Erfahrungen Barracuda Auspuff

  • Hallo


    Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit der Auspuff-Marke Barracuda gemacht?


    Die haben einen schönen Endschalldämpfer für meine Kawasaki Z750 im Angebot:
    http://www.barracudaexhaust.com/Motorrad-Auspuffanlage_18


    Der Hersteller würde mir diese Anlage mit dem ASA Datenblatt liefern.


    Das ASA Datenbaltt erfüllt folgende Kriterien:



    Als "für den
    Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und
    prüfpflichtig
    gelten:
    Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den
    entsprechenden
    Fahrzeugtyp gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9
    vorliegt.


    Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für
    welchen
    Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
    - Marke und
    Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
    der
    schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
    - Motorkennzeichen;
    -
    Nennleistung mit Drehzahl;
    - Fabrik- oder Handelsmarke des
    Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
    - Handelsbezeichnung
    (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
    -katalysators;
    -
    Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
    Ersatzschalldämpfers bzw.
    -katalysators;


    Reicht dies für die "Extrawurst" CH? :confused_face:

  • barracuda auspuff (importeur)



    Da suchte schon mal einer Auskünfte über Barracuda :winking_face:
    Via Google bekommst du einige Anfragen ob die Anlage was tauge oder nicht und die Meinungen sind sehr geteilt.... eines jedoch ist übereinstimmend.... die Anlage ist LAUT! Da helfen dir auch die Papiere nicht, welche da mitgeliefert werden. Du brauchst eh das Beiblatt eines CH-Importeurs, mitgesandte Papiere aus dem Ausland gelten nicht.... meines bescheidenen Wissens nach......

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Also hier noch ein Auszug aus einer Mail vom StvA in sache Auspuff Import aus DE o.ä.


    " Wenn aus einer EG-Genehmigung klar herausgeht, dass die betreffende Auspuffanlage zu einem klar definierten Motorrad gehört, genügt auch eine EG-Genehmigung.
    Das Fahrzeug kann über die EG-Gesamtgenehmigungsnummer identifiziert werden.
    Die Lärm- und Abgaswerte müssen natürlich eingehalten bleiben."


    Evtl. interessiert das hier den ein oder anderen.


    Quelle: STVA (Mailverkehr)

  • ....Die Lärm- und Abgaswerte müssen natürlich eingehalten bleiben....


    und genau die kostspieligen Prüfungen machen die Importeure in der Schweiz, wohlwissend, dass bereits viele neuwertige Auspuffanlagen eben die vorgeschriebenen Lärm- und Abgaswerte NICHT erfüllen (siehe hierzu den bereits erwähnten Testbericht von Motorradonline).
    Natürlich haben wir noch immer den berühmten Kantönligeist, auch bei den StVA's :winking_face:
    Einige Kantone tragen noch heute die Auspuffanlagen ein, andere nicht. Einige machen eine Kontrollmessung i.S. Lärm, andere nicht.
    Beispiel: Bei meiner alten 750er Seca gab's noch eine Lärmmessung zur Kontrolle für den MIVV Topf, Lärmwert wie Topf wurde eingetragen.
    Bei der jetzt erfolgten MFK mit der FJ wurde die Laser-Jama Anlage weder gemessen noch eingetragen!
    Ich führe also den Prüfbericht des StVA''s sicherheitshalber mit, wo die Anlage eingetragen ist :smiling_face_with_sunglasses:
    Denn im Beiblatt des Importeurs steht nur 'die Anlage KANN nach erfolgter Kontrollmessung des StVA's abgenommen werden....'

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  • ich sage mal jain :face_with_tongue: den der hersteller will auch ein geschäft machen und die probleme hast du im nachhinein und nicht er. denn die verantwortung liegt am schluss bei dir und nicht beim hersteller :winking_face:

  • Na in dem Fall ist ja alles geklärt :winking_face:

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  • http://www.psm-parts.ch/seiten/auspuffe.htm



    Auf diesem Link ein wenig nach unten Scrollen.... dann kommen die Richtlinien i.S. legale Austausch-Schalldämpfer in der Schweiz :grinning_squinting_face:

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  • ich sage mal jain :face_with_tongue: den der hersteller will auch ein geschäft machen und die probleme hast du im nachhinein und nicht er. denn die verantwortung liegt am schluss bei dir und nicht beim hersteller :winking_face:


    Naja Mädu in dem fall so wie es aussieht nicht, er verkauft dies regelmässig in die Schweiz und sagt sogar selber man soll ihn vorführen gehen bei Problemen nimmt er ihn retour, also recht kullant :grinning_squinting_face:

  • LimmatTiger
    Glaub mir, die GL Experten sind verdamt streng und pingelig, wenn man von denen mal ein OK oder ein GUT hat, häte man in div. anderen Kantönen schon lang so was, wenn ich sehe was in andere Kantönen für Fahrzeuge vorgeführt werden wundere ich mich teils wie die durchkommen.


    Mal ein Bsp.:
    Felgeneintragung 19" (Audi gibt diese Dimension Frei)
    5 Personen sassen im Auto das ESP war ständig am arbeiten, es wurden auch schachtdeckel mitgenommen etc.
    Vorher wurde klar kommuniziert ein streiffer und ich bin durchgefallen....
    Andere Kantone schauen sich das nicht mal an sondern geben es gerade frei

  • eeeeeeeeeehhhmmm, du verwechslest do öpis. bei felgen gibt es nur eine vorschrift, und zwar das die auflagefläche der reifen innerhalb des radkastens sein muss. sprich ET muss stimmen oder es muss gebördelt werden. und 19 zoll besagt nur den durchmesser der felge, nicht die breite. jenachedem von welchem audi du redest (sorry, aber das ist ja mal ne angabe, ohne irgendwelchen sinn) und 19 zoll ist gar nicht gross und passen in allen gängigen modellen von audi ohni problem.
    und was hat jetzt das ESP mit der Abnahme von Felgen zu tun? ESP, reguliert die leistung auf die einzelne räder wo durchdrehen, mehr nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Mädu ()

  • wieso fragst du denn überhaupt, wenn du es eh besser weisst? :winking_face:


    ich war mal mit so einem pseudo deutschland gutachten auf der mfk und sie haben mich nur gefragt ob ich etwa kein schweizer beiblatt des importeuers hätte.


    am schluss hab ich den original auspuff wider anschweissen können .


    aber wenn du unbedingt sparen willst..


    bei dem namen "barracuda" sollten eigentlich schon jegliche alarmglocken klingeln ! :wacko: stichwort billig autofelgen xD

  • highroller, dann weiss ich nicht was du falsch gemacht hast, ich habe auch schon was mit TÜV Papieren eingetragen bekommen ohne CH Gutachten und nein auch bei der Kontrolle wurde es angeschaut aber nicht bemängelt.
    Aber auch dort habe ich im vorhinein Kontakt mit dem STvA aufgenommen.


    Mädu: das heti nur sölle es Bsp. si wie verdamt pingelig eusi Glarner sind und ebe wens da mal mitem ok bestätigt wird dases au nie problem geh het mit de poliziste irgendwo het nix mitnem Biblat z tue.
    D uflageflächi dörf es par gwüssi mm useluege zu mim glück.
    Da mitem ESP isch bezoge gsi ufd fahrwis vom expert!