Hallo zusammen
Ein guter Freund von mir hat einen Übertretungsanzeige / Privatanzeige erhalten. Leider ist nichts genaueres beschrieben. Es steht folgendes:
"Gemäss erolfger Anzeige wurde mit dem Fahrzeug VW, Datum Ort etc. das folgende zum Schutz eines Grundstückes erlassene allgemeine verbindliche Verbot missachtet: Artikel Art. 258 abs. 1 der SChweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Übertretung kann nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Der Lenker muss bei der zuständigen Untersuchungsberhörde angezeigt werden".
Er kann sich errinnern dass er in diesem Parkhaus war(Dübendorf Zürichstrasse 127-131, Auenstrasse 2-10 / Stettbachhof) und hat an diesem besagten Tag eine Abschlussprüfung bei der ZHAW.
Was könnte dies nun alles bedeuten. Was genau hat er falsch gemacht? Man kann rechts oder links parkieren. die eine Seite ist Privat(Orange markiert) und die andere Seite Weiss für aussenstehende Personen die dort in die Schule gehen.
Danke für eure Hilfe