OFFROAD-VERBOT IN ITALIEN (der Diskussions Faden)

  • OFFROAD-VERBOT IN ITALIEN

    Neues Gesetz verschärft die Regeln


    Aufruhr in Italien. Mit einer neuen sogenannten Offroad-Verordnung beschränkt der Italienische Gesetzgeber die Nutzung von Wald- und Feldwegen. Das Dekret, das am 28.Oktober 2021 verabschiedet wurde, wurde am 1. Dezember 2021 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Einspruchsfrist läuft am 16. Dezember ab. Damit hat das Dekret Gültigkeit.


    Die neue Verordnung regelt den Verkehr auf allen Wald- und Feldwegen in Italien. Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegeerhalt eingesetzt werden. Alle anderen Fahrzeuge werden ausgeschlossen. Darunter fallen Motorräder, Autos (Geländewagen), Quads und sogar Fahrräder. Mountainbiker, Geländewagenfahrer und auch Enduristen laufen dagegen Sturm, denn mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten. Allerdings können die italienischen Regionen die neue Verordnung relativ freizügig handhaben. Der Gesetzgeber gesteht ihnen da einen ziemlich großen Spielraum zu.

    [...]

    Weiter Infos gibt es bei Motorrad Online

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also ist es mehr oder weniger erstmal ein Papiertiger?

    Wenn es wie im Kanton Glarus gehandhabt wird? Nein. Dort haben die drei Gemeinde auch (wieder) freie Hand aber alle Wege sind trotzdem zu. Wenn es wie in Graubünden gehandhabt wird? Ja.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • In Glarus reden sie nur Deutsch, in Graubünden auch italienisch - das gibt schon mal Anlass zur Hoffnung ... wobei, eigentlich ist das Gesetz ja ganz vernünftig. Es muss ja nicht überall so Feinstaubrowdies haben. Es gibt doch nichts friedlicheres als das Rauschen der Blätter im Wind, das Plättschern des klaren Bergbächleins, das Summen der Insekten und das ferne Leuten von Kuhglocken - das Jodeln der Sennerin oder der feierliche Klang des Alphorns wenn die Sonne im blutroten Alpenfirn zur Ruhe sinkt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG UND FORSTWIRTSCHAFT

    BESCHLUSS 28. Oktober 2021 .


    Bestimmungen zur Festlegung nationaler Mindestkriterien für die Zwecke, Arten und technisch-konstruktiven Merkmale von Forst- und Waldwegen, von Arbeiten im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung und von forsthydraulischen Einrichtungen.


    DER MINISTER FÜR AGRAR-, ERNÄHRUNGS- UND FORSTPOLITIK IM EINVERNEHMEN MIT DEM MINISTER FÜR KULTUR UND DEM MINISTER FÜR DEN ÖKOLOGISCHEN ÜBERGANG



    Dekrete:


    Zitat von Art. 5. Wasser-Forstwirtschaftliche Systeme

    1. Waldwasserbauarbeiten intensiver und extensiver Art als forstwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 3. April 2018 werden mit den Techniken des naturnahen Bauens durchgeführt, bei denen lebendes Pflanzenmaterial (Pflanzen oder Pflanzenteile) in Kombination mit inerten Materialien wie Steinen, Holz, Pflanzen- oder Kunstfasern oder Gleichwertigem verwendet wird.


    2. Andere forsthydraulische Arbeiten, die mit traditionellen Techniken durchgeführt werden, können nur dann angemessen umgesetzt werden, wenn die Bedingungen und Merkmale der Instabilität es erforderlich machen, sie als Alternative zu den im vorigen Absatz genannten ingenieurbiologischen Lösungen zu wählen.

    Zitat von Art. 6. Die Datenbank

    1. Um die computergestützte Ablage der Informationen über das Netz der Haupt- und Nebenforst- und Viehwirtschaftswege in einheitlicher und interoperabler Weise auf nationaler Ebene zu fördern, können die Regionen die Einrichtung einer eigenen georeferenzierten Datenbank der Haupt- und Nebenforst- und Viehwirtschaftswege vorsehen, die regelmäßig zu aktualisieren ist, wobei für jede der in Art. 3, Abs. 3 und 4 genannten Kategorien die Ausdehnung, die als numerischer Wert in Metern angegeben wird, sowie der Zustand der Nutzbarkeit und der eventuelle Wartungsbedarf anzugeben sind.

    Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Aber betrifft es nur wege unter 2,5m?

    Kein Ahnung. MOTORAD ist eine Deutsch Zeitschrift und die haben sich evtl. an Deutschen Gesetzen orientiert.

