Theorie Bestanden nun fahren

  • Hallo habe heute die Theorieprüfung bestanden und wollte eine kleine ausfahrt machen.


    die frage die sich mir nun stellt falls ich kontrolliert werde mit was müsste ich rechnen.


    Fahren ohne denn ausweis dabei zu haben ---> 20 Fr Busse


    oder Fahren ohne gültigen Fahrausweis --> härtere Strafen


    ich will nur die rechtliche Lage wissen bevor ich mich entscheide ob es sich lohnt noch schnell zu fahren oder ob ich eher warten soll


    Liebe grüsse

  • Laut aussage der MFK Solothurn musst du warten bis du den Ausweis hast. die bestätigung das du die Theori prüfung bestanden hast reicht nicht. Weiss aber nicht ob das in Allen kantonen so ist

  • Das ist das Problem in Zürich gibts keine Bestätigung.


    Darum stellt sich mir die frage ob es nur 20 Fr Busse sind weil ich denn Ausweiss nicht dabei habe oder obs härtere Strafen geben wird.. Weil eigentlich habe ich ja Bestanden nur denn Ausweiss nicht auf mir :-/


    sehr verzwickt die Lage

  • wenn du keine Bestätigung hast wie willst du dann beweisen das du die Theoretische bestanden hast?
    geht nicht, daher lass es. Bringt nichts jetzt noch schnell wo du sozusagen schon losegen kannst es noch zu verbocken. der Ausweis kommt in 1 max 2 tagen und dann kanns ganz offiziel ohne risiko fahren gehen.

  • Danke für die Hilfe



    hab am Polizei amt angerufen die sagten meine Theorie ist schon im System vorhanden und ich konnte loslegen.
    (das war die Voraussetzung das der LFA schon auf dem Postweg ist)
    War ja ein schöner tag und hat übelst Laune gemacht.



    Liebe grüsse von einem Begeisterten Töfffahrer

  • mit busse weiss ich nicht wie es bei deinem Kanton is, bei uns gibt's keine...je nach dem auch welchen schröter du gerate erwischt.


    20.- busse gibt es wenn du das L nicht befestigt hast

    Kawasaki, what else! :smiling_face_with_horns:

  • hab am Polizei amt angerufen die sagten meine Theorie ist schon im System vorhanden und ich konnte loslegen.
    (das war die Voraussetzung das der LFA schon auf dem Postweg ist)
    War ja ein schöner tag und hat übelst Laune gemacht.


    Mist jetzt muss ich doch nochmals mein Klappe aufreisen (liegt wohl am zuvielen Bier. :grinning_squinting_face: )


    1) Hat die Polizei gesagt, dass dein Theorieprüfung im System ist oder das dein Lernfahrerlaubnis im System sei? Denn man kann auch die Theorie machen ohne dass man ein Löli beantragt hat.


    2) Gab dir die Polizei das o.k. oder hast du dir das selbst gegeben?


    Freut mich aber für deine tolle Ausfahrt Wetter war wirklich toll.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich habe die Theorie abgeschlossen und dabei den LFA für töff und auto beantragt.
    also ich bestanden hatte wird das ganze ja in einem system gespeichert das ich jetzt Lernfahrer bin.


    Der Polizist hat mir das OK gegeben das ich fahren gehen kann weil meine bestandene Theorieprüfung im System vorhanden sei und ich nun Fahrberechtigt bin, ob ich den LFA nun auf mir habe oder nicht. Und büssen können sie mich auch nicht da ich gar keine Chance habe den LFA schon auf mir zu tragen. aber fahren darf ich halt erst wenn der LFA ausgestellt ist und auf dem Postweg ist. bis dahin ist der LFA nicht gültig.. bei mir ist das Datum ab heute gültig darum darf ich nun schon fahren :smiling_face:


    hoffe das ist nun verständlich :smiling_face:

  • Was für ein Bullshit. Entweder hast du nicht zugehört oder der Polizist hat echt einen an der Rübe. Natürlich können sie dich büssen, undzwar mit 20.-, weil du deinen Ausweis nicht mitführst! Was für ne blöde Aussage, sie könnten dich nicht büssen weil du ihn noch gar nicht hast, mein Gott der Postweg dauert nunmal (beim Strassi Züri EINEN schlappen Tag, also seien wir dankbar!), gefahren wird erst mit dem Brief im Briefkasten, fertig. Den dürftest du bereits morgen haben.


    Ich bin ja nicht vom Amt, aber wenn du ohne Lappen rumfährst, wird meistens gefunkt, um abzuklären ob du fahren darfst. Und kann mir gut vorstellen dass es einen Tag gehen kann, bis du wirklich eingetragen bist. Könnte also als Fahren ohne Führerausweis gelten, vielleicht, zumindest vorübergehend? Ich würds nicht riskieren.


    Nebenbei: Als Lernfahrer - der noch nicht einmal Auto gefahren ist(!) - ist es sowieso ratsam, erstmal mit dem Töff auf dem Parkplatz rumzumanövern statt direkt in den Verkehr zu gehen, mit null Erfahrung.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Ruhig Blut Ammu, du überreagierst...und liegst zudem noch falsch :winking_face:


    Auf das OK von der Polizei höchstpersönlich wird er sich wohl verlassen dürfen. Und es stimmt auch mit meiner Erfahrung überein. Ist beim Entdrosseln ganau das gleiche. Stichtag ist 2 Jahre nach der prakt. Prüfung, dann schreiben sie deinen Ausweis um und du hast ihn entsprechend 1-2 Tage nicht. Die Erlaubnis zu fahren hast du trotzdem, sofern du den Antrag gestellt und bewilligt bekommen hast. Hab ich mir damals ebenfalls von offizieller Seite bestätigen lassen. Gibt keine Busse. Bevor du den Ausweis einschickst, machst ne Kopie davon und nimmst sie ins Portmonee, das erspart Misstrauen bei ner Begegnung mit der Polizei. Ist aber rechtlich gesehen genau das selbe wie wenn du keinen Ausweis dabei hast. Ne Busse gibts trotzdem nicht! Die Polizei hat direkten Zugriff auf das System auf dem StVa, die finden in ner Minute raus, ob du schon fahren darfst oder nicht. Und das alles ist in meinem Fall tatsächlich passiert!


    Also Symneon, hast alles richtig gemacht :thumbup: . Viel Spass beim geilsten Hobby der Welt.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ich liege garantiert nicht falsch.


    Nichtmitführen des Führerausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG2) - 20 CHF
    Nichtmitführen des Lernfahrausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG) - 20 CHF
    Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19960142/index.html
    Ist doch furzpiepegal ob du ihn vergessen hast, oder noch nie in den Händen hattest. In der Ordnungsbussenliste ist es klar geregelt.


    Dein Beispiel ist etwas völlig anderes. Ich bin einen Monat lang nur mit einer Kopie rumgefahren, weil ich zu der Zeit in der Armee war und der Ausweis in Bern lag, um mir neue Kategorien eintragen zu lassen. War dann auch tatsächlich in einer Kontrolle, das ist aber kein Problem - in diesem Fall kann ich ja nicht anders! Aber ohne jemals einen LFA gesehen zu haben und dann so rumfahren, das ist - meiner Meinung nach - eine ganz andere Baustelle. Ich bin ja auch ungedudig, aber den einen Tag wird man ja noch warten können.


    Habe übrigens schonmal 20.- fürs nicht dabeihaben des Fahrzeugausweises bezahlt. Klar ist es total kleinkariert, aber es darf verlangt werden und wird offenbar auch verlangt. Zugegeben, der Polizist war ein echtes Arschloch, habe ich ihm dann auch gesagt. Der hat die ganze Zeit über Saublöd getan weil ich nicht all zu weit unter 0.5 Promille lag und er meinte, dass ich ihn angelogen hätte, weil ich ganz einfach sagte ich hätte ein Bier getrunken. Das sei garantiert mehr gewesen, was mir eigentlich einfalle einen Polizisten anzulügen, ich solle DIREKT nach Hause, ich sei nicht mehr Fahrtüchtig... Ja klar, darum darf ich weiterziehen :grinning_squinting_face:


    Habe übrigens in meinen Augen nicht überreagiert (und wollte es auch nicht so rüberbringen, sorry dafür) aber die Aussage, ohne gebüsst zu werden ohne LFA rumfahren zu dürfen, ist garantiert falsch, siehe oben. Es kann ja schon sein, dass es ihm so gesagt wurde, aber das wäre ja umso schlimmer... :wacko:


    Just my $0.02.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI