Aufgebohrte Auspuffanlage > MFK

  • Hallo Zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Auspuffanlage an meiner VS 750 Intruder. Es waren Löcher gebohrt in den Endtöpfen. Vor der MFK habe ich durch eine Suzukiwerkstatt die Löcher verschliessen lassen. DIe MFK lässt den Töff aber nicht durch da das nicht zulässig sei. Kann mir das einer bestätigen...oder gibt es da irgendwo Gesetzestexte zu??...Vielen DAnk für eure Antworten...Liebe Grüsse Rocmade

  • tja, interessante Ausgangslage - nur nicht für den, welcher mit der Maschine beim Prüfer steht :mad:

    Gesetzesartikel gibt es viele, dazu aber auch Merkblätter und inrerne Richtlinien der MFK, drum mal ganz grob wie ich das sehen würde:

    1. Änderungen an abgasrelevanten Teilen sind prüfungspflichtig
    Die Sache ist hinlänglich bekannt, in der Schweiz braucht es generell CH-Bescheinigungen, sei das für andere Vergaser (z.B. Harley-Umbauten) oder Endtöpfe.

    2. selbst mit Zertifikaten kann ein Prüfer den Umbau ablehnen, wenn er Bedenken betrefend Anbau hat (Anpauprüfung) oder wenn er den Ton als "störend" empfindet.
    Die Anbauprüfung als solches dürfte kein Problem darstellen, wir kennen das berispielsweise auch wenn man andere Reifendimensionen montiert (in Deutschland gibt es hierfür Reifenbindungen, nicht ganz so einfach da andere Dimensionen eigetragen zu bekommen). Die Sache mit dem Ton ist da leider ein anderes Kapital, davon ausgehend, dass kein einziger valabler Prüfer sich traut was einzutragen was nicht von noch höherer Stelle als OK bewertet wurde, wird er immer ein Gutachten (Lärmmessung) verlangen wenn was gebastelt wurde- die Peise überschreiten in der Regel das, was bei Serienmaschinen als vertretbar gelten könnte. (Infos unter DTC anfragen)

    Die Lage selber ist somit klar - wenn was gebastelt wurde, dann kann der Prüfer die Abnahme verweigern. Allerdings muss er das begründen können, wenn der Topf "in Ordnung" ist (also Originaltopf mit Original-E-Nummer, ohne Hinweis auf gebastel) und der Ton keinen Anlass zur Annahme gib, das was gemacht wurde, dann dürfte der Prüfer doch eher einen schweren Stand haben.

    Gemäss Beschreibung ist es leider nicht nachzuvollziehen wie das Teil genau aussieht, d.h. aus welchem Grund der Prüfer auf die Annahme kommt, es sei was gemacht worden (wenn die Löcher fachgerecht verschlossen wurden bzw. eine neue Endkappe eingesetzt wurde, dann sieht und hört man ja keien Unterschied zum Originalzustand. Annahme könnte allenfalls bestätigt werden, wenn die Endkappe statt vernietet verschraubt ist (und das natürlich original nicht der Fall wäre), wäre aber auch kein Problem das wieder rückgängig zu machen. Auch irgendwelche Blechstreifen im Auspuff, sichtbare Dämmwolle, wieder entfernbare "Reparaturen" oder sonstige optische Korrekturen welche nur dazu da sind sich durch die MFK zu mogeln sind ein klarer Fall für den Prüfer. Wurde offensichtlich am Auspuff gebastelt gibt es berechtigte Anzeichen, dass etwas nicht Original ist, das alleine genügg um einen Lärmtest anzuordnen (macht nicht die MFK, den Experten fragen wer das erstellen soll). Wäre zudem der Klang "verdächtig" (wobei das bei einer Intruder wohl schon im Original so ist), dann dürfte das sogar bei einer einfachen Standmessung zum Problem werden.

    Was ich machen würde: genaue (schriftliche) Begründung vom Prüfer verlangen - wird meist direkt auf dem Pfüfzettel angegeben - und dann ab zum Markenmechaniker. Der soll die "Reparatur" MFK-tauglich ausführen oder eben eine neue Endkappe montieren (immer noch günstiger als eine neue Anlage). Falls dies nicht möglich ist weil beispielsweise am Innenleben vom Topf etwas herumgepfuscht wurde, dann hilft nur ein neuer Topf.

    Ist nun mal das Los, wenn an Originalteilen rumgebastelt wird, dass man mit einem komplettten Neukauf rechnen muss, aber ich gehe mal davon aus, dass (bei entsprechendem Aufwand) der Topf so gerichtet werden kann, dass der Prüfer keine berechtigten Zweifel mehr haben kann an der Originalität - zumindest wenn es sich wirklich nur um Löcher in der Endkappe handelt.

    Marc

  • Hast Du mal eine Db-Messung machen lassen?

    Dein Mech sollte dazu im Stande sein, wenn die Auspuffanlage Original ist und den Originalen Lärmbestimmungen entspricht (findest du auf dem Rahmen, ein aufgenietets Alu-Quadrat/Rechteck mit den Zahlen) würde ich darauf pochen und den Hallen-Experten verlangen.

    Nicht jeder Prüfer ist Experte, meist gibt's pro MFK 1-2 richtige Hallenexperten, die solche Dinge besser beurteilen.

    Bsp: Mein Auto. StvA Winterthur, der normale Prüfer wollte mich durchfallen lassen, da mein Auto mit 12mm Bodenfreiheit massiv zu tief wäre, der Experte sah das anders, da sämtliche Belege und Beiblätter für Fahrwerksumbau usw. vorhanden war.

    Mein Tipp generell: Immer den Hallenexperten verlangen - der hat mehr zu melden, als ein normaler Prüfer.

  • Hallo ich hätte betreffend db messgeräten eine frage.. Kennt ihr im raum zürich einen mech der so ein teil hat? Müsste mal dringend meinen neuen topf messen lassen.. Thx

    -=[CARPE NOCTEM]=-

  • Wie heisst der schon wieder... Arrigoni oder so, ist doch Generalimporteur von Akrapovic in der Schweiz, wenn ich mich nicht irre. Der müsste so ein Teil eigentlich haben.