Spiegel innerhalb der Griffe?

  • Wie jeder einfach nachsehen kannm verweisst der Art. 143 VTS auf Art. 112 VTS und dort heisst es:

    "Der Führer oder die Führerin die Fahrbahn seitlich neben dem Aufbau und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann"

    und

    "Rückspiegel müssen möglichst erschütterungsfrei angebracht sein und ein verzerrungsfreies Bild ergeben."


    Wenn man nur den Oberkörper sieht, dann ist dies nicht erfüllt.


    Auf Seite 25 der ASA Richtlinie 2b steht dann noch, dass bei normaler Körperhaltung die Sicht auf den Spiegel nicht verdeckt sein darf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • spiegel sind vielleicht nicht immer grad ästhetisch

    doch praktisch und nützlich : ich sehe gerne was hinter mir ist

    sogar mein mofa hatte damals spiegel links und rechts

    und mein fahrrad heute auch hat einen


    im letzten jahrhundert in indien traf ich einen radfahrer

    und das bild ist noch immer in meinem digitalen kopf :

    der hatte zwölf spiegel montiert , also drei-mal mehr als das da



    die zwölf spiegel waren aber alle nur auf sein gesicht gerichtet

    "spieglein , spieglein an der wand , wer ist der schönste im ganzen land"


    es geht aber noch mehr :




  • Du meinst mit der Vorgabe in .de vermutlich die 280 mm zur Fahrzeugmitte. Die sollte eigentlich jeder Spiegel an einem normalen Lenker deutlich überschreiten. Ansonsten sieht man sich ja nur selber... So lange man kein Wellensittich ist wäre das also nix. :grinning_squinting_face:


    Interessanter wäre eher die 55°-Regel. Der Spiegel muss so platziert sein, dass er in einem Sichtfeld von 55° liegt (EU-Richtlinie 97/24/EG vom 1.4.2000).


    Die Spiegel meiner BMW und Triumph liegen beide "innerhalb der Griffgummiaußenkanten". Ab Werk. :smiling_face:


    Grüße, Martin