    Da gibt es in gewissen Bundesländern auch so komisches, was zu bspw. Velofahren im Wald auf "engen" Strassen anbelangt. Spziell in "The Länd" ist man da nicht so "Nett" wie man einem per Kleber weismachen will:

    https://vm.baden-wuerttemberg.…fos-zur-zwei-meter-regel/


    Das gestopfte Schlupfloch das es in Italien gab liegt wohl im Art. 2 Abs. 2 begraben:


    "2. Gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe f) des Gesetzesdekrets 34 vom 3. April 2018 und unter Bezugnahme auf die darin enthaltenen Definitionen unterbrechen die in Artikel 3 genannten Abschnitte des Dauerwaldes und der temporären Wald- und Viehwege nicht die Kontinuität des Waldes und werden der Definition des Waldes gleichgestellt." [Decreto legislativo 3 aprile 2018, n. 34, recante «Testo unico in materia di foreste e filiere forestali»] . Gemäss dem Gesetzesdekrets 34 galt dies nur für Starassen im Staatsbesitz.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • In Glarus reden sie nur Deutsch, in Graubünden auch italienisch - das gibt schon mal Anlass zur Hoffnung ... wobei, eigentlich ist das Gesetz ja ganz vernünftig. Es muss ja nicht überall so Feinstaubrowdies haben. Es gibt doch nichts friedlicheres als das Rauschen der Blätter im Wind, das Plättschern des klaren Bergbächleins, das Summen der Insekten und das ferne Leuten von Kuhglocken - das Jodeln der Sennerin oder der feierliche Klang des Alphorns wenn die Sonne im blutroten Alpenfirn zur Ruhe sinkt.

    Ich sehe, im Gegensatz zu Töfflibueb nimmst Du brav deine Medis. :'D

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Also wenn ich das Gesetz so lese, hat wer anders die Medis nicht genommen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Es muss ja nicht überall so Feinstaubrowdies haben. Es gibt doch nichts friedlicheres als das Rauschen der Blätter im Wind, das Plättschern des klaren Bergbächleins, das Summen der Insekten und das ferne Leuten von Kuhglocken - das Jodeln der Sennerin oder der feierliche Klang des Alphorns wenn die Sonne im blutroten Alpenfirn zur Ruhe sinkt.

    Sehe ich wie du. Man braucht nicht überall durchzufahren. Ich fände es vorteilhaft, wenn gewisse Gebiete oder Strecken explizit für Motorradfahrer geschaffen würden, in denen ein Befahren explizit erlaubt wäre. Analog der Bikeparks oder Trails für "Drahtesel".

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Sehe ich wie du. Man braucht nicht überall durchzufahren. Ich fände es vorteilhaft, wenn gewisse Gebiete oder Strecken explizit für Motorradfahrer geschaffen würden, in denen ein Befahren explizit erlaubt wäre. Analog der Bikeparks oder Trails für "Drahtesel".

    Ich würde das wie folgt präzisieren: Wo ICH durch will, ist es erlaubt. Wo ICH nicht durch will, ist es, bis ICH dann doch durch will, nicht erlaubt,

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Sehe ich wie du. Man braucht nicht überall durchzufahren. Ich fände es vorteilhaft, wenn gewisse Gebiete oder Strecken explizit für Motorradfahrer geschaffen würden, in denen ein Befahren explizit erlaubt wäre. Analog der Bikeparks oder Trails für "Drahtesel".

    sehe ich ein klein wenig anders, zumal es Strecken betrifft die bis jetzt legal und zum Teil schon mit Einschränkungen befahren werden durften.


    Und da es sowieso schon zu wenig legal befahrbare Schotterstrecken gibt, finde ich solch einen Beschluss dann gar nicht schön.......

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Also ich bin mir nicht sicher, ob das schon rechtskrätig wird, weil ja sonst das dagegen Sturm laufen nix mehr bringt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Sehe ich wie du. Man braucht nicht überall durchzufahren. Ich fände es vorteilhaft, wenn gewisse Gebiete oder Strecken explizit für Motorradfahrer geschaffen würden, in denen ein Befahren explizit erlaubt wäre. Analog der Bikeparks oder Trails für "Drahtesel".

    sehe ich ein klein wenig anders, zumal es Strecken betrifft die bis jetzt legal und zum Teil schon mit Einschränkungen befahren werden durften.


    Und da es sowieso schon zu wenig legal befahrbare Schotterstrecken gibt, finde ich solch einen Beschluss dann gar nicht schön.......

    Was du schreibst, das kann ich durchaus nachvollziehen. Im Grundsatz sehe ich das wie du.

    Mir ist aber auch bewusst, dass sich Gesetze im Laufe der Zeit ändern können. Dies und die Ursache für eine Änderung gilt es aber zu bedenken, womit wir wieder bei der Frage nach dem Warum *think* wären. Ohne, dass der "Schuh" in irgend einer Weise drückt, werden keine Gesetze erlassen oder geändert.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Ohne, dass der "Schuh" in irgend einer Weise drückt, werden keine Gesetze erlassen oder geändert.

    Also da bin ich mir in Italien nicht so sicher.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.