Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulassung?

  • Hallo. Neuling da. Erstes Töff in der CH (aber nicht erstes im Leben).

    Gibt es Problemen bei der Zulassung eines 25 - 30 Jahre altes Töff? Ich meine für den täglichen Gebrauch (nicht als Oldtimer).

    Ich plane eine einfache 125cc (wegen der Führerschein), da ich nur ein B/A bis 45km/h habe. Hole mir eine gebrauchte.

    Vorschläge?

  • Bis 45 kmh ist aber nicht = 125ccm, bitte xh Führerschein Regelungen beachten

    Ab 10 jährig ist MFK alle 2 Jahre angesagt, da muss das Motorrad Top gewartet, gereinigt und (möglichst) rostfrei sein. Wenn man ein 25-30 jähriges Motorrad in einem solchen Zustand hat, dann Glückwunsch (billig kaufen ist eher nicht, ausser für Komplett Revision und Neuaufbau - was meist teurer kommt als ein deutlich neueres Motorrad in gutem Zustand.

    Unbedingt abklären ob man noch Original Ersatzteile bekommt, selbst bei grossen Marken gehen die irgendwann zu Ende. Da oft ch-Zulassung ist das mit Nachbau Produkten (und eu-Abe) mühsam mit der Abnahme.

    Nicht falsch verstehen: soll nicht heissen das man sich in keinem Fall so ein altes Motorrad zulegen soll, nur kann es eben deutlich aufwändiger werden als mit neueren Modellen welche keine komischen CH Zulassungen haben und deshalb zumindest die üblichen Verschleissteile problemlos zu beschaffen sind bzw abgenommen werden können.

    Ich persönlich würde mir keine so alte kleine mehr zulegen (wenn, dann eine mit deutlich mehr Hubraum und wenig Kilometer), aber ich muss mich auch nicht mehr mit Ausweis Beschränkungen rumschlagen. Seitens Bremsen wird es hier kein ABS geben (Bremsleistung und Fahrwerk wurde in den letzten Jahrzehnten generell besser) und versiffte Vergaser sind mit den Einspritzungen auch vorbei, da muss der Preis schon extrem attraktiv sein, damit das passt.

  • Ich bin mit meiner 23-jährigen Speed Triple immer noch vollumfänglich zufrieden. Hat aber was gekostet um die in tiptop-Zustand zu bringen, sprich Gabelservice und Ventile einstellen. Hat schon über 70'000 Km und gefällt mir halt.

  • da ich nur ein B/A bis 45km/h habe

    Ist das ein deutscher Führerschein? Wenn ja, tausche den ein gegen einen Schweizer Führerschein, wenn Du in der Schweiz wohnst musst Du das sowieso innerhalb einer bestimmten Frist (unsicher ob ein Jahr oder kürzer). WEnn Du schon den CH-Führerausweis hast, steht da bei A1 bis 45kmh? Oder wie kommst Du auf die Begrenzung von 45kmh? Und noch eine Frage, hast Du den B-Führerschein vor oder nach dem 1.1.1978 gemacht?

  • Ein Jahr ist die Frist um einen Führerschein in einen Führerausweis umzutauschen (kann man auch nachher noch machen, man darf einfach bis dahin keine Motorfahrzeuge lenken).

    Hat man auf dem Führerschein AM dann gibt es auf dem Führerausweis A1 (45 km/h). Hat man den Führerausweis vor 2003 gemacht, dann hat man auch den A1 (45 km/h). Den gab es damals gratis zur bestandenen Autoprüfung.


    A1 (45 km/h) sind in der Regel 50 ccm Roller und Mopeds. Eine 45 km/h 125er ist mir nicht bekannt, rein theoretisch wäre es aber möglich. Möchte man 125er Fahren dann muss man den A1 machen. Bedeuted wenn man schon Kategorie B hat, dass man nur den A1-Lernfahrausweis beantragen muss und dann innerhalb von4 Monaten Grundkurs (3 mal 4h) machen muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hat man auf dem Führerschein AM dann gibt es auf dem Führerausweis A1 (45 km/h). Hat man den Führerausweis vor 2003 gemacht, dann hat man auch den A1 (45 km/h). Den gab es damals gratis zur bestandenen Autoprüfung.

    Und wer den Führerschein vor dem 1.1.1978 machte, dem wurde im Rahmen der ganzen Führerscheinänderungen im 2003 der A1 geschenkt. Vom Alter her könnte der Fragesteller das geschafft haben :winking_face:

  • SERVER

    Hat den Titel des Themas von „Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulasung?“ zu „Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulassung?“ geändert.