Bussenzettel (Auf 2Rad Parkplatz) wegen fehlendem Reflektor

  • Howdy.

    Newbie hier im Forum. Gleich mit einer Rechtsfrage:


    Hatte heute am Feierabend meine Bonneville mit einer Busse vorgefunden.

    Die Maschine stand auf einem 2Rad Parkfeld in der Stadt Zürich.

    Busse wegen fehlendem Reflektor: "Inverkehssetzung eines Mottorrads ohne fest verbauten Reflektor"


    Wenn die Polizei mich angehalten hätte, dann hätte ich das ja akzeptiert.


    Aber der Töff stand auf einem Parkfeld.

    Wenn der Töff nicht in Betrieb ist, kann ich dann trotzdem gebüsst werden?


    Gruss

    S

  • Ja

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ja, sofern du nicht auf einem privaten Parkplatz gestanden hast, gilt das Motorrad als in Verkehr, da dies als öffentliche Verkehrsfläche angeschaut wird.


    Privater Parkplatz war es wohl nicht, da die Polizei dort keine Busse ausstellen könnte.

  • Yepp, gilt auch für abgefahrene Reifen (und das wird dann teuer).

    Darum immer verteckt parken. :winking_face:

    Wahrscheinlich ist der Bussenaussteller aufgrund des fehlenden Reflektors dagegen gestossen. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • War aber ein hilfssheriff sehr übereifrig. Man bekommt langsam den Eindruck dass in der Stadt versucht wird Leute wegzumobben. Nur noch velöler Paradies? :stupid:

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • Hallo. Ich hab da zwei Fragen:

    1. Was ist mit dem (fehlenden) fest verbauten Reflektor gemeint? Ev. das rote Ding, dass ich der Befestigung des "L" für meine liebe Frau geopfert habe (Unterhalb des Nummernschild).

    2. Was kostet so ein Scheiss (die Busse, nicht der Reflektor).

  • War aber ein hilfssheriff sehr übereifrig. Man bekommt langsam den Eindruck dass in der Stadt versucht wird Leute wegzumobben. Nur noch velöler Paradies? :stupid:

    In der Stadt Zürich sind sie sowieso nicht mehr normal, was das angeht…möglichst überall auch noch 30er Zonen generieren. Aber das ist ein anderes (leidiges) Thema…


    Hallo. Ich hab da zwei Fragen:

    1. Was ist mit dem (fehlenden) fest verbauten Reflektor gemeint? Ev. das rote Ding, dass ich der Befestigung des "L" für meine liebe Frau geopfert habe (Unterhalb des Nummernschild).

    2. Was kostet so ein Scheiss (die Busse, nicht der Reflektor).

    1. Ja, es wird sich wohl um diesen Reflektor handeln.


    2. Kostet 60.-

    Sowohl das Führen als auch das Inverkehrbringen eines Motorrades ohne fest angebrachte Rückstrahler. Bussenziffer 407. (Führen) oder 507. (Inverkehrbringen). Siehe Art. 140 Abs. 1 Bst. b und Art. 148 Abs. 1 VTS

  • kann ich dann trotzdem gebüsst werden?

    Dass sie es können, sieht man daran, dass sie es taten. Q.E.D.


    Durften sie auch? Nun, die Tatsache, dass der Rückstrahler fehlt scheint unbestritten zu sein:

    dann hätte ich das ja akzeptiert.

    Ein roter (Anhang 10, Abschnitt 1 VTS), nicht dreieckiger Rückstrahler, muss hinten an jedem Motorrad angebracht sein (Art. 140 Abs.1 Bstb. b VTS), welches am Strassenverkehr teilnimmt. Soweit ich weiss gilt selbst für Oldtimer eine Nachrüstpflicht (irgendwann vor 1969 eingeführt).


    Das nicht anbringe ist strafbar gemäss Art. 219 Abs. 1 Ziff. 1 VTS und Art. 93 Abs. 2 SVG. Zu deinem Glück ist es ein OBV Tatbestand, denn sonst käme noch die Ungemach in Form von Art. 16 Abs. 2 SVG.


    Wenn die Polizei mich angehalten hätte

    In dem Fall hätte es ein Busse gemäss OBV Nr. 407 Führen eines Motorrades ohne fest angebrachte Rückstrahler (Art. 140 Abs. 1 Bst. b und 148 Abs. 1 VTS) von 60 Franken gegeben.


    Die Maschine stand auf einem 2Rad Parkfeld

    In dem Fall ist OBV Nr. 507. Inverkehrbringen eines Motorrades ohne fest angebrachte Rück­strahler (Art. 140 Abs. 1 Bst. b und 148 Abs. 1 VTS) korrekt. Kostet auch 60 Franken.


    Das abstellen auf im öffentlichen Verkehrsraum (Art. 1 Abs. 1 SVG und BGE 86 IV 29), wie öffentlicher Parkplatz oder auch Trottoir gilt schon als Inverkehrbringen. Selbst wenn man das Motorrad mit einem Anhänger dorthin gebracht hat.


    Gemäss Art. 7 OBG haftet bei Ordnungsbussen am Ende fast immer der Halter. Bezahlt man die vorgefunden Busse nicht, wird dem Halter in etwa 2 Wochen eine neue per Post zugestellt. Bezahlt man diese nicht Fristgerecht, kommt es zum ordentlich Strafverfahren. Bei diesem kann die Busse höher als vom OBV vorgegeben ausfallen und es kommen noch unverschämt hohe Schreibgebühren dazu.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also die Kapo ZH hatte das Problem bei einer Grosskontrolle souveräner gelöst: "Kleben Sie einfach einen Rückstrahler hin." Gab dann noch ein Halstuch und einen Gutefahrt-Wunsch.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wenn du die Nummer rausnimmst, kannst du mit einer oder 2 Schlossschrauben das L auf der Seite befestigen. Dann hast du unterhalb der Nummer Platz für einen Reflektor.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Die Kapo meinte, auf den Schildhalter. Dort klebt jetzt das Ding. Und bei Gelegenheit dann noch ein Original.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Der Reflektor ist unterhalb der Nummer. Das L ist mit Flugelmuttern befestigt - es ist mein Motorrad und ich will kein L an meinem Motorrad. Wenn Frau fährt, kommt das L drann. Auf der Seite raus geht nicht, wegen den Taschenbügeln. Aber ich mach einen Reflektor unten an das L und gut ist.

  • Der Reflektor ist unterhalb der Nummer. Das L ist mit Flugelmuttern befestigt - es ist mein Motorrad und ich will kein L an meinem Motorrad. Wenn Frau fährt, kommt das L drann. Auf der Seite raus geht nicht, wegen den Taschenbügeln. Aber ich mach einen Reflektor unten an das L und gut ist.

    First World Problem. :winking_face:

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour