Leistungsbeschreibung und Führerschein

  • Auf der offiziellen Seite von https://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/kategorie-a/ steht Zitat:

    KATEGORIE A

    Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

    Meine Sportster hat im Fahrzeug Ausweis 38 kW und 0.15 kW/kg. Die Bedingung Motorleistung zu Leergewicht ist also unterschritten. Mein Töff hat also geringere Leistung als für Kat A (unbeschränkt) vorgeschrieben und ich könnte ihn mit dem Führerausweis A- (beschränkt) lenken.

    Die Krux ist das 'und', welches eigentlich bedeutet das beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Wie seht ihr das?

  • Schau bei A- (A beschränkt):

    "Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg." -> ein A- Motorrad darf keines der beiden Normen überschreiten, sonst brauchts den A Ausweis. Da Deine 38 kw hat, darf sie nur mit einem A Ausweis gefahren werden.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Du hast es bereits gesagt. Das "und" ist hier von Bedeutung.

    In der Kategorie A- darfst du sicher nicht fahren. Ob du die Prüfung von der Kategorie A machen kannst weiss ich nicht.

    Ich kenne das Problem hautsächlich bei 125er und den alten SMCR's wo die Leistung verringert wird um das Leistungsgewicht einzuhalten.

  • Die Anforderungen an die Motorräder für die Prüfng sind weiter unten aufgeführt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hallo, das mit dem 'und' ist eben für mich missverständlich. Es würde bedeuten das beide Bedingungen erfüllt werden müssten. Ein 'oder' bedeutet das eine Bedingung erfüllt werden muss. Weil der Töff ja nicht die 38kW auf die Strasse bringt weil er zu schwer ist, deshalb die Leistung kW/KG 0.15 beträgt anstatt die gesetzlichen kw/KG 0.2 wäre A- Ausweis OK. Ich meine was macht die Ziffer 78 im Fahrzeug Ausweis für einen Sinn wenn sie gar nicht beachtet wird? Ist das für Euch logisch? Leider konnte ich bis jetzt den Gesetzestext nicht finden...

  • Wenn Dein Töff mehr als 35 kw hat, dann brauchst du den A-Schein. Wenn Du uns nicht glaubst, darfst du auch direkt beim Strassenverkehrsamt deiner Wahl nachfragen. Und was bei deinem Töff keinen Sinn zu machen scheint, kann bei einem anderen Motorrad sehr wohl Sinn machen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Leider konnte ich bis jetzt den Gesetzestext nicht finden...

    Schauen wir doch einfach nach, was im rechtlich verbindlichen im Verordnungstext steht. Und ja da steht "und" aber nicht so wie Du willst.

    Art. 15 VZV

    Zitat

    2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:

    a. Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden;

    b. Personen, die für ihre berufliche Tätigkeit bei der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden;

    c. Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.

    2bis Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Absatz 6 nachweisen können.

    alles andere macht keinen Sinn, da wie LT sagt, für die A unbeschränkt Prüfung folgendes gilt:

    Anhang 12, Bstb. G Ziff V. VZV

    Zitat

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen;

    Es gibt übrigens viele schwere Brummer mit > 35 kW aber ≤ 0.2 kW/kg. Z.B. die alten 1500er Goldwing vor Euro 1 mit CH-Zulassung. Und selbst die 1800er Goldwing mit 87 kW und 405 kg Leergewicht ist nur knapp über der Grenze. Umgekehrt ist mir nur die KTM 390 Duke in den frühen Jahrgängen bekannt die ≤35 kW aber > 0.2 kW/kg hat und deswegen für A beschränkt von 32 kW auf 30 kW gedrosselt werden muss (die neueren Jahrgänge sind leicht schwerer).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Der Gesetzgeber hat folgenden Sinn hinter dem Gesetz gewollt (ja, es gibt Sinn in Gesetzen):

    - Abgrenzung bis 35 kw und über 35 kw

    Damit jetzt nicht einer kommt und einen Racer baut, der <100kg hat und 35 kw (was einem Leistungsgewicht von 0.35 kw/kg entspräche) hat er mit UND das Leistungsgewicht auf 0.2 kw/kg beschränkt: dh.: eine 35 kw Maschine muss mind. 175 kg wiegen.

    toeff2smilie_Hagrid_motorradsmilie_girl_179smiley3073

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Die Krux ist das 'und', welches eigentlich bedeutet das beide Bedingungen erfüllt sein müssen.

    Nicht nur eigentlich. Die Leute, die Gesetzestexte schreiben, sind normalerweise sehr präzise und vorsichtig mit der Formulierung. „Und“ bedeutet also tatsächlich, dass beides erfüllt sein muss.

    Hallo, das mit dem 'und' ist eben für mich missverständlich. Es würde bedeuten das beide Bedingungen erfüllt werden müssten.

    nochmal: es ist nicht missverständlich formuliert, du hast die Bedeutung genau richtig verstanden. Jetzt fällt halt deine Kiste raus, tough shit.

    Weil der Töff ja nicht die 38kW auf die Strasse bringt weil er zu schwer ist, deshalb die Leistung kW/KG 0.15 beträgt anstatt die gesetzlichen kw/KG 0.2 wäre A- Ausweis OK. Ich meine was macht die Ziffer 78 im Fahrzeug Ausweis für einen Sinn wenn sie gar nicht beachtet wird?


    Hier hast du etwas fundamental missverstanden. Das Gewicht hat keinen Einfluss darauf, wieviel Leistung das Motorrad auf die Strasse bringt. Und die Angabe im Ausweis hat aucht nichts mit der Leistung zu tun, die dein Hobel auf die Strasse bringt. Das ist eine Herstellerangabe, die auf einer Prüfstandsmessung beruht.
    Das Leistungsgewicht hat einen grossen Einfluss auf die Beschleunigung vor allem im Geschwindigkeitsbereich, der auf der Strasse gefahren wird. Die reine Leistung hat dann wiederum mehr Einfluss auf Abgaswerte, Höchstgeschwindigkeit u.a.
    Es macht also durchsus Sinn, beides in die Kategorisierung einfliessen zu lassen. shphil hat es gut erklärt

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Boo (17. November 2025 um 12:02)

  • Klar, so ein Leistungsbeschrieb ist manchmal ein echter Witz. Einfach die Basics zum Führerschein rausholen und fertig. Frag mal in der Fahrschule nach, die haben immer Infos.

    Ich bin also nicht die hellste Kerze auf der Torte, aber selbst für mich, ist das relativ einfach zu verstehen.

    Mehr als 35kw = Nicht A- tauglich

    Mehr Leistung im Verhältnis zum Gewicht 0.2kw/Kg = Nicht A- tauglich (Dies tritt häufig bei Sumos/Enduros ein, z.B die KTM EXC 500 F die wiegt etwa 108kg bei zirka 60PS = 0.435kw/ps)

    Dann setzt du dich hin und fragst dich beide Fragen:

    1. Habe ich mehr als 35kw?

    2. Habe ich mehr als 0.2kw/kg?

    Wenn beides mit Nein beantwortet werden kann, darfst du sie fahren (mit A-), ansonsten NICHT.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Wir lieben doch unseren Senf dazuzugeben 😂

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