Beiträge von Danica

    Wenn es noch möglich ist, dann kannst du die F700 GS auch auf 25 kW gedrosselt kaufen. Die Leistung reicht allemal. Dann kannst du deinen LFA behalten und problemlos mit dem Roller an die Prüfung. Mit dem 35 KW LFA muss das Prüfungsfahrzeug mindestens 400 ccm haben (gemäss Fahrzeugausweis), was die meisten Roller nicht erfüllen. Falls dein Roller das erfüllt, kannst du ihn aber auch mit der neuen Regelung als Prüfungsfahrzeug verwenden.


    Meine F 700 GS hat Vollausstattung. Die Griffheizung ist zwar kein muss, aber gerade im Frühling und im Herbst manchmal sehr angenehm. Den Bordcomputer schätze ich, weil er die Ganganzeige mitbringt (ohne wird nur neutral angezeigt). Die Reifendruckkontrolle macht das Leben auch einfacher. ABS und ASC dienen deiner Sicherheit, was sie für mich zum muss machen.


    Ich habe die Komfortsitzbank und finde sie sehr bequem. Aber sie ist ein paar cm höher als die normale Sitzbank. Mit meinen 172 cm Grösse und Komfortsitzbank ist die F700 GS grössenmässig definitv am oberen Limit. Ich komme gut damit zurecht, aber höher darf sie nicht sein.

    Ich würde auch dem einfachsten Weg gehen :whistling:


    Was passiert jedoch mit den automatismen? Gibt Roller due haben links und rechts die bremshebel. Wenn man aufs Motorrad wechselt könnte vorkommen das man dann links anstatt kuppeln bremsen möchte?


    Lg

    Ich habe auf dem Roller (mit links und rechts Bremshebel) gelernt und mir erst nach der Prüfung ein Motorrad gekauft. Und auch heute noch wechsle ich je nach Bedarf zwischen Roller und Motorrad. Die Automatismen sind je nach Fahrzeug unterschiedlich. Das Umlernen geht schnell, das ist allenfalls ganz am Anfang ein Thema. Und am Anfang ist man eh viel stärker auf die Bedienung des Motorrades fixiert, da ist die Fussbremse das kleinste Thema. Und heute denke ich gar nicht mehr daran, welches Fahrzeug wie bedient werden muss. Ich sitze drauf und bin voll auf das entsprechende Fahrzeug eingestellt. Verwechslungen gibt es keine, denn nur schon die Sitzposition ist ganz anders.


    Die beiden Fahrzeuge habe ich auf Wechselnummer eingelöst. So bezahle ich die Gebühren nur für das stärkere Motorrad (die F700 GS) plus eine kleine Gebühr für die Wechselnummer. Klar, Unterhaltskosten fallen für beide Fahrzeuge an. Und man muss daran denken, vor dem Wegfahren falls notwendig das Nummerschild umzuhängen.

    Ich habe die Prüfung mit dem Roller gemacht. Und abgesehen von der