Yamaha xj 600 s 4BR DROSSELUNG 35kw Hilfe!

  • Guten Tag


    Im Ricardo habe ich einen Yamaha xj 600 s 4BR ersteigert, wo es hiess Drosselung sei möglich. Im Internet habe ich auch einen Drosselsatz gefunden von Deutschland für 120.-. Nun hat mir der Yamaha Händler aber gesagt das Drosseln sei nicht möglich oder sehr umständlich und teuer da es ein Import-Töff ist.

    Der Ricardo-verkäufer will den Töff nun auch nicht zurücknehmen, da er meint Drosselung sei möglich und er habe dies richtig angegeben im Ricardo


    Ich verstehe jedoch nicht wieso es nicht gehen sollte einfach dieses Drosselkit zu kaufen und montieren und damit den Töff vorführen zu gehen. Wenn er ja danach nicht mehr als 35kw hat sollte ich ja als Neueinsteiger damit fahren können?


    Dies wäre das Drosselkit vom Internet:


    » 35 KW / 48 PS Drosselsatz für Yamaha XJ600S/N F945 «
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    biketown24.de


    Sollte ja eigentlich passen oder?


    Meine Yamaha steht erstzulassung 1992. Soviel ich aber im Internet gefunden habe ist sie Baujahr 1991. Bin mir nun auch nicht sicher welcher Drosselsatz es wäre der 1991 oder 1992.


    Hat da Jemand Ahnung davon?


    Habe gerade mein Lernfahrausweis erhalten und möchte eigentlich sehr gerne fahren! :')


    Für Hilfe bin ich sehr dankbar.


    Lg Lukas

    2 Mal editiert, zuletzt von xj600 ()

  • xj600

    Hat den Titel des Themas von „Yamaha xj 600 s 4BR DROSSELUNG 35kw“ zu „Yamaha xj 600 s 4BR DROSSELUNG 35kw Hilfe!“ geändert.
  • Ich denke, in der Schweiz liegt die Typengenehmigung nur für eine Drosselung auf 25 kw vor, Zeig doch noch den Fahrzeugausweis, damit können hier einige was anfangen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Also als Neulenker muss ich ja max. 35kw. fahren. Wenn ich die Yamaha jetzt auf 35kw drossle sollte doch alles I.O. sein oder nicht?
    Für was braucht man da noch eine Typengenehmigung? Hauptsache er läuft 35kw.. komme da nicht draus :8

  • In der Schweiz hat jedes Töffmodel, das für die Strasse zugelassen werden kann, eine Typengenehmigung. Ohne Typengenehmigung keine Strassenzulassung. In der Typengenehmigung steht genau was dieses Töffmodel so alles hat: Räder Motor, Gewicht, Leistung, ... und eben auch, falls gedrosselt, wies diese Drosselung vorgenommen wurde (Gasanaschlag, Stopfen Luftzufuhr, andere Düse, austausch Steuergerät inkl. allfälliger Kennzeichnungen und Markierungen, etc). Die gedrosselte und die ungedrosselte Version bekommen je ein seaparte Typengenehmigung.


    Bei deinem Modell fängt das Problem aber schon viel früher an, da es für die XJ 600 N/S 4BR keine Schweizer allgemeine Typengenehmigung gibt. Die damals in der Schweiz erhältliche XJ 600 N/S war die 4DG welche die strengeren Schweizer Abgasnormen einhielt und deswegen auch nur 38 kW hat. Wenn Du in deinen Fahrzeugausweis schaust, wirst Du im Feld 24 ein X haben a.k.a "Typenschein X". D.h. er bekam eine Einzeltypengenehmigung und wurde wohl als Umzugs- oder Erbschaftsgut importiert.


    Das weitere Problem ist, da es A beschränkt erst seit 2003 gibt, dein Motorrad Modell aber davor zugelassen wurde. Die Hersteller haben sich in der Regel nie die Mühe gemacht für diese alten Schwarten eine Typengenehmigung für das 25 kW oder 35 kW Modell zu beantragen (Warum auch wenn man neue, gedrosselte FZ6 oder MT-07 verkaufen kann?).


    Wenn Du deinen Töff drosseln willst, müsstest Du eine Einzelabnahme machen lassen. Das kann mit hohen Kosten verbunden sein, da es dir obliegt den Nachweis zu erbringen (mittels Gutachten von anerkannten Prüfstellen) dass die Leistung nicht mehr als 35 kW ist UND dass die relevanten Abgasvorschriften eingehalten werden. Ob sich dieser Töff danach in der Schweiz je wieder entdrosseln lässt, ist eine andere Frage. Im jetzigen Zustand hält er die relevanten Abgasvorschriften jedenfalls nicht ein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wüsste nicht das dies so kompliziert, ist wohl ein Anfängerfehler. :')


    Danke sehr für die Antwort!


    Lg Lukas§

  • Der Verkäufer welcher die Angabe gemacht hat, dass die Maschine in der Schweiz gedrosselt werden kann, soll doch bitte den Nachweis erbringen, dass die Maschine mit diesem Typenschein (X) tatsächlich gedrosselt werden kann - ich glaub da nicht dran (ist generell das Problem das man mit Typenschein X schlechte Karten hat, gibt nun mal keine Teile welche dafür "freigegeben" sind). Meiner Ansicht nach dürfte die Aussage schlicht falsch sein, d.h. die Ware entspricht nicht dem was angeboten wurde - somit Rückgängigmachung (Wandlung) des Verkaufs. Hat nichts mit Gewährleistung bzw. Garantie zu tun, ist Ware welche einen schwerwiegenden Mangel ausweist, das ist geregelt im Obligationenrecht (OR 208 Abs. 2) und bindend für die Vertragsparteien. Möglich wäre sogar Erstattung von zusätzlich entstandenen Kosten welche im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sind (z.B. Umschreiben des Motorrades, Kosten fürs Abholen u.ä.), die müssen natürlich tatsächlich entstanden und belegbar sein.


    Nur weil es eine Maschine (anderer Jahrgang, anderer Typenschein, andere Leistung, anderes Land...) gibt welche mit einem Drosselsatz bestückt werden kann, muss das noch lange nicht für deine gelten. Hoffe Du hast den Mailverkehr bzw. das wurde so auf Ricardo ausgeschrieben (Printscreen), damit Du gute Karten hast, wenn der Verkäufer sich da sträuben sollte. Ob es Sinn macht seine Rechte mittels Anwalt durchzusetzen, ist dann halt immer eine andere Frage, da spielt es auch eine Rolle um wie viel Geld es geht.


    Billig muss nicht preiswert sein - hoffe, dass die Kiste (30-jährig ist echt alt) wirklich in tadellosem Zustand ist, da können rasch mal sehr hohe Folgekosten entstehen schon nur um das Ding MFK-tauglich zu machen. Da letzte Prüfung 2016 (auch schon wieder 7 Jahre her) ist zu befürchten, dass hier noch einiges an Kosten kommen könnten welche am Ende den Griff zu einer deutlich moderneren Maschine (möglichst samt ABS) zu einer deutlich besseren Lösung gemacht hätte.


    Aber hätte, würde, könnte taugt ja alles nichts wenn man die Maschine mangels A- Drossel (egal ob 24 Kw oder 35 Kw, ist beides geeignet für A beschränkt) sowieso nicht fahren darf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yam660 ()

  • Danke für die Antwort.


    Ja dies Wäre die Ricardo Auktion:


    https://www.ricardo.ch/de/a/yamaha-4br-xj600-40kw-drossel-moeglich-1233423938/


    Hatte ca. 2h fahrt für die Abholung. Kettenschutz habe ich montiert.

    Ob dann noch andere Kosten auftauchen für die MFK weis ich nicht. Steht zwar im Ricardo sei alles in Ordnung ausser Pneu und Kettenschutz. (Falls diese Angaben stimmen).

    Vom Verkaufspreis her kann man ja eigentlich nichts sagen.


    Werde wohl mal Ricardo kontaktieren und die Sache erklären.


    Danke vielmals für die Antworten!


    Lg Lukas

  • Ja, das nennt sich Bürokratie.

    Wüsste nicht das dies so kompliziert, ist wohl ein Anfängerfehler. :')


    Sieht leider so aus.


    Ganz allgemein: sobald du irgendwas kaufst, was den Vermerk "TÜV, ABE" oder so hat, dann ist das in der Regel für Deutschland gedacht, nicht notwendigerweise für die Schweiz. Insbesondere bei Fahrzeugteilen musst du da immer vorsichtig sein. Manchmal ist das dann auch ohne weiteres in der Schweiz legal, manchmal brauchst du ein extra Dokument, das du aber vom Schweizer Mech/Importeur problemlos/günstig kriegst, und manchmal gehts eben gar nicht bzw. nur über ne mehrere tausend fränkige Einzelabnahme.

    Legalisierung in der Schweiz von in Deutschland so schön günstigen technisch einwandfrei funktionierenden Lösungen ist ein Dauerbrenner in jedem Forum :grinning_face_with_smiling_eyes: . Insbesondere Auspuffanlagen und Drosselsätze.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Biete 50.- :smiling_face:

    Nee eigentlich hatte ich was Sinnvolles, Druck machen über Ricardo, dann aber den Text nicht abgesendet und jetzt isses vorbei. Wenn der Töff noch beim Verkäufer steht könnte ein "Rückgängig machen" einfacher möglich sein als den Töff wieder zurück zu bringen. Zur Not kannste dich ja mit 50.-. am Problem beteiligen und den Verkäufer so etwas aufweichen. Spätestens wenn der das Gefühl hat das Moped sei eigentlich mehr wert wird es schnell mal drauf einsteigen.

  • Hatte übersehen, dass offenbar 2021 eine mfk gemacht wurde, somit kaum mit grösseren Überraschungen zu rechnen + 1 Punkt.

    Aufgrund des doch sehr günstigen Preises wird sich das kaum lohnen rechtliche Schritte zu unternehmen - wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat, würden diese die Kiosten wohl vorschiessen.

    Auf Ricardo habe ich nirgends einen Hinweis auf A- Drossel gefunden (was das mit den 40 kW soll, weiss ich nicht - eventuell damals üblichen EU Variante oder - wie auch heute noch üblich - eine spezielle DE Einstufung für eine günstigere Versicherungsklasse? )


    Deshalb mal die Frage wie man denn dazu gekommen ist, dass die Maschine mit A beschränkt zugelassen werden kann?

  • Lustiger Dialog, vor allem der letzte Satz :grinning_squinting_face:


    Hatten die im Deutschen 2014 noch günstige Occasionspreise ...

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.