Also doch eher eine Tuono anstelle einer Vespa.
Meine verbotene Liebe ist die 300er Vespa GT. Von Korsika-Ferien in einem Vespa-Club kann man echt nur träumen..
Also doch eher eine Tuono anstelle einer Vespa.
Meine verbotene Liebe ist die 300er Vespa GT. Von Korsika-Ferien in einem Vespa-Club kann man echt nur träumen..
Alles anzeigenMan bekommt auch eine Rechnung, wenn man von Vorne mit 51 km/h (nach Abzug) und von hinten mit 5 km/h geblitzt wird (Und dazwischen 0 km/h hat).
Gibt es eigentlich auch mobile Blitzgeräte, welche nur vorne blitzen?
Ja. Die Filmen aber meist nach hinten. Wie z.B. dieser hier.
Übrigens nicht nur Mobile. Der im Kanton Neuchatel, A5 Anschluss Thielle (40 km/h !!) blitzt auch nur nach vorne und filmt nach hinten, und spülte so mehr als 2 Mio Franken in die Staatskasse:
Übrigens nicht nur Mobile. Der im Kanton Neuchatel, A5 Anschluss Thielle (40 km/h !!) blitzt auch nur. Rebel Fazer ist dieser innerorts oder zählt der schon Autobahn ?
Übrigens nicht nur Mobile. Der im Kanton Neuchatel, A5 Anschluss Thielle (40 km/h !!) blitzt auch nur nach vorne und filmt nach hinten, und spülte so mehr als 2 Mio Franken in die Staatskasse:
Alles anzeigenMan bekommt auch eine Rechnung, wenn man von Vorne mit 51 km/h (nach Abzug) und von hinten mit 5 km/h geblitzt wird (Und dazwischen 0 km/h hat).
Gibt es eigentlich auch mobile Blitzgeräte, welche nur vorne blitzen?
Ja. Die Filmen aber meist nach hinten. Wie z.B. dieser hier.
Übrigens nicht nur Mobile. Der im Kanton Neuchatel, A5 Anschluss Thielle (40 km/h !!) blitzt auch nur nach vorne und filmt nach hinten, und spülte so mehr als 2 Mio Franken in die Staatskasse:
Rebel Fazer ist dieser innerorts oder zählt der schon Autobahn ?
Autobahnanschlüsse wie Auf- und Abfahrten gelten als Ausserorts.
Strenggenommen beginnt Autobahn mit dem entsprechenden Schild und hört auch mit dem entsprechenden Schild auf.
Strenggenommen beginnt Autobahn mit dem entsprechenden Schild und hört auch mit dem entsprechenden Schild auf.
Strenggenommen, nach dem Buchstaben des Gesetzes (Art. 45 Abs. 1 SSV) stimmt was Du sagt, strenggenomme ist das Bundesgericht jedoch trotzdem anderer Ansicht: BGE 128 II 131
Strenggenommen beginnt Autobahn mit dem entsprechenden Schild und hört auch mit dem entsprechenden Schild auf.
Strenggenommen, nach dem Buchstaben des Gesetzes (Art. 45 Abs. 1 SSV) stimmt was Du sagt, strenggenomme ist das Bundesgericht jedoch trotzdem anderer Ansicht: BGE 128 II 131
Das Bundesgericht verneint nicht, das es sich bei einer Ausfahrt um eine Autobahn handelt, sondern nur, dass bei einer Autobahnausfahrt abweichende, den Ausserortsnormen angepasste Regelung zur Anwendung kommen sollte. Allerdings ist das eine akademische Spitzfindigkeit. Im Resultat und im Regelfall heisst es so oder so: Autonahnausfahrt = Ausserorts (betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung). Solange keine Geschwindigkeitstafel eine Reduzierung der Autobahngeschwindigkeit anzeigt, darf man auch auf derAusfahrt mit 120 km/h fahren. Kann aber sein, das die Damen und Herren Bundesrichter das auch anders sehen, wenn sie die Möglichkeit erhalten, das SVG als Gesslerhut gegen die Fahrzeuglenker einzusetzen.
Ich bin kürzlich in Bern, Autobahnbaustelle Ostring, Fahrtrichtung Thun, beim Ausgang des Tunnels geblitzt worden. 60er Begrenzung, ich hatte ca. 65 auf dem Tacho. Also nicht allzuschlimm.
Im Auto.
Aber es war gerade ein Moment, wo ich auf dem Handy rumgedrückt habe, welches durch die Frontscheibe gut sichtbar in der Halterung steckte.
Könnte das weitergehende Folgen haben als bloss die Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung? Hat da jemand einschlägige Erfahrung?
Ich habe nur insoweit einschlägige Erfahrung, dass meine Freundin mal zusätzlich wegen eines fehlenden Sicherheitsgurtes gebüsst wurde. Selber schuld.
Da auf dem Foto wahrscheinlich nicht klar ist, ob du gerade einen Anruf entgegennimmst (darf man) oder ein langen Beschwerde an den Autobahndienst schreibst (darf man nicht), wird das wohl ungesühnt bleiben. Glück gehabt.