme reinhauen obwohl ich strafrechtlich noch gar nicht verurteilt wurde? Ist doch eine Sauerei so was! Ich ruf bei denen am besten mal an und stelle das gleich mal klar. Dann kann ich denen auch gleich ganzgenau sagen wie das alles vorgefallen ist, ich absolut Unschuldig bin und eine Administrativmassnahme total übertrieben ist. Also echt man. :emojiSmiley-35: Würded Ihr ja auch so machen oder? Anrufen und den Sachverhalt klarstellen.


    Also am meisten scheisst es mich ja an, dass ich meine ungedrosselten Motorräder nicht mehr fahren darf. Ich meine die Dakar hat nur 37 kW was soll der Scheiss? Und die R1 mit 132 kW ist doch auch pillepalle, nimmt man das klitzeklein 1 weg sind es nur gemütliche 32 kW.

    Du kannst die Massnahme sistieren bis der Entscheid da ist. Das jedenfalls hat mir die Anwaltskanzlei gesagt welche mich ein wenig Berät.

  • Man sistiert das Verfahren und nicht die Massnahme.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.