Motorrad halogenbeleuchtung

  • Hoi Zäme


    Wiedereinmal werfe ich eine Frage in die Runde. Denke könnte für alle die jenigen hilfreich sein welche Ihren alten Lampen neue Helligkeit und ein moderneres ausehen verpassen möchten.


    Sind Halogenlampen am Frontscheinwerfen in der Schweiz legal? Ist dafür ein Umbaukit nötig?


    Wie sieht die Geschichte mit Xenon und LED aus?

    :troll: Legenbär

  • Hi,


    also, empfehlem kann ich dir Phillips EXTREME, die Leuchtmittel sind, so meine Erfahrung, sehr Hell und schmeissen ein gutes Licht. Bei meinem Möppi, welches ja schon etwas betagter ist, habe ich noch zusätzlich eine Relaisschaltung mit elekronischen Relais verbaut um auch wirklich die Volle Spannung am Leuchtmittel zu haben. Davor gabs Verluste durch Übergangswiderstände.


    LED, tja, als Tagfahrlicht durchaus erlaubt, aber nicht in Verbindung mit dem Fahrlicht. Wenn du besser gesehen werden willst, Zusatzscheinwerfer. - Achtung, nicht immer und überall gern gesehen, kann mal Strafe kosten. DE ist da vorreiter und gerne wird dort auch mal wegen unerlaubten Fahren mit "Nebellicht" Bussgeld fällig.


    XENON, sofern nicht original vom Hersteller angeboten, nicht unproblematisch. Es gibt wohl MFK´s die das tolerieren, aber nicht alle! Auch gibt es Polizisten die das tolerieren, aber nicht alle! Im schlimmsten Fall ist deine Betriebserlaubnis erloschen und das moped bleibt stehen!
    Wenn sich bei einem möglichen Unfall jemand auskennt, bist du pauschal am Unfall schuld und deine Versicherung kann den Schadenbetrag von dir zurück fordern. Ein ziemlich heisses Eisen also....

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • bist du pauschal am Unfall schuld und deine Versicherung kann den Schadenbetrag von dir zurück fordern

    Na ja, so einfach ist das dann auch wieder nicht. LimmatTiger, erklär du mal das mit der Kausalität.

  • Jo,


    will mich da nicht festlegen und weiss auch nicht wie es in der Schweiz rechtlich aussieht.


    In DE ist das jedenfalls so. Mit erlöschen der Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz. Zwar muss die Versicherung haften, aber der Versicherungsnehmer ist Regressfähig. Hier in meiner CH-Versicherung steht das nicht so genau drin, aber in der alten aus DE, auch nicht. Könnte mir vorstellen das es irgendwo gesetzlich geregelt ist.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • @ Michel


    Ja stimmt wirklich die Phillips Xtreme sind wirklich der Burner. Ein freund von mir hat die am Auto und der Unterschied ist Sprichwörtlich wie Tag und Nach :grinning_squinting_face: und zugelassen ist es erstaunlicherweise ja auch :grinning_face_with_smiling_eyes:

    :troll: Legenbär

  • das problem ist ja, das die scheinwerfer nicht für xenen gebaut wurden, sprich der reflektor ist für "normale" birnen konzepiert worden und ist auch nur für diese abgenommen. xenon-birnen haben ja einen anderen reflektor da der lichtpegel auch anders ist. ein weiterer nachteil, dass weisse licht wird tagüber auch schlächter gesehen als eines wo mehr "gelb" drin hat. auch in der dämmerung ist die lichtausbeute mit rein "weissen" licht schlechter als mit mehr "gelbanteil".
    dessweiteren ist xenon sehr teuer. bsp. beim auto, bei den drei grossen deutschen herstellern wird ja der ganze scheinwerfer ausgewechselt und kostet dann gern mal 1500.-, bei meinen subi wird nur die birne ausgewechslet, aber auch die kostet ca. 180.-/Stück.

  • Gibt diverse "gute" Lampen mit hoher Lichtausbeute, die Namen dafür sind verschieden (sind alles "Halogen", dürfte in der Regel H4, manchmal auch H7 sein). Achtung: je nach Birne kann das im Scheinwerfer sehr heiss werden - nicht alle Lampenfassungen ertragen die Lampen mit höherer Lichtausbeute.


    Xenon ist was ganz anderes als die üblichen Halogen. Ertens technisch (braucht Hochstrom-Transformatoren, ist nicht ganz ungefährlich) und zweitens sind die Gasentladungslampen im öffentlichen Strassenverkehr nur zusammen mit adaptiven Fahrwerken (Niveauregulierungen) zugelassen weil die Dinger sonst so extrem blenden, dass für den Gegenverkehr lange Blindflüge folgen. Schon bei Autos nur bei hochwertigen Fahrzeugen der Fall, bei den Motorrädern baut meines Wissens nur BMW Xenon (und auch nur auf Aufpreis) in Ihre Motorräder mit den aufpreispflichtigen Luftfederungen ein.


    Ich persönlich habe wenig Unterschied zwischen den Halogenlampen ab Werk bei neueren Maschinen und den (teuren) Nachrüstlampen bemerkt, aber im Test wurden Unterschiede festgestellt: http://www.motorradonline.de/s…scheinwerferlampen/283833 - hier noch eine Testübersicht http://www.testberichte.de/mot…/motorradbeleuchtung.html


    Wenn die Lichtausbeute aus der Original-Lampenmaske Mist ist, dann kann man als Birne reinschrauben was man will, das bleibt Mist. Einerseits kann die Stromversorgung Probleme machen (vor allem bei älteren Motorrädern könnend die Drähte zu dünn dimensioniert sein), dann ist die Form der Lampe und des Reflektors ausschlaggebend und letzten Endes gibt es Hersteller welche es bis heute nicht auf die Reihe bekommen Streuscheiben einzubauen welche das Licht halt wirklich problemlos durchlassen und nicht nach dem ersten Mückenschwarm so verkratzt und verschmiert sind, dass man eh nichts mehr sieht.


    Ganz übel schliesslich die normalen (Nicht-Halogen) Lampen ab - wer's mal sehen will, was diese Pfunzeln an Lichtausbeute bringen, kann eine ältere Enduro in der Nacht mal fahren (ist bescheuert, aber die Sportlampenmasken mit Halogenbeleuchtung sind wegen des nicht bruchsicheren Glases verboten, weshalb man mit den zugelassenen Kerzenleuchern durch die Gegend fahren muss).


    Wenn eine Birne mal kaputt ist (war bei mir extrem selten der Fall!), dann kann man mal eine der neusten Kreationen einschrauben, aber Wechseln um des Wechselns willen bringt nicht viel, zumal H4-Lampen als Sondermüll zu entsorgen sind.


    Marc

  • Na ja, so einfach ist das dann auch wieder nicht. LimmatTiger, erklär du mal das mit der Kausalität.


    Von der Schuldfrage ist die Deckungsfrage zu unterscheiden. Wenn also mit der falschen Lampe die Betriebserlaubnis erlöscht, ist auch die Versicherungsdeckung dahin. Also bei Vollkasko keine Schadensdeckung bei Selbstunfall. Ist man für den Unfall verantwortlich, dann kann die eigene Haftpflichtversicherung in der Tat vollständig regressieren, d.h ihre Leistungen an die Gegenseite zurückfordern. Und das kann je nach dem verdammt teuer werden (In Deutschland hatte mal einen Personenwagen einen Tanklastwagen ins Schleudern gebracht, der in der Folge von einer Brücke gestürzt ist. Das Feuerchen, das er dabei veranstaltete liess die Stabilität der Brücke soweit sinken, dass sie neu gebaut werden musste. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war der Sachschaden damals 180 Mio.

  • Ich meinte allerdings was anderes. Wenn der Motorradfahrer (mit einer zu starken Leuchte) auf die Gegenfahrbahn gerät und sich dort auf die Kühlerhaube eines korrekt entgegenkommenden PKWs setzt, so gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der zu starken Leuchte und dem Schaden am PKW. Die Versicherung kann daher nicht Regress nehmen, mindestens nicht wegen der Lampe, weil die Lampe nicht Ursache fürs ausscheren auf die Gegenfahrbahn sein kann. War der Motorradfahrer aber stark alkoholisiert, so besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und Vergehen. In diesem Fall könnte die Versicherung Regress nehmen.


    Dies soweit die Sicht eines juristischen Laien.

  • Hmm,


    naja, ich würde es mal so sehen, ich bin versichert, das der Schaden den ich anderen zufüge auf jeden Fall gedeckt ist. Die Versicherung tritt immer in Leistung.


    Ob ich jetzt besoffen, oder aus anderen Gründen einen Unfall verursache ist erst einmal zweitrangig.
    Auf jeden Fall aber ist das abändern eines Fahrzeugs unzulässig wenn damit die Betriebserlaubnis erlischt. Ist die Betriebserlaubnis wegen technischer Änderungen erloschen, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr und die Versicherung muss zwar haften, kann dich aber in Regress nehmen.


    Wenn man volltrunken ein Fahrzeug führt, erlischt damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch nicht der Versicherungsschutz.
    Er bleibt bestehen weil er für das Fahrzeug abgeschlossen ist und nicht für den Fahrer. Es ist deshalb auch unerheblich wer ein Fahrzeug führt und einen Unfall verursacht, versichert ist der Schaden den das am Verkehr teilnehmende Fahrzeug verursacht.


    Ob jetzt das führen eines Fahrzeugs in einem alkoholisierten Zustand als grob Fahrlässig ein zu stufen ist und die Versicherung einen deswegen in Regress nehmen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • Michel, Deine Ausführungen sind mehr oder weniger zutreffend. Ein durch ein Motorfahrzeug verursachte Schaden ist durch die Versicherung immer gedeckt, und sei es nur durch den Schadenpool. Wenn durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis die Versicherungsdeckung entfällt, tritt an ihre Stelle wie gesagt der Schadenpool (zahlt nur im Rahmen einer Haftpflicht, nicht eines Kaskofalles), welcher dann auf den fehlbaren Lenker/Halter regressiert. Ob durch den Einbau eines Xenon-Scheinwerfer die Betriebserlaubnis erlöscht, ist wiederum eine andere Frage. In Deutschland ist das meines Wissens so, ob das auch für die Schweiz gilt, weiss ich nicht.

  • Hi,


    ich hab da so ein Infoblatt bekommen, muss mal suchen ob ich es finde.
    Demnach sind auch in der Schweiz die Fahrzeugbeleuchtungseinrichtung zulassungspflichtig. Nicht in dem Sinne das man ein Beiblatt dafür braucht, aber eine entsprechende Kennzeichnung wie das E-Kennezeichen vorhanden sein muss.


    Eine Umrüstung des Leuchtmittels von Glühfaden auf Xenon ist eine unzulässige Änderung im Rahmen der Zulassung des Scheinwerfers. Streuscheibe und Spiegel sind nicht für den Betrieb mit Xenon zugelassen und die Zulassung des Scheinwerfers als ganzes erlischt. Mit ihm natürlich auch die Zulassung des Fahrzeugs, welches ja nur mit der zugelassenen Beleuchtungseinrichtung eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen hat.


    Ob man jetzt bei einem Unfall so einem Umbau auf die Schliche kommt lass ich mal dahingestellt, ich würde es mal eher nicht annehmen. Technisch spricht eigentlich auch nicht viel gegen einen Umbau, nur sehr viel mehr Licht im Verhältnis zu einem guten, modernen und zugelassenen Leuchtmittel bringts auch nicht und den Scheinwerfer mal zu hoch eingestellt weil Moped mehr beladen wie sonst, hast ein Problem mit der Blendung des Gegenverkehrs.


    Also nicht nur ein, wenn auch kleines, Risiko wegen erlöschen der Betriebserlaubnis im Haftpflichtfalle in Regress genommen werden zu können, was denn auch wirklich mal in die Millionen gehen könnte, besteht eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr mich dabei auch noch selbst zu gefährden weil ich andere entgegenkommende Fahrzeuge blende. Nicht jeder kann das ab und eine Reaktion wo mir der Gegenverkehr auf meine Fahrbahn kommt.....und dann eben als Unfallursache die Blendung mit einem nicht zugelassenen Scheinwerfer....


    Da würde ich eher zu Zusatzscheinwerfern tendieren. Die sind nicht illegal und man ist als Fahrer auf der sichereren Seite.

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!