yamaha aerox 100ccm MAX 45kmh -.-

  • hallo miteinander!! leider ist mein erster post in diesem forum nicht wirklich erfreulich.

    letzte woche hab ich mir einen frisch geprüften yamaha aerox 100ccm gekauft. der war noch im kanton bern eingelöst mit einer max geschw. von 45kmh... ich dachte dass es keine grosse sache sei den dann im aargau als offenen uneingeschränkten 100ccm roller einzulösen... heute jedoch war ich fast sprachlos als es beim strassenverkehrsamt hiess,dass dieset roller nicht schneller als 45kmh fahren darf!!! es sei ein model welches nur mit dieser einschränkug gefahren werden darf pbwohl ich über den nötigen fahrausweis vefügen würde einen schnelleren zu fahren! .... sowas hab ich noch nie gehört. kann mir das vielleicht jemand erklären?? hat jemand noch einen aerox100ccm?? danke im voraus und gruss
    mistajeff

  • Zitat

    Original von mistajeff
    ich dachte dass es keine grosse sache sei den dann im aargau als offenen uneingeschränkten 100ccm roller einzulösen...

    1. Fehler .. du dachtest .. :winking_face:

    Ich würd solche Sachen immer zuerst abklären und erst kaufen, wenn ich weiss, dass der so wie er ist dort zugelassen wird, wo ich wohne ..
    Naja, so mach ichs zumindest, will hier keinem was vorschreiben .. Bin halt immer vorsichtig was etwas kaufen angeht :smiling_face:


    Zitat

    Original von mistajeff
    heute jedoch war ich fast sprachlos als es beim strassenverkehrsamt hiess,dass dieset roller nicht schneller als 45kmh fahren darf!!! es sei ein model welches nur mit dieser einschränkug gefahren werden darf pbwohl ich über den nötigen fahrausweis vefügen würde einen schnelleren zu fahren! ....

    Der Töff ist soviel ich weiss gesamtschweizerisch auf 45km/h begrenzt. Da lässt sich wohl nicht viel machen.

    brumm brumm

  • hallo snake eyes

    ja das hast du absolut recht und in zukunft werde ich mir vor dem kauf 100% sicher sein... das komische ist dass der ehemalige besitzer mir versicherte dass der roller auch offen und beschränkt gefahren werden darf! der hat mir das mehrmals gesagt :thinking_face:

    ich finde das einfach eine frechheit und verstehe nicht warum dieser roller nicht unbeschränkt gefahren werden darf...

  • Zitat

    Original von mistajeff
    das komische ist dass der ehemalige besitzer mir versicherte dass der roller auch offen und beschränkt gefahren werden darf! der hat mir das mehrmals gesagt :thinking_face:

    Hast Du das schriftlich? Wenn ja, Roller zurück geben und Geld zurück verlangen =)

    Zitat

    Original von mistajeff
    ich finde das einfach eine frechheit und verstehe nicht warum dieser roller nicht unbeschränkt gefahren werden darf...

    Bedank Dich bei Yamaha. Wenn ein Hersteller, eine Maschine resp. Sitzklo ( :winking_face: ) nur für eine Geschwindigkeit Prüfen lässt, dann hat das meist Gründe wie:
    Die Bremsen sind zu schwach für 120 km/h Geschwindigkeit oder das Fahrwerk ist Minderwertig usw.

    Aus dem gleichen Grund sind zB viele Mercedes/BMW/Audi-Modelle auf 250 km/h begrenzt, offen laufen die zwar locker 270-320 km/h aber die Teile für solche Geschwindigkeiten kosten massiv mehr, als "Stangenware".


    Kannst den Roller ja auf eigene Kosten Typisieren lassen - sofern Du ein paar (viele) Tausender dafür ausgeben willst.

  • Naja, typisieren muss er ihn ja nicht gleich, ne einzelabnahme würd da schon reichen. sparst wieder ein paar tausender :winking_face: aber kommt immernoch wohl zwischen 1000 - 5000. da fragt sich natürlich schon, ob sich das bei einem Rollklo überhaupt rentiert - ausser es ist dein Schmuckstück / dein Baby / dein ein und alles... und du hast das geld dafür :winking_face:


    Grüsse
    Sadinsky

  • danke schonmal für eure antworten. nein ich werde den sicher nicht so machen lassen, ist nur ein roller und nicht mein baby :winking_face:

    das komische ist einfach dass mir dieser a*sch von vorbesitzer per mail bestätigte dass es klappen würde... was sollte ich als laie denken?
    kann man da eigentlich was machen wenn er sich weigert den zurückzunehmen?