Beiträge von TOBI1109

    Gibt keine eindeutige Antwort. Von „es passiert nichts“ bis zur Verzeigung bei der Übertretungsstrafbehörde inkl. Stilllegung deines Motorrades ist alles möglich. Es kommt auf den Polizisten, dessen Sachverständnis, die aktuelle Vorgehensweise je nach Kanton an.

    Ciao Severin


    Die Baujahre bis 2012 hatten Probleme mit der LIMA. Früher oder später mussten die alle gewechselt werden oder die Problematik mit einem Längsregler aus dem Zubehörmarkt gelöst werden. Frag den Verkäufer mal ob das gemacht wurde. Falls nein, kannst du den Preis noch etwas drücken, da du diese Reparatur mit Sicherheit irgendwann machen müsstest. Ich meine mich zu erinnern, dass die meisten LIMAs zwischen 50‘ und 75‘ den Dienst quitierten.


    Ansonsten spricht eigentlich nichts gegen eine 800er GS. Robuster Motor, pflegeleicht, mit Pflege jahrelang fahrbar, Haltbarkeit, viel Zubehör erhältlich, gut zu fahren, im Solobetrieb auch mit Gepäck genug Pfupf (persönliche Meinung), ansonsten keine wirklichen technische Krankheiten bekannt.


    Liebe Gruess, Tobi

    Hi Max


    Falls du grob wissen möchtest, ob deine Anlage zu laut ist oder nicht, lade dir das App „dB Meter“ runter. Viele sind der Meinung, dass die Angaben vorne und hinten nicht korrekt sind, dem ist jedoch nicht so. Für eine grobe Beurteilung reicht es.

    Solang deine Anlage nicht mehr als 5 dB lauter ist, als im Typenschein deines Motorrades angegeben, solltest du keine Probleme bekommen.


    Viel Spass beim Fahren

    Jenachdem welcher Polizist dich kontrolliert, musst du allenfalls sogar dein Motorrad stehen lassen und es wird das Kontrollschild inkl. Fahrzeugausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes abgenommen.


    Klar ist dies der wohl gröbste Fall aber durchaus möglich. Gerade wenn du bedenkst, dass momentan immerwieder Lärmthemen in der Politik und in der Bevölkerung grosse Aufmerksamkeit bekommen und dadurch auch die Toleranz der Gesetzeshüter sinkt.


    Ich musste auch zwei Jahre mit eher unspektakulärem Sound fahren, die Zeit geht vorüber und danach ist die Vorfreude auf den neuen Auspuff noch grösser. Wirst du also gut überstehen :winking_face:

    Mach dir keine Gedanken…das Nichtentfernen der L-Tafel würde dich bei einer Kontrolle 20.- kosten. Sofern der sture Polizist dich für das büssen möchte.

    Wenn es dich blitzte, dann weiss ja sowieso niemand ob das L-Schild da sein muss oder nicht, also wäre das schon mal nicht auf dem Einzahlungsschein.


    +10 netto auf AB kostet 60.-

    +7 netto ausserorts kostet 100.-


    Nichts davon geht an das Amt für Administrativmassnahmen, sofern die Busse normal innert Zahlungsfrist bezahlt wird. (Egal von wem - Lenker, Halter, Lernfahrer)

    War aber ein hilfssheriff sehr übereifrig. Man bekommt langsam den Eindruck dass in der Stadt versucht wird Leute wegzumobben. Nur noch velöler Paradies? :stupid:

    In der Stadt Zürich sind sie sowieso nicht mehr normal, was das angeht…möglichst überall auch noch 30er Zonen generieren. Aber das ist ein anderes (leidiges) Thema…


    Hallo. Ich hab da zwei Fragen:

    1. Was ist mit dem (fehlenden) fest verbauten Reflektor gemeint? Ev. das rote Ding, dass ich der Befestigung des "L" für meine liebe Frau geopfert habe (Unterhalb des Nummernschild).

    2. Was kostet so ein Scheiss (die Busse, nicht der Reflektor).

    1. Ja, es wird sich wohl um diesen Reflektor handeln.


    2. Kostet 60.-

    Sowohl das Führen als auch das Inverkehrbringen eines Motorrades ohne fest angebrachte Rückstrahler. Bussenziffer 407. (Führen) oder 507. (Inverkehrbringen). Siehe Art. 140 Abs. 1 Bst. b und Art. 148 Abs. 1 VTS

    Wenn du mal Richtung Kanton SG und GR unterwegs bist, würde sich der Kunkelspass noch anbieten. Zwar nicht lange aber trotzdem Schotter auf der Bündnerseite. Kleines Strässchen und coole Gegend mit fast keinem Verkehr, da Fahrverbot --> ausser du löst die Überfahrtsbewilligung (10.-). Kann man unterdessen per Handy ohne Probleme bei der Anfahrt zum Pass machen.


    Offizielle Infos der Gemeinde Tamins

    So nun steht die Gute in meiner Garage :ahahaha:


    Eine 800 GS Adventure mit Jahrgang 2014 und knapp über 40'km auf der Uhr. Ich konnte einen guten Preis inklusive dem Zubehör verhandeln und hoffe, dass nicht irgendwelche böse Überraschungen auftauchen werden.


    Die hinteren Bremsklötze müssen bald ersetzt werden, ansonsten sollte nichts anstehen.


    see you on the road :walklike:

    Danke für diesen guten, jedoch auch amüsanten Beitrag Rebel :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Ich weiss gar nicht, wieso du dich da so reinsteigern kannst und du alle Töfffahrer als Memmen oder sinngemäss "dem Staat gehorchende Lemminge" sehen kannst. ^^'

    Ich hab grundsätzlich kein Problem mit dem ganzen Thema. Hatte bis jetzt nur original Tüten oder dann welche mit Beiblatt für einen anständigen Preis.


    Schlussendlich soll jeder machen was er will. Legal, illegal, Graubereich wie auch immer...jeder hat die Möglichkeit dein Rezept anzuwenden oder sich halt ein Beiblatt zu beschaffen.

    :emojiSmiley-111:

    RebelFazer

    Ja das musste ich nicht rausfinden, sondern wusste es schon vor deiner super Antwort. Nur nützt es mir nichts zu wissen, dass dies die EU-Gesamtgenehmigung ist, wenn es sodann vom StVA ZH (zum Beispiel) nicht anerkennt wird ohne ein CH-Beiblatt vorzuweisen…


    Ich weiss es ist rechtens, es wäre erlaubt etc. bla bla ABER es bringt uns allen nichts wenn es das StVA einfach nicht akzeptieren will. Ausser jemand hier hat endlos Kohle und genügend Anwälte um dagegen vorzugehen, falls man sich eine Verzeigung dadurch einholt.


    Mir ist es ja grundsätzlich egal, ich fahr einfach einen ESD mit Beiblatt und muss mit den Behörden gar nicht erst darüber diskutieren…


    metamorph

    Ich denke die meisten verstehen Rebel, ich tu es zumindest aber eben, auch mit diesem Wissen ist man leider nicht vor dem Schweizer Amtsschimmel geschützt. Die Schweiz ist perfekt im „nein das ist EU, das interessiert uns nicht, ich möchte aber das in CH-Format, auch wenn ich es in EU Format akzeptieren müsste“

    Hätte ich nicht selber Ahnung davon, hätte ich nichts dazu geschrieben Rebel…aber Hauptsache zuerst mal vom Stadttor in Schaffhausen schwaffeln ^^'


    Wenn man sich einigermassen mit Typengenehmigungen auskennt, wüsste man, dass es keine Typenscheine in der Schweiz mit einem * gibt…bei modernen Fahrzeugen sind es in jedem Typenschein (ausser natürlich X) ein Zahl gefolgt von zwei Buchstaben und danach nochmals drei Zahlen!


    Aber ja das StVA hat ja die Antwort bereits gegeben…

    Dies ist aber nur eine EC Genehmigung, ist diese in CH auch gültig?

    Sag mir warum nicht.

    Könnte man beim StVA abklären. Ich sehe jedoch das Problem, dass dies nur eine allgmeine Genehmigung ist und die Typengenehmigungs-Nr. des Motorrads nicht enthält. Darum erhält man ja üblicherweise bei einem schweizer Händler, das CH-Beiblatt mit den Angaben und der Bestätigung seinerseits, dass es typenkonform ist.