Regress auf Lernfahrer als Sozius/Sozia/Sozi* wenn Fahrer regelwidrig fährt

  • Ich stelle mir die Frage, ob der Lernfahrausweis des Beifahrers/Sozius/Sozia/Sozi* irgendwie gefährdet ist, wenn der Fahrer (Kat A.) regelwidrig fährt:

    • Fahrer fährt 7kmh zu schnell
    • Fahrer fährt mit angebrachtem L-Schild


    Meine bessere 3/4 mochte nicht mehr fahren, also hab ich Sie hintendrauf genommen und bin mit ihrem Töff (mit L-Schild) gefahen und eben auch etwas zügiger (+10kmh AB, +7 Ausserorts).


    Ungern möchte ich mit meinem Verhalten den L gefährden - aber da der L festgeklebt ist, können wir den nicht wegklappen. Und ja, ich weiss, man sollte nicht zu schnell fahren. Mit Verhalten meine ich nicht grobes Fehlverhalten à la +30kmh im 50er, Sicherheitslinie, Rotlicht u.d.g. Sondern konkret um die beiden oben aufgeführten Fälle.


    Und besteht denn die umgekehrte Möglichkeit? im Sinne von "ich habe ihr gesagt, hier sei 100kmh, Hahne uf!", so dass ich die Busse kriege und nicht sie und der L weg ist? Oder ist der L sowieso nur weg, wenn die "normalen Ausweisentzugsregeln gelten" (+1000kmh, Alk am Lenker, Sicherheitslinie, Ampel, ...).


    Mir stellt sich die Frage, weil man ja auch "dran kommt" wenn der Beifahrer im Auto besoffen ist.


    cheerioh

    SiS

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 :emojiSmiley-02:, Honda CB 250G :emojiSmiley-41:, Honda VTR 1000 SP2 :emojiSmiley-15:

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  • Eine Busse wird an den Halter des Fahrzeuges versandt, da dieser einfach ermittelt werden kann. Der Halter resp. die Halternin kann dann angeben, sie sei nicht gefahren und Dich als Fahrer melden. Dann wird die Busse an Dich gesandt und Du bezahlst.

    Da es sich hier um Übertretungen handelt, die mit Ordnungsbusse geahndeet werden gemäss Ordnungsbussenkatalog, sollte nichts auf die L-Fahrerin zurück fallen, wenn Du als Fahrer gemeldet wirst.

    Aber selbst wenn sie die Ordnungsbusse wegen der überhöhten Geschwindigkeit direkt bezahlt, bbei dieser Grössenordnung besteht meines Wissens keine Gefahr für einen Führerausweisentzug.

    Das Thema Beifahrer im Auto, wenn nur der Beifahrer besoffen ist, solltest Du den auf den Rücksitz verfrachten, damit er nicht in das Lenkgeschehen eingreifen kann. Wenn Fahrer und Beifahrer besoffen sind, kann der Beifahrer auch belangt werden, da er den Fahrer nicht hätte fahren lassen dürfen.

    Beim Töff kann Sozius / Sozia nicht oder zumindest nur sehr erschwert in den Lenker greifen um die Fahrweise zu beeinflussen.

  • Mach dir keine Gedanken…das Nichtentfernen der L-Tafel würde dich bei einer Kontrolle 20.- kosten. Sofern der sture Polizist dich für das büssen möchte.

    Wenn es dich blitzte, dann weiss ja sowieso niemand ob das L-Schild da sein muss oder nicht, also wäre das schon mal nicht auf dem Einzahlungsschein.


    +10 netto auf AB kostet 60.-

    +7 netto ausserorts kostet 100.-


    Nichts davon geht an das Amt für Administrativmassnahmen, sofern die Busse normal innert Zahlungsfrist bezahlt wird. (Egal von wem - Lenker, Halter, Lernfahrer)

  • Lüku  TOBI1109 Danke Euch beiden. Genau, Ordnungsbussen! Desshalb hab ich ja explizit erwähnt, dass ich nur Mini-Vergehen mache.


    Aber eigentlich sollte ja sie alleine fahren :smiling_face:


    geniesst die letzten warmen Herbsttage!

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