BSM Gutachten

  • Hoi zämme,

    ich hab eine Bol`Dor 900 CB mit einem Edelstahlauspuff BSM
    4-1 (1010). Ich melde das Bike zum ersten mal in der Schweiz (Zügelgut) an. Ich hab kein Gutachten für den Auspuff...
    Was brauch ich EG-Gutachten?

    Merci im Voraus!

  • Also laut BSM selber gibts keinen Schweizer Importeur.

    Wenn dein Motorrad so zugelassen war in DE/FR/IT/UK wo auch immer, geh mit dem Gutachten dass Du von dem Zulassungsland hast zur MFK und sag denen dass es diesen Typ nicht in der Schweiz gibt, aber laut den Ausländischen Gutachten eigentlich auch den Schweizer Bestimmungen ähnelt/übereinstimmt.

    zB bei meinem Sebring Auspuff, den ich bei meiner XTZ 750 drauf hatte. Sebring Schweiz konnte mir nur ein TüvGutachten geben, bin mit dem zur MFK, er hats mit den Schweizer Auflagen verglichen und gab keine probleme.

  • Wie Cedi schon sagte: wenn der Topf vom Tüv ordnungsgemäss "eingetragen" wurde, dann hast Du keine Probleme, das Motorrad wird (wenn Du es mehr als 6 Monate vor Umzug gekauft hast) als Umzugsgut angesehen und zugelassen. Im Extremfall kann es sein, dass Du einen Eintrag bekommst, daqss das Motorrad nicht den CH-Bestimmungen entspricht und deshalb nicht in der Schweiz weiterverkauft werden darf.

    War der Topf nicht eingetragen (beispielsweise weil EG-Gutachten, wobei dort in der EU im Gegensatz zur Schweiz die E-Nummer auf dem Topf genügt), kann es heikel werden. Wird das Motorrad in der Schweiz ebenfalls mit EG-ABE verkauft, besteht eine gewisse Möglichkeit, dass man ohne CH-Papiere (bzw. mit einem EG-Gutachten) einen Eintrag bekommt, wurden die Maschinen in der Schweiz sowieso nach CH-Bestimmungen zugelasen, dürfte es zumindest sehr schwierig werden.

    Mein Tipp: machs wie beim Tüv und gehe VORHER bei der zuständigen MFK vorbei. Frag dort nach der für Umzugsgut bzw. Importe zuständigen Person, zeig Ihr die Papiere welche Du bisher hast und frag was er genau haben muss, damit das sauber über die Bühne geht.

    Wenn der Experte ganz komische Ideen hat (z.B. trotz Eintrag in den Tüv-Papieren eine CH-Bewilligung verlangt), dann verlang gleich nach dem Chefexperten, die Prüfer selber sind manchmal - sagen wir mal "nicht sehr bewandert" im Papierkram (böse Zugen behaupten die hätten weder irgend eine Ahnung noch wären sie gewillt auch nur annähernd Hilfestellung zu geben - so weit würd ich dann doch nicht gehen :grinning_squinting_face: )

    Rein von der Typenbezeichnung her würde ich mal darauf tippen, dass es eihe doch eher ältere Maschine ist, da kann es generell schwierig werden mit der Zulassung (gibt ja ausser Tüten auch noch Anbauteile, Rastenanlagen, Stahlflexleitungen, Spiegel, Lenker, Lenkerklemmen usw welche nach CH-Bestimmungen nur mit entsprechenden Papieren eingetragen werden - ist ja in Deutschland nicht wirklich anders).

    Einfach auf gut Glück mal vorbeigehen würde ich nicht empfehlen, je nach Prüfer (Experte) schickt er Dich schon nach Hause weil nur irgend ein Zollbeleg felt (egal ob nötig oder nicht). Drum eben - vorher informieren. Und wenn's denn mit dem Topf halt wirklich nicht klappen sollte, dann ist das eben so.

    Willkommen in der Schweiz :face_with_tongue:

    Marc

  • Zitat

    Original von Bol`Dor 74
    ich versuchs mal beim mfk...

    *klugscheissmodusan*
    MFK ist vom Fall her Weiblich :winking_face: (MFK = Motorfahrzeugkontrolle)
    *klugscheissmodusaus*

  • nun ja - in Deutschland würde man dem wohl sprachlich richtig Motorfahrzeug-Kontroll-AMT sagen, somit wäre das dann auch wieder nicht mehr soooo falsch :grinning_squinting_face:

    Marc
    meine Güte, wird Zeit, dass man mal wieder zum fahren kommt :mad:

  • Zitat

    Original von Yam660
    nun ja - in Deutschland würde man dem wohl sprachlich richtig Motorfahrzeug-Kontroll-AMT sagen, somit wäre das dann auch wieder nicht mehr soooo falsch :grinning_squinting_face:

    Marc
    meine Güte, wird Zeit, dass man mal wieder zum fahren kommt :mad:

    kann schon sein marc, aber sind wir hier in deutschland? :winking_face:

  • wenn's weiter so schneit und noch kälter wird, sind wir zumindest optisch noch bisschen weiter nördlich - tendenziell zwischen Grönland und Nordpool :winking_face_with_tongue:

    Habe grad die neusten Bundesgerichtsentscheide betreffend Rechnungslegung erhalten - in der Hinsicht sind wir auch schon bedenklich nache der EU-Rechnungslegung (CH-Rechnungslegung wird im Bereich Währungseinflüsse an IFRS angepasst). Ob das gut ist oder schlecht sei mal dahingestellt, im Grundsatz kommen wir aber eher näher denn weiter an den grossen Kanton.

    Aber wie gesagt: käme man mal wider zum fahren, wräe es auch egal ob die Kontrolle nun eben eine Kontrolle oder ein Amt ist. Nebenbei: meine neue Batterie hat (schon wieder) schlapp gemacht, ausser die Uhr(en) an meinen (zwei) IMO's ziehen so viel Strom, muss irgendwo noch ein Verbraucher hängen. Muss wohl meine Position (Batterie nie bzw. nur grad anfangs Saison ans Ladegerät hängen) doch mal überdenken :face_with_rolling_eyes:

    Marc