Zu zweit auf dem Roller mit "L"

  • Hallo Leute,
    also ich bin vor kurzem mit einem Mädchen Roller gefahren, es war eigentlich alles korrekt mit Helm und so.
    Doch leider musste mich die Polizei anhalten -.-
    Also das Mädchen hatte keinen Führerschein, somit durfte sie "eigentlich" nicht drauf sitzen.
    Ich musste auf das Polizeirevier, es wurde eine Anzeige gegen mich erstattet. Scheinbar werde ich noch eine Busse bekommen und "evt." Führerausweis abgabe?


    Ach da gabs noch was mein Reifen hinten war abgelaufen also Profil zu klein und das hatten sie sich auch noch aufgeschrieben.


    Hat das jemand schon erlebt oder weiss vielleicht jemand was alles genau passieren wird?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Zuerst mal herzlichst :welcome: und jetzt wird's schon :cursing: :!:
    Was die Vorschriften i.S. Lernfahrten anbelangen, so wird wohl niemand so 'up to date' sein wie Du selbst, es wurde Dir mit Bestimmtheit alles mit auf den Weg gegeben. Bei mir ist das seeeeehr lange her :winking_face:
    Grundsätzlich gilt aber im 'Umgang mit der Polizei': Kann etwas an Ort und Stelle nicht im Ordnungsbussen-Verfahren erledigt werden, so erfolgt Anzeige an die zuständige Amtsstelle des Kantons/Bezirks. Dort wird über die Höhe der Busse entschieden (mit Zusatzkosten wie Schreibgebühr, Zustellung der Verfügung etc). Da dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ausfallen kann (weil eben nur die Tarife im Ordnungsbussen-Verfahren gesamtschweizerisch Gültigkeit haben), kann ich da keine Prognose stellen. Bei einem PW kostet ein mangelhafter Reifen (OBV) Sfr 100.... der hat aber noch drei! Bei einem 'Zweirad' sind mit einem mangelhaften Reifen bereits 50% zu Lasten der Betriebssicherheit futsch :whistling: und hier greift nun der Kann-Artikel: Der FA (oder LA) kann entzogen werden, wenn die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet ist!
    Das selbe in Grün mit der Begleitperson ohne entsprechenden FA: Der LA kann entzogen werden!
    Wären dies Muss-Artikel, so hätte die Polizei an Ort und Stelle den LA eingezogen..... da besteht also noch etwas Hoffnung.


    Wie geht es nun weiter: Eine Kopie der Anzeige geht an das Amt für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, wo über allfällige Massnahmen entschieden wird. Wie aus dem Wort hervorgeht, ist es eben eine Massnahme und hat nichts mit der Busse selbst zu tun. Diese Verfügung, wie immer sie ausfällt, ist nochmals mit Kosten verbunden.


    Vergiss nie: Sass uns früher die Polizei i.S. Mofas im Nacken, so sind es heutige die 50iger. Da wird getunt und gebastelt und nur allzu oft fehlt dann halt das Geld für den richtigen Unterhalt - sprich Inspektionen, Reifen, Bremsen, Beleuchtung etc..... dies weiss ein jeder Polizist!


    Die Antwort wird wohl kaum beruhigend wirken, Du musst einfach abwarten, was auf Dich zu kommt. Dumm war, dass gerade zwei Tatbestände zusammen kamen..... :huh:
    Gruss Eric

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hallo,
    ich danke dir vielmals für diese tolle Erklärung!
    Nun werde ich einfach abwarten und sehen was passieren wird. Auch wenn ich sehr unruhig bin :upside_down_face:


    Freundliche Grüsse,
    TokyoDrift1337

  • hetem warschinlech grad d Luscht zum do no irgend e Kommentar abzgä gno..
    I dänke nid daser der Uswiis het müese abgä, wüu amne Kolleg vo mir isch das ou mou passiert.. dä het gloub eifach e zimlech höchi Buess müesse zahle.

    Wenn dir das Leben eine Zitrone schenkt, dann frag' nach Salz und Tequilla! :prost: