MFK Aufgebot nicht erhalten

  • Hat ja erst 2.5t KM aufem Tacho = sozusagen neu. Mech meinte ich solle bis zu nächsten Service mit 6t km warten obwohl die 2 Jahre eigt. um währen.

    Was meinst Du mit den 2 Jahren, die eigentlich um sind? Normalerweise sind die Wartungsvorschriften so, dass nach einer bestimmten km Zahl oder einem Jahr ein Service fällig ist. Zudem, wenn der letzte Service zwei Jahre her ist, dann lohnt es sich in jedem Fall, einen kleinen Service machen zu lassen, schon nur, dass der Mech die Funktion der sicherheitsrelevanten Teile prüfen kann. Zudem sollte die Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre gewechselt werden, da diese Wasser zieht. Ich hatte einen Kollegen, bei dem dann die Vorderbremse versagte, da die Bremsflüssigkeit zu alt war. Zum Glück bemerkt, bevor wir in den Pässen waren.

  • Hatte meine GSA neu erworben mit Vermerk ‘39’ Prüfungen im Ausweis «25.06.2015».


    Auch ich habe bis dato kein Aufgebot erhalten … oder es erfolgreich verdrängt. :hust:

  • Also bitte, Du wohnst im Kanton Bern ... und da erwartest Du ihm ernst, dass Du Ratz-Fatz zu etwas aufgefordert wirst?

    Ich fühle mich angegriffen. In meiner Berner Würde!

    Dann verteidige Dich ...

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hat ja erst 2.5t KM aufem Tacho = sozusagen neu. Mech meinte ich solle bis zu nächsten Service mit 6t km warten obwohl die 2 Jahre eigt. um währen.

    Was meinst Du mit den 2 Jahren, die eigentlich um sind? Normalerweise sind die Wartungsvorschriften so, dass nach einer bestimmten km Zahl oder einem Jahr ein Service fällig ist. Zudem, wenn der letzte Service zwei Jahre her ist, dann lohnt es sich in jedem Fall, einen kleinen Service machen zu lassen, schon nur, dass der Mech die Funktion der sicherheitsrelevanten Teile prüfen kann. Zudem sollte die Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre gewechselt werden, da diese Wasser zieht. Ich hatte einen Kollegen, bei dem dann die Vorderbremse versagte, da die Bremsflüssigkeit zu alt war. Zum Glück bemerkt, bevor wir in den Pässen waren.

    Meinte obwohl dieser Jahresintervall durch ist. Ist ne bissle spezielle Situation. Die Vorbesitzerin hat zwar keinen Service machen lassen aber trotzdem einiges gewechselt wie Öl etc.

  • Ich fühle mich angegriffen. In meiner Berner Würde!

    Dann verteidige Dich ...

    Ich nehme mal an, dass diese Aussage darauf bezogen ist, dass wir Berner alles etwas ruhiger angehen und Klischeehaft langsam sprechen.


    Nach kurzen Recherchen und paar wissenschaftlichen Studien, nehme ich meine Niederlage hin.

  • Könnte das den Prüfer stören, wenn ich mit abgelaufenem MFK zur Prüfung gehe? Nehme ja mal an, der will meinen Fahrzeugschein sehen, damit er auch sieht dass ich nicht mit einem 100PS Bike zur A1 Prüfung komme :'D ;P

  • Was verstehtst Du unter abgelaufener MFK?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Gute Frage, definiere es mal so (mist is ja falscher Thread, egal) habe bis jetzt kein Aufgebot erhalten, obwohl dies seit paar Monaten fällig wär (5 jahre nach Innverkehrssetzung)

  • Da ist NICHTS abgelaufen. Die Strassenverkehrsämter kommen einfach nicht mit dem prüfen nach. Das geht nicht zu deinen Lasten. Eine MFK ist keine bestimmte Zeitdauer gültig. Vielmehr ist die Zeitdauer, ab wann die nächste MFK stattfinden sollte, eine Anweisung an die Strassenverkehrsämter.


    Meine von mir beinahe gemeuchelte V-Strom (1. Inverkehrsetzung 2007) hatte bis in den Sommer 2014 kein MFK-Aufgebot erhalten. Damit war ich mit ihr bis an ihr beinahe seliges Ende legal unterwegs.


    Du kannst diesbezüglich also ganz beruhigt an die Prüfung.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Falls dich das, was schon mehrfach gesagt wurde immer noch nicht beruihgt: Das MFK ist noch gar nicht im Verzug. Denn es sind nicht:

    (5 jahre nach Innverkehrssetzung)

    sondern erstmals nach fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung. Art. 33 VTS.


    Und wie gesagt, in Wahrheit kommt da oft noch 1 - 2 Jahre obendrauf. Interesannterweise, ist es eines der wenigen Fälle, bei dem man nicht selber reagieren muss. Die periodische Prüfung ist explizit auf Einladung durch die Zulassungsbehörden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!