Reifenzulassungs Fragen

  • Hallo zusammen


    Fahre erst seit einem Jahr wirklich Motorrad.. und ich hab eine Frage bezüglich Reifenzulassungen bei uns in der Schweiz.


    Ich habe eine CB1100 A.


    folgende Reifen sind "freigegeben"


    Reifen die vom Werk aus montiert sind und eine Freigabe von Honda haben:


    Dunlop: Sportmax D205 F 110/80 R18 (58V) / D205 140/70 R18 (67V) und


    Bridgestone: BT54 F 110/80 R18 M/C (58V) Radial G / BT54 140/70 R18 M/C (67V) Radial G



    Reifen die vom Reifenhersteller eine Freigabe haben:


    Bridgestone: BT023 F 110/80 ZR18 M/C (58W) / BT023 R 160/60 ZR18 M/C (70W)


    Bridgestone: T30 F 110/80 ZR18 M/C (58W) / T30 R 160/60 ZR18 M/C (70W)


    Pirelli: Sport Demon Fr. 110/80 - 18 M/C 58V TL / Sport Demon 140/70 - 18 M/C 67V TL



    Reifen die vom Reifenhersteller vermutlich demnächst eine Freigabe haben:


    Metzeler: Roadtec Z8 Interact 110/80 ZR18 M/C (58W) / Roadtec Z8 Interact 140/70 ZR18 M/C (67W)




    Was mich jetzt aber verwundert bzw. verunsichert ist die Aussage:


    In der Schweiz haben wir keine Reifneintragung, d.h. es steht frei das zu montieren was passt (auf passende Dimensionen, Last- und Geschwindigkeitsindex schauen, die sind im Typenschein vermerkt).


    Was gilt denn nun? Eigentlich würde ich gerne den Pirelli Angel GT montieren. Dieser besitzt aber weder eine Freigabe von Honda noch von Pirelli für die CB1100 A. Darf ich den montieren? Was ist bei einem Unfall?? Es wird dann festgestellt, dass der Reifen keine Freigabe von Honda oder dem Reifenhersteller hat. Und wird dann auf allfällige Zahlungen oder Leistungen verzichten??? Oder ist es in der Schweiz tatsächlich nicht vorgeschrieben diesen "Freigaben" zwingend nachzukommen?

  • Jep, sowas wie konkrete Freigaben für gewisse Reifen gibts in der Schweiz nicht.


    Alles was es braucht ist:
    - angemessener Tragfähigkeitsindex für dein Fahrzeug (zul. gesamtgewicht), in deinem Fall sicher kein Problem
    - passende Dimensionen für dein Motorrad, findest du beim Angel GT sicher
    - Zulässiger Geschwingigkeitsindex, in deinem Fall wohl auch kein Problem
    - EN- Kennzeichnung (Kreis beinhaltend "E" plus eine Ziffer)


    All diese Infos findest du auf der Seite des Reifens.
    Angel GT kannste imho beruhigt aufziehen.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • In der Schweiz bedarf es keiner Reifenfreigabe.


    Grundsätzlich kannst du jeden Strassenzugelassenen Reifen auf dein Motorrad ziehen, solang die Dimensionen des Reifens stimmen

  • hey suppiii.... dann passt das ja... :smiling_face:


    Vielen dank für die schnellen und kompetenten Antworten.


    Wie ist es denn wenn du einen Unfall im EU Raum hast.. sprich Italien, Deutschland etc. auch da kein Problem?

  • Wenn dein Motorrad ein Schweizer Kennzeichen hat, muss es auch nur die Schweizer Bestimmungen erfüllen, auch bei Auslandfahrten.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Genau, es gelten die Dimensionen inkl. Speed- und Tragfähigkeitsindex. Bei den Indizes kannst du natürlich auch höhere nehmen.


    Kleiner Hinweis noch am Rande: ich meine zu wissen, dass man beim Auto auch leicht von den Dimensionen ganz leicht abweichen darf (in einer gewissen "Schwankungsbandbreite"). Gerade aber beim Motorrad würde ich das lassen ;).

  • Wenigstens mal ein Punkt, wo wir in der Schweiz einen kleinen Vorteil haben.... :whistling: :face_with_tongue:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Wenn dein Motorrad ein Schweizer Kennzeichen hat, muss es auch nur die Schweizer Bestimmungen erfüllen, auch bei Auslandfahrten.

    Ist das wirklich so? Ich dachte es gelten immer die gesetzlichen Grundlagen vom jeweiligen land in das man fährt. Sprich mit Schweizer Kennzeichen darf ich in Italien dennoch kein 'Heidenau K60 Scout' fahren in der Schweiz darf ich den Reifen aber Fahren.

  • Ist das wirklich so? Ich dachte es gelten immer die gesetzlichen Grundlagen vom jeweiligen land in das man fährt. Sprich mit Schweizer Kennzeichen darf ich in Italien dennoch kein 'Heidenau K60 Scout' fahren in der Schweiz

    Ja ist so, zu meiner schweizer Zeit hatte ich auf meiner Ténéré auch ein Stollenpneu montiert, der in D nicht freigegen war. Soweit mir bekannt, ist die Reifenbindung ein Alleinstellungsmerkmal bei uns in Deutschland. Hängt wohl auch damit zusammen, dass wir kein generelles Tempolimit haben. Bei Topspeed von evtl. über 300km/h bekommt der Pneu eine ganz andere Relevanz.

  • Ist das wirklich so? Ich dachte es gelten immer die gesetzlichen Grundlagen vom jeweiligen land in das man fährt. Sprich mit Schweizer Kennzeichen darf ich in Italien dennoch kein 'Heidenau K60 Scout' fahren in der Schweiz darf ich den Reifen aber Fahren.

    Das Zulassungsland gilt, wenn du in ein normales Land fährst. Vorne Slick und hinten ein TKC80 ist kein Problem in Deutschland. Ein Mofa mit D-Zulassung dürfte sowas aber auf keinen Fall.


    Eine Ausnahme muss es natürlich geben: Die neue Regelung mit dem Geschwindigkeitsindex in Italien gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Also K60 Scout (den du dir wohl nie drauziehen wirst :grinning_squinting_face: ) ist im Sommer in Italien verboten. Ich sags gerne nochmals: Auf dieses Land kann ich gerne verzichten. :thumbup: Weitere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI