Richtungsblinker werden ab 2013 benötigt!

  • Muss nicht, aber wenn welche dran sind, müssen alle 4 Funktionsfähig sein.

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :cursing:


    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • tl;dr; Erste Inverkehrssetzung (Siehe Fahrzeugausweis Feld 36) vor dem 1. Januar 2013? Falls ja, dann sind Richtungsblinker optional und können entfernt werden (auch wenn das Fahrzeug mit Blinker ab Werk ausgeliefert wurde). Wenn an diesem Datum oder danach, dann sind Richtungsblinker obligatorisch. In jedem Fall sollten Richtungsblinker die am Fahrzeug angebracht sind funktionieren und den geltenden(*) Bestimmungen entsprechen.


    *) Man beachte dazu wieder Art. 4 VTS.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Ich verstehe nicht ganz, weshalb es nicht schon bei der ersten Antwort klar war.
    Ausserdem wurde dir schon im März auf die gleiche Frage, in etwa gleich geantwortet.


    Es geht mich ja nichts an, aber wenn du dann noch eine schnippische Antwort wie diese:

    THX
    gaht ja ..sogar verständlich :winking_face:

    bringst.... Jaaaaa dann habe ich etwas Mühe mit dem vorkramen eines Uralt-thread.


    RebelFazer macht sich sogar die Mühe alles mit den verlinkten Richtlinien zu beantworten. UND dies bereits im März Thread von dir.


    Nicht böse nehmen, das nächste Mal kannst du deinen eigenen gleichen Thread benutzen.....
    Danke

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Genau darum, weil es für mich nicht verständlich war.
    Ein einfaches ja... du kannst mit Töffs die vor dem vor 2013eingelöst wurden auch ohne Blinker fahren.
    Nein du musst sie nach 2013 daran lassen..
    Einfach oder?
    Anstelle von langen Paragraphen.
    Glaube ich war nicht der einzige der nochmal nachfragte :winking_face:


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Domi57 ()

  • Ciao @Domi57


    Was genau an Rebel's erster Antwort war nicht klar verständlich. Da steht vor 1.1.2013 optional. Deutlicher gehts ja wohl kaum.. :winking_face:


    Ausserdem: wenn Du an Deiner Maschine rumbaust, wäre es von Vorteil, wenn Du die Bestimmungen kennst. Falls Du mal in eine Kontrolle kommst oder was auch immer. Da solltest Du dann schon mehr wissen als: ja ich darf ohne Blinker rumfahren, weil hat mir mal einer im Internet gesagt. Ich würd da eher Danke sagen, wenn sich einer die Mühe macht, Dir alles rauszusuchen, fein säuberlich aufzuschreiben und zu zitieren... :ninja:


    (hübsches Ding, übrigens :winking_face: )

  • Ein freundliches Hallo in die Runde,


    Anscheinend werden immer einige Unsicherheiten bzgl. der Ausstattungen/Pflichten unserer Öfen existieren.
    Mir geht es momentan ähnlich.


    Das von mir gefahrene Model wurde 2019 für den schweizerischen Strassenverkehr zugelassen und ganz offensichtlich handelt es sich auch für die Fahrzeugkontrollen um Neuland. Offensichtlich müssen seit 2013 neu zugelassene Fahrzeuge mit Blinker ausgerüstet sein und dennoch kam es bei mir zu einer Neuzulassung ohne die entsprechende Anlage. Das verwirrt mich nun doch gerade etwas.
    Kann es sein, dass bei bestimmten Fahrzeugtypen Ausnahmeregelungen existieren?


    Der Clou ist, dass es sich eigentlich um ein E-Trotti handelt, aber aufgrund der Leistung usw. rutschte es in die Kategorie A-. Da habe ich auch erstmal etwas komisch aus der Wäsche geschaut. Eigentlich rechnete ich mit einer Zulassung, die sich mit den stärkeren E-Bikes oder Mopeds gleichsetzen lässt.
    Hatte schon jemand mit solchen Neuzulassungen und insbesondere mit den geforderten Ausstattungen zu tun?


    Besten Dank schon mal.
    Die Suche gestaltet sich leider als äusserst zäh und anscheinend hat sogar das Astra zeitweise ein Kuddelmuddel.

  • Um was für ein Gefährt handelt es sich denn genau? Ist es ggf. versehentlich in der Kategorie A- gelandet?
    A1 würde ich ja noch verstehen, aber A- :confused_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten