ABE Gültigkeit in CH

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe mir einen neuen Kupplungs-/ Bremshebel gekauft.

    Auf diesen Hebeln ist die KBA Nummer drauf und es liegt eine ABE bei. In dieser ABE ist das Gutachten des KBA mit dabei und die Prüfung beim Tüv Austria. Ferner ist bei dem Gutachten auch mein Fahrzeug aufgeführt und in einer weiteren Spalte die EG-Bescheinigungsnummer aufgeführt.

    Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?

    Grüsse

    Siggi

  • Naja ich hänge an dem Punkt der asa Richtlinie Nr. 2b auf Seite 23 Punkt 4.1.5.2. Da steht beim Bremshebel die Bemerkungsziffer E: Eignungserklärung Bauteilehersteller - Wie bekommt man denn die?

    Unter Bemerkungen steht nur:

    Die Vorrichtungen müssen einfach zu bedienen sein. RL 6 Ziff. 956.

    In der asa Richtlinie steht weiter, das ABE anerkannt werden, wenn Sie Vorschrift im schweizerischen Recht aufgeführt sind (Anhang 2 VTS) oder gleichwertig sind. Nur finde ich diesen Anhang 2 nirgends.

    Das KBA Gutachten bestätigt die Erfüllung der EU Nr. 168/2013. Und diese Verordnung wird z.B. von der Schweiz akzeptiert für Abgasanlagen.

    -> Der MFK verlangt aber, dass der Nachweis durch den "Kunden" gebracht wird, hierzu benötigt man das KBA Gutachten. -> War bei meiner Abgasanlage am BMW ebenso und dann hat mir der BMW Händler die KBA Zettel gegeben und dann war der MFK glücklich ohne DTC / Fakt

    Allerdings war der BMW ebenfalls importiert und hatte garkeine Typengenehmigung im Fahrzeugausweis.

    Nur bei den Bremshebeln finde ich nichts.

    Totaler krampf...

  • Ich habe gerade gesehen, dass der Hersteller die Eignungserklärung hat - Will aber 50 Euro extra... Jedenfalls vielen Dank für die Hilfe dann streite ich ein bisschen mit dem Händler warum er mir die DE Gutachten schickt wenn er CH Gutachten hat.

    Jedenfalls kaufe ich nichts mehr in DE / EU....

  • Wenn er nicht willig ist, erwähn einfach mal § 434 ff. BGB, insbesondere § 434 Abs. 1 BGB.

    Funktioniert natürlich nur, wenn der Verkäufer wusste, dass das Teil für die Schweiz bestimmt war.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

    Edited once, last by LongTrip (March 24, 2024 at 6:16 PM).

  • Danke für den Hinweis, der Versand erfolgte in die Schweiz - bei der Produktbeschreibung steht:

    ABE - Allgemein Betriebserlaubnis für Motorradteile

    Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur in Deutschland. Für unsere Kunden in der Schweiz können wir eine „Eignungserklärung für DTC MFK Gutachten“ erstellen. Die ABE muss mitgeführt werden, um sie bei einer Verkehrskontrolle vorlegen zu können.

    Damit meint er aber nach seiner ersten Antwort (Für 50 Euro stellen wir sie aus).

    Aber hat ja nun nichts mehr mit dem Forum zu tun. Falls jemanden das Ergebnis interessiert kann er mir ja schreiben.

    Danke euch allen.

  • ja, 50 ist realistisch. die abe musst aber nicht mehr mitführen, ist dann ja eingetragen. kostet natürlich auch, sche..ssabzocker. wenn du noch anderes zubehör, fussrastenanlage oder so, eintragen musst, mach alles in einem mfk termin.

    Meine Tour-Videos auf YT

  • Update:

    Der Händler meinte er ist ein deutscher Händler also sind CH Gutachten extra zu erwerben. Ich habe den Sachverhalt an die Verbraucherzentrale geschickt, mal schauen was die Antworten.

    Ich habe das Gefühl, dass hier versucht wird mit Schweizern Geld zu verdienen. Die Griffe werde ich jedenfalls zurückgeben.

    Nun aber zum Thema, da ich noch noch immer keine Griffe habe, ich habe das Problem, dass mir der Kupplungsgriff zu weit vom Lenker meiner Aprilia entfernt ist und mir nach kurzer Zeit das Handgelenk weh tut, hat jemand eine Empfehlung für verstellbare Griffe und vlt. einen passenden CH Händler dazu?

  • Was soll denn die Verbraucherzentrale machen?

    Kann doch keiner einen Händler/Lieferanten dazu zwingen irgendwelche Papiere (schon gar nicht ausländische) abzugeben oder auch nur darauf zu verwesen, dass die bei ihm (für die in seinem Land wohnhaften Kunden) vorliegenden Dokumente allenfalls nicht für Ausländer gelten.

    Wird früher oder später einfach nur dazu führen, dass ausländische Lieferanten gar nicht mehr in die Schweiz liefern werden oder man erst einen 20-seitigen Fragebogen ausfüllen muss damit der Lieferant abklären kann auf was er denn überhaupt hinweisen müsste, damit der Kunde sich in keinem Fall beschweren kann.

    Beschweren müsste man sich im Grunde bei der MFK bzw. der CH-Gesetzgebung welche nur die EU-Regelungen übernehmen welche den CH-Lieferanten das Leben erleichtern, aber bringen tut das eben auch nichts. Und: würde man alle (DE-)Regeln übernehmen hätten wir auch so unmögliche Reifenbindungen und könnten nur die vom Hersteller "freigegebenen" Reifen fahren, glaub das wäre das grössere Übel im Gegensatz zu allfälligen Zusatz-Hebeln welche nicht mit passenden Papieren geliefert werden.

    Wenn Du ein Zertifikat zusätzlich erwerben kannst für die MFK, dann mach's - bei CH-Lieferanten dürfte der Preis quasi gleich hoch ausfallen, wenn diese die Papiere mitliefern müssen. Zudem hast Du ja vermutlich Zoll bezahlt, den erhälst Du leider nicht mehr zurück (im Gegenteil - wenn's blöd läuft muss der Händler noch den Importzoll bei der Rücksenung übernehmen und wird diese noch vergütet haben wollen).

    Ansonsten: mal beim Händler vorbei gehen und sehen was der machen kann (vielleicht lässt sich der Originalhebel ja irgendwie hinbiegen damit das besser passt) oder sonst bei Polo oder bei Aprilia im Onlineshop mal schauen ob es einstellbare Nachrüsthebel gibt welche man im CH-Shop oder eben über den Aprlia-Händler bestellen kann. Achtung: nur weil's in der Schweiz ausgeschrieben ist, muss noch lange kein CH-Papier dabei sein (ist inzwischen übel weil es viele Shops mit CH-Domaine gibt welche entweder gar nicht in der Schweiz sind oder aber nur nach Bestellung irgendwo selber in China was bestellen - und dann eh keine Papiere dabei sind), also darauf achten, dass die passenden Papiere geliefert werden bzw. sich vor der Bestellung erkundigen ob diese denn auch (im Preis inbegriffen) mitgeliefert werden.

    Bin sicher, dass es passende Hebel gibt - was die dann kosten ist wieder eine andere Frage (hab schon Hebel im Internet für über 200.- gesehen, das muss man sich erst mal leisten wollen).

  • Nun aber zum Thema, da ich noch noch immer keine Griffe habe, ich habe das Problem, dass mir der Kupplungsgriff zu weit vom Lenker meiner Aprilia entfernt ist und mir nach kurzer Zeit das Handgelenk weh tut, hat jemand eine Empfehlung für verstellbare Griffe und vlt. einen passenden CH Händler dazu?

    Deine Hebel gibts bei Motoactive.ch - kannst aber meines Wissens nur als Händler bestellen. Kosten etwa das gleiche wie in DE mit CH-Gutachten.

  • Quote

    Was soll denn die Verbraucherzentrale machen?

    Kann doch keiner einen Händler/Lieferanten dazu zwingen irgendwelche Papiere (schon gar nicht ausländische) abzugeben oder auch nur darauf zu verwesen, dass die bei ihm (für die in seinem Land wohnhaften Kunden) vorliegenden Dokumente allenfalls nicht für Ausländer gelten.

    Die Verbraucherzentrale soll mich beraten, dafür ist sie da.

    Ich sehe es sorum, es gibt die Preisangabenverordnung und seit dem 01.08.2012 die "Button-Lösung". Gem. diesen Verordnungen sind EU Online-Händler dazu verpflichtet auf der finalen Bestellseite alle anfallenden Kosten anzugeben. Wenn diese nicht berechenbar sind (zb Zollgebühren) ist dort ein Hinweis zu hinterlegen, wenn der Kunde diese begleichen soll.

    Wenn man nun schaut, gibt es EU Händler bei denen neben dem Kauf Button steht "Es fallen zollgebühren an, diese sind vom Kunden zu tragen", Amazon aber zb. gibt keinen Hinweis hat dafür höhere Versandkosten oder bietet bei bestimmten Produkten kein Versand in die Schweiz an. Sinn und Zweck der Verordnungen ist es nicht unbedingt den Kunden zu Schützen sondern hier entsteht anderen Händler durch nicht Angabe ein Nachteil.

    Eine Möglichkeit wäre die Schweizer Gesetze anzupassen, allerdings halten sich Schweizer Händler nunmal an die Schweizer Gesetze und wenn ein EU Händler in der Schweiz Geschäfte machen möchte, hat dieser sich nunmal auch an die Gesetze zu halten, wäre ja sonst nicht ganz fair.

    Wenn ich jetzt zwei Händler vergleiche, der eine bietet mir das Produkt inkl. Versand für 170 Euro an und der andere für 200 Euro oder schreibt hin, Achtung es kommt noch Zoll dazu, bei wem bestelle ich dann?

    Bei dem Gutachten bin ich aktuell der Meinung dass dort wie von LongTrip geschrieben das BGB greift. Der Händler bietet Versand in die Schweit an und erwähnt in der Produktbeschreibung, dass den Schweizer Kunden eine Eignungserklärung ausgestellt werden kann. Das mit kann gemeint ist, dass man diese für 50 Euro plus Versand extra erwerben muss wird verschwiegen.

    Um die Frage zu beantworten, die Verbraucherzentrale soll mir jetzt sagen ob ich mit meiner Einschätzung richtig oder falsch liege . Bin ja kein Jurist.

    In meinem Fall wurden aus 170 Euro mittlerweile 210 Euro und jetzt würden nochmals 60 Euro (inkl. Versand) für die Eignungserklärung hinzukommen. Also wären aus 170 Euro 270 Euro geworden.

    Mir geht es hier auch nicht mal unbedingt um das Geld, da der Preis an sich im Vergleich ja noch im Rahmen liegt. Allerdings finde ich die Lösungsfindung des Unternehmens und die Antworten des Supports relativ bescheiden.

    Edited once, last by siggi (March 25, 2024 at 1:42 PM).

  • Ich weiss dass ich mich wiederhole und dass leider nicht alle MFK Mitarbeiter gleich arbeiten...und auch wenn sie eine ABE akzeptieren müssen, sind es oftmals (hier bei uns nicht) ziemlich kleinkarierte Menschen die echt eine riesen Freude haben, anderen das Leben schwer zu machen.

    Damals bei der TDM Lenker, Lenkererhöhung/verlegung und Bremsscheiben (massiv auf gelocht) eintragen lassen, nur mit ABE. Ich hatte noch die schwere Situation dass die TDM850 in der Schweiz die 5AR ist, im Rest der Welt die 4TX. Dafür hat mir der Yamaha Importeur einen Schein ausgestellt dass die 5AR in allen Teilen bis auf Motorteile mit der 4TX übereinstimmt.

    Der MFK Techniker hat dann die eingestanzten KBA Nummern verglichen mit der ABE, alles IO und es war eingetragen.

    An deiner Stelle würde ich kurz bei der MFK vorbeifahren und einfach anfragen, aus den Texten geht nicht hervor dass du das schon hinter dir hast. TÜV Gutachten sind hier nichts wert, aber eine ABE vom KBA? Hierarchiestufe 1, zusammen mit Typengenehmigung usw, bei Bemerkungen ist die ABE explizit erwähnt (ASA 2b, 3.2 Hierarchie der Dokumente).

    Punkt 4.1.5.2 andere Hebel ist wie bei der Bremsscheibe "E", also Eignungserklärung Bauteilehersteller, das sollte mit der ABE und eingestanzter KBA Nummer ja gegeben sein.

    Wie gesagt, frag mal die MFK, je nach Kanton kann es mal leichter oder schwerer sein obwohl alle gleich sein sollten.

  • >>Das mit kann gemeint ist, dass man diese für 50 Euro plus Versand extra erwerben muss wird verschwiegen

    OK, somit verstehe ich den Ärger - würde mir auch so gehen :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Ob die Verbraucherzentrale da was machen kann (oder will) ist halt eine ganz andere Frage, die sind in der Regel nicht für ausländische Kunden da. Falls sich aber Beschwerden häufen, ist gut möglich (wie bei uns beim Preisüberwacher oder Kassensturz und ähnliches) mal bisschen Druck gemacht wird was die Preisangaben angeht.

    Nur so nebenbei: ich hatte mal (vor vielen Jahren) in den USA ein Expeditionszelt gekauft - und gleich viel Versandkosten und Zoll bezahlt wie das Zelt selber gekostet hat. Seit dem bin ich zugegebenermassen etwas heikel geworden (war ein teures Zelt - hab ich nebenbei noch heute in Gebrauch) und kläre immer ALLES ab bevor ich was Online bestelle. Und selbst da gab's schon Überraschungen :face_vomiting:. Deshalb im Zweifelsfall lieber mal den örtlichen Händler bemühen, denn da was nicht passt, hat man wenigstens jemand dem man die Ohren langziehen kann.

    Hoffe du bekommst das noch passend hin, meiner Erfahrung nach bleibt man am Ende leider auf den Versandkosten und dem bezahlten Zoll sitzen :woozy_face:

  • Nun schmeisst nicht immer alles Durcheinander. Zelt -> Frage der Lieferkosten und anderen Auslagen: Wenn keine bestimmte Abmachungen getroffen wurde, dann Erfüllungsort am Ort der gelegenen Sache, als in den USA. Somit geht Transport und die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers.

    Kauf des Auspuffes:

    - Anwendbares Recht: Wenn keine Rechtswahl, Am Ort, wo die typische Leistung erbracht werden muss (Kaufrecht): Der Auspuff wurde in D verkauft, also BGB).

    - Gerichtsstand: Ort der typischen Leistung, Also Deutschland

    - Gewährleistungspflicht des Verkäufers: Die Ware hat technisch wie rechtliche einwandfrei zu sein (D wie CH). Bei einer Lieferung in die Schweiz (vorbehältlich einer abweichenden vertraglichen Bestimmung) also mit der entsprechenden Beststätigung.

    Fazit: Der Knilch soll die Bestätigung rausrücken und zwar ohne Entschädigung.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.