1290 Super Duke Auspuff mit Typenschein X

  • Hallo zusammen


    Ich habe eine Super Duke mit Typenschein X, ich möchte jetzt aber einen Arrow Endschalldämpfer und Mittelschalldämpfer montieren.

    Mir wurde aber gesagt ich muss ein DTC/FAKT, gutachten haben und diesen das mitnehmen zum vorführen.

    Ich habe auch schon die Homologstionszertifikat von der EU, ich habe auch schon nachgefragt beim einem Händer, ich es gibt kein CH Beiblatt für den Auspuff.

    Stimmen diese angaben so oder gibt es noch einen einfacheren weg.

  • Meine DRZ hat auch Typengenehmigung X, habe ohne Probleme das Beiblatt bekommen. Eingetragen werden Auspuffanlagen (zumindest Luzern) nicht mehr da "Verschleissteil"

    Eventuell ist es ratsam beim KTM-Importeur nach zu Fragen welcher "schweizer Typengenehmigung" deine Duke entspricht.

  • Die MFK muss dir sagen was sie genau brauchen, nur die können ja (mit den entsprechenden Papieren) ja die Abnahme machen. Da nicht jede mfk genau gleich ist und auch die Prüfer einen gewissen Spielraum haben, nützt es nichts wenn jemand anders an einem anderen Ort oder bei einem anderen Prüfer was durch bekommen hat

    Standard ist CH Import Bescheinigung auf CH Typenschein, da X nicht prüfbar ist (kann ja irgendwas sein von irgend einem Land, auch solche mit deutlich von CH abweichenden Vorschriften) kommst du nicht drum rum dich an die Angaben des Prüfers zu halten.

    Ist halt immer das Problem mit X Scheinen, dass das aufwändig (bis unmöglich bzw zu teuer) wird, ist ja mit ein Grund weshalb diese Maschinen teilweise deutlich unter vergleichbaren CH Versionen gehandelt werden.

    Die SD ist sonst schon nicht eben ein Leisetreter, ich würde mir das schwer überlegen ob sich das lohnt eine in der Regel noch etwas lautete Tüte dran zu schrauben. Man fällt noch mehr auf und zieht Kontrollen an - muss nicht jeder haben.

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  • Ach ja - vergessen - es gibt im Ausland zugelassene Auspuffanlagen, die auch in der Schweiz verkauft werden - aber hier nicht zugelassen sind, für die bekommst du natürlich auch keine Eignungserklärung vom Importeur.

  • Ich habe Heute nachgefragt beim Straßenverkehrsamt, sie sagten das ich eine

    DTC/FAKT Prüfung machen muss mit dem Endschalldämpfer und erst mit einer erfolgreichen abnahme kann ich es beim Straßenverkehrsamt abnehmen lassen und eintragen auf die Fahrgestell Nr

  • Der Auspuff ist zu 100% legal denn ich habe, das problem ist es gibt nur keine Beinlätter mit Typenschein X, das wird sehrwahscheinlich das gleiche Problem bei einem anderen hersteller

  • Ohne Beiblatt welches die Legalität des Topfes mit dem Motorrad bescheinigt, ist und bleibt der Topf leider illegal. Und: wenn Du mal ein Beiblatt findest wo Typenschein X eingetragen ist, dann gib Bescheid, das Ding wird den Status eines Einhorns haben und Gold wert sein :star_struck:


    Wie erwähnt: ist und bleibt leider ein Problem mit den X-Typenscheinen - ist ein Grund weshalb ich mich von solchen Maschinen fern halte, auch wenn die Preise manchmal echt attraktiv sind. Bleibt nur beim Original zu bleiben (wobei man bei KTM ja eh nicht meckern kann, da muss man schon richtig viel Kohle ausgeben um eine Komplett-Akra samt passender Abstimmung zu montieren, damit das messbar mehr wird). Das die Original-Töpfe seitens "Sound" zu überbieten sind, stimmt natürlich auch - dafür sind die wartungsfrei, nichts muss eingetragen werden und bei Nachmessungen bleibt man auch nach Jahren noch im akzeptablen Bereich. Ich hatte auch (oft!) Töpfe nachgerüstet (meist, weil ich die irgendwo günstig geschossen habe - oder für Wüsten-Rallys gerne was lauteres wollte damit man in den Dünen nicht von einem Rally-Truck überfahren wird), aber im Alltag gibt man das Geld lieber für Ferien, Fahrkurse oder Fahrer-Ausrüstung aus, da hat man auf Dauer einfach mehr davon. Aber wie gehabt: jedem sein Hobbi - ist ja nicht meine Kohle :smiling_face_with_sunglasses:

  • Der Auspuff ist zu 100% legal denn ich habe, das problem ist es gibt nur keine Beinlätter mit Typenschein X, das wird sehrwahscheinlich das gleiche Problem bei einem anderen hersteller

    Wenn er das ist, dann sende dem Schweizer KTM- Importeur dein Fahrzeugausweis mit der Frage, welcher schweizer Typengenehmigung dein Fahrzeug entspricht. Bei mir haben das die Importeure der Zubehörteile von sich aus gemacht.

    Eingetragen bei mir: Lenker/Riser, Bremsscheiben (war ne Odysee), Stahlflexleitungen, Brems/Kupplungshebel und Auspuff mit Beiblatt (keine Beanstandung bei MFK, VTS-Kontrolle oder Fahrprüfung)

  • Frage ist, warum Du Typenschein X hast. Damit meine ich nur ein X, ohne weiteren Buchstaben oder Zahlen im entsprechenden Feld des Fahrzeugausweis. Zwei Möglichkeiten die mir in den Sinn kommen:


    1. Es ist ein Fahrzeug mit CoC, also EU-Typengenehmigung, für das es aber keine entsprechended Schweizer Typengenehmigungsnummer gibt.
    2. Es ist ein Fahrzeug mit Einzeltypengenehmigung, insbesondere mit Motormodifikationenen,.

    Im Ersten Fall sollte es gehen wie von Lorad veschriben. Theorethisch auch nur mit EU Papieren alleine (das ist aber eine andere Geschichte). Im zweiten Fall geht es tatsächlich nur über FAKT/DTC, da es auch kein übereinstimmendes EU-Papier für deine Maschine gibt.


    Has Du nicht nur ein bluttes X, sondern ein X mit zahlen und Buchstaben, dann ist es noch einfacher, da es eine entsprechende Schweizer Typengenemigung gibt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Es ist ein Fahrzeug mit CoC, also EU-Typengenehmigung, für das es aber keine entsprechended Schweizer Typengenehmigungsnummer gibt.

    Das stimmt so nicht ganz - der Teil mit EU-Typengenehmigung ist richtig - der 2te Teil nicht.


    Ich habe auch nur das X drin stehen - meine Maschine entspricht aber einer schweizer Typengenehmigung - deswegen waren die umbauten auch möglich.


    Mein Auto was ich vor Ewigkeiten mit in die Schweiz gebracht habe, hatte logischer weise auch TYP X - entsprach aber einer schweizer Typengenehmigung - umbauten daher in der Schweiz auch möglich gewesen.


    Unser momentanes Auto - in der Schweiz gekauft - ist ein paralell-import TYP X - Auflage hier CoC am Fahrzeugausweis mitführen, da gewerblich eingeführt. Umbauten auch hier möglich da das Fahrzeug auch einer Schweizer Typengenehmigung entspricht.


    Wenn die Fahrzeuge nicht einer Typengenehmigung entsprechen würden - wie sollten dann die Versicherungen und das Strava ihren Tribut fordern können? 2x gleiches Motorrad, 1 mit Typ X und eins mit Schweizer Typengenehmigung - von daher kann ich das sehr gut vergleichen.

  • Um das rumgeeier hier mal zu beenden J3rico :



    Lieferantenbestätigung

    Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist, insbesondere:

    • Fahrzeugmarke und -typ, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe der schweizerischen Typengenehmigungs- oder EG-Gesamtgenehmigungsnummer
    • Motorkennzeichen (sofern vorhanden)
    • Nennleistung / Drehzahl
    • Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers
    • Handelsbezeichnung des Ersatzschalldämpfers
    • Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer, mit Angabe der entsprechenden Fassung des Ersatzschalldämpfers.


    Ich nehme an dein Fahrzeug kommt nicht von einem anderen Kontinent.


    In Punkt 1 das "ODER" ist wichtig für dich - diese findest du über den KTM-Importeur und dein VIN (Fahrgestellnummer) heraus. Damit kann dir der Lieferant bestätigen das die Arrow wunderbar für dein Moped geeignet ist.


    Quelle und ganzer Text dazu: Luzern