Drosselung aufheben

  • HI

    bei meiner Suzuki Intruder 1400 heisst es 21kw aber ich möchte volle 49kw haben. Mein Mech. meinte dass er die Drosselung rausnehme aber den Fahrzeugausweis nicht ändern könne!

    Warum? Ist das überhaupt legal? Ich bin früher 2 Jahre 125er gefahren und habe somit den A Schein.

    Vielen Dank und Gruss

  • Welchen "Schein" Du hast, hängt nicht davon ab, was du bisher gefahren bist, sondern was im Führerausweis steht. Der Führerausweis sagt aus, was du fahren darfst aber nichts über die zu fahrende Maschine.


    Wenn Du die Leistung der Maschine durch Entffernung der Drosselung änderst, braucht es einen neuen Fahrzeugausweis, der nur durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt werden kann. Dieses kann Dir Auskunft geben, ob und wie das bei Deinem Motorrad geht. Sollte aber eigentlich auch Dein Mech wissen oder kann es für Dich in Erfahrung bringen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Das ist sicher möglich....nur Du wirst bei einer Einlösung nur 21Kw im Fahrzeugausweis haben und somit illegal, sprich unversichert unterwegs sein.....


    Im falle eines Falles ungünstig.....

  • Bei älteren Töffs wurde häufig die Drosselung entfernt und mit einer höheren Leistung als im FZ-Ausweis eingetragen, rumgefahren. Dies war und ist immer noch bei den STVAs und auch den Versicherungen bekannt. Sprich deshalb mit Deinem Versicherungsmenschen, der kann Dir dann sagen, ob das ein Problem ist oder nicht.


    Im Grundsatz ergeben sich folgende Folgen, wenn die Drossel entfernt wurde aber die geringere Leistung eingetragen ist:

    1. Solltest Du nur den A beschränkt auf 35kW Ausweis haben, fährst Du ohne gültigen Fahrausweis mit allen rechtlichen Konsequenzen (Sperre für 2 Jahre etc.

    2. Du fährst mit einem für den Strassenverkehr nicht zugelassenen Töff, sollte die Manipulation bei einer Kontrolle festgestellt werden, gehst Du zu Fuss weiter und erhälst eine entsprechende Busse.

    2. Im Falle eines Unfalles deckt die Versicherung den Schaden nicht, da Du nicht mit dem typenkonformen Töff gefahren bist, rechtlich mit einem anderen Fahrzeug als dem eingelösten Fahrzeug resp. einem Fahrzeug mit unzulässigen Modifikationen. Die Haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich den Schaden von Dritten bezahlen aber dann auf Dich Regress nehmen. Bei Personenschäden oder gar dem Tod einer Person kann das dann sofort hunderttausende von Franken bedeuten

  • Wenn du die heiligen ASA Richtlinie durchliest findest du unter dem Neuen Testament ("2b Abändern und Umbauen von Motorrädern") unter Psalm 4.8.7.5 ("Änderung der Leistung, Anpassung an eine bestehende TG") die folgenden Worte:


    "Bei einer Anpassung an eine bestehende Typengenehmigung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug dieser Typengenehmigung vollständig entspricht"


    und ausserdem:


    "Der Umbauer muss bestätigen, dass das Fahrzeug nach den Angaben des Inhabers der Typengenehmigung umgebaut wurde"


    Wenn du (oder dein Mech) beweisen könnt, dass auf der Strassen der Schweiz bereits eine Intruder 1400 mit 49kW rumtuckert und deren Fz-Ausweis diese Leistung hat UND eure Typengenehmigungsnummer identisch ist, könntet Ihr versuchen damit zu argumentieren.


    Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist ein anderes Thema. Würde ich nicht empfehlen, vor allem nachdem der Direkteinstieg abgeschafft wurde und die Polizei in den nächsten Jahren wohl ein scharfes Auge auf das ganze haben wird.

    "you can't say that, it's a Ferrari!"

  • Wenn du (oder dein Mech) beweisen könnt, dass auf der Strassen der Schweiz bereits eine Intruder 1400 mit 49kW rumtuckert und deren Fz-Ausweis diese Leistung hat UND eure Typengenehmigungsnummer identisch ist, könntet Ihr versuchen damit zu argumentieren.

    Solche wird es geben. Aber das hilft nicht viel, da Art. 4 VTS gilt

    Zitat

    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

    Fahrzeug mit 49 kW sind entweder vor der Verschärfung der Abgasvorschriften zugelassen worden oder konnten als Umzugsgut/Erbschaftsgut zugelassen werden.


    Das ganze haben wir schon x-mal durchgekäut, siehe :

    Suzuki VS 1400 Intruder 49 oder 21 kW sowie die dort verlinkten Diskussionsfäden.

    und auch

    Motorrad Import - Das Motorrad und Töff-Forum der Schweiz

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!