Homologation Suzuki V 1500 LC

  • Salü,

    ich stelle mich mal eben schnell vor, bevor ich zu dem eigentlichen Thema komme. Ich heisse Mario und wohne nun seit knapp über 7 Jahren in der Schweiz.

    Ich habe von meinem Vater Ende August endlich seine Suzuki VL 1500 LC Intruder geschenkt bekommen und diese in die Schweiz verbracht und sauber importiert.

    Alle Unterlagen habe ich zur SVSA gesendet und seit dem fing der Schlamassel an... ich brauche eine Überprüfung der Abgaswerte, weil zu der Schadstoffklasse nichts im Fahrzeugbrief steht. (Kostenpunkt bei der Berner Fachhochschule - mal eben schlappe 1800 CHF).


    Ich habe auch schon den Schweizer Importeur für Suzuki Motorräder angefragt um evtl. eine baugleiche Suzuki zu finden, die schon homologisiert wurde - leider laut Aussage vom Importeur noch nie vorgekommen.



    ich habe dann die Fahrgestellnummer übermittelt und auch noch angefragt, ob das technische Datenblatt aus DE - wenn ich es nachreiche als Grundlage dienen könnte - hier die Antwort.



    Der Modelltyp ist eine AL und die Erstinbetriebnahme war am 06.07.1999.

    Meine Frage nun, gibt es wirklich keine vom Typ AL, die schon mal in die Schweiz importiert wurde? Meine Intruder ist noch alles im Originalzustand.

    Lohnt sich der Aufwand der mind. 1800 CHF (ist anscheinend ein Standardpreis laut den Unterlagen von der Berner Fachhochschule) - evtl. kommen ja noch mehr Kosten hinzu für Umbau und erneute Tests.


    Dann noch eine Frage zu der Verzollung. Im Moment habe ich es ja "normal" verzollt, weil ich es nicht als Umzugsgut angeben kann - bin ja schon zu lange in der Schweiz.

    Wenn ich von meinem Vater es nun als vorgenommene Erbschaft deklarieren lasse, kann man es nachträglich als Erbgut verzollen oder die Zollbestätigung umändern lassen, denn wenn es Erbschaftsgut wäre, dann wäre ja der Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften nicht notwendig - siehe http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2014-02-27_2418_d.pdf Punkt 4.2


    Evtl. habt ihr einen Rat oder Tipp für mich, wie ich verfahren soll. Danke Euch.

    Gruss, Mario.

  • Das Ding wird wohl noch mit Deutscher ABE und nicht mit EU-Typengenehmigung sein. Warum das ein Problem ist und dir die Abgasmessung nichts bringen wird ist hier beschrieben https://www.toeff-forum.ch/lexicon/entry/26

    Kurz: Die Abgaswerte werden über dem Erlaubten sein.


    Was regulär Zugelassen ist, findest Du hier: http://www.motoriker.info


    Wie Du schon rausgefunden hast, gibt es die Ausnahmen für Erbschafts- und Umzugsgut. Ob die Ausnahme auch für eine vorgezogene Erbschaft gilt, weiss ich nicht. Denn streng rechtlich ist dies, soweit ich weiss, eine Schenkung und keine Erbschaft. D.h. vor dem Erben kommt noch das Sterben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Salü RebelFazer,

    mich gerade mal in weiter schlau gemacht, und in dem Dokument der Astra steht ja genau geschrieben: "

    Bei Gegenständen, die der Erblasser bei Lebzeiten einem Erben unter Anrechnung auf sein Erbe zuwendet,
    tritt an Stelle der amtlichen oder notariellen Bescheinigung nach Ziffer 2, Buchstabe a) eine entsprechende
    Erklärung des Erblassers. Das Erbschaftsgut muss während mindestens sechs Monaten im Ausland persönlich vom Erblasser verwendet worden sein."

    Und nach deutschem Recht gilt eine Schenkung als vorweggenommenes Erbe... also sollte der Ansatz wohl der korrekte sein - hatte sogar beim Zoll die Schenkungsurkunde vorgewiesen, aber ich wusste von dem Dokument 18-46 nichts und man hat mich auch nicht darauf hingewiesen.


    Ich schau mir dennoch mal die anderen Seiten von Dir an.

    Merci und Gruss, Mario.

  • Es wird Dir zwar nicht helfen und Dich auch nicht ermuntern, aber 1500-er Intuder kamen nur wenige in die CH und sind nach kurzer Zeit bereits den Abgasvorschriften zum Opfer gefallen.


    Ich hoffe jedoch dass Du Deine ohne zuviel Bürokratie und Kosten in die CH bringst. :top:


    Ich find die alten Stühle geil :grinning_squinting_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Oh super 👍 Habe nicht nachgeschaut. (geht mobil nicht so gut und gat zu viele Seiten)


    Im Grunde sind Zulassung (Strassenverkehrsamt, ASTRA) und Import (Zoll, EVZ) zwei separate Prozesse. Es kann sein, dass Du das Fahrzeug als Erbschaftsgut zulassen kannst, ohne dass es offiziell als Erbschaftsgut importiert wurde. Mit Glück genügt auch bem Strassenverkehrsamt die amtliche/notarielle Bescheinigung und kein vom Zoll abgestempeltes Form 18.46.


    Wenn doch Form 18.46 braucht, dann würde ich mich nur drauf konzentrieren dies zu bekommen. Rückerstattung von Mwst lohnt sich wahrscheinlich vom Aufwand und was man am Ende zurück bekäme nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Oh super 👍 Habe nicht nachgeschaut. (geht mobil nicht so gut und gat zu viele Seiten)


    Im Grunde sind Zulassung (Strassenverkehrsamt, ASTRA) und Import (Zoll, EVZ) zwei separate Prozesse. Es kann sein, dass Du das Fahrzeug als Erbschaftsgut zulassen kannst, ohne dass es offiziell als Erbschaftsgut importiert wurde. Mit Glück genügt auch bem Strassenverkehrsamt die amtliche/notarielle Bescheinigung und kein vom Zoll abgestempeltes Form 18.46.


    Wenn doch Form 18.46 braucht, dann würde ich mich nur drauf konzentrieren dies zu bekommen. Rückerstattung von Mwst lohnt sich wahrscheinlich vom Aufwand und was man am Ende zurück bekäme nicht.

    Bin gerade schon dran, dass ich nachträglich eine Berichtigung mache, dass es als Erbschaftsgut "anerkannt" wird. Halte Euch auf dem Laufenden, wenn ich was neues weiss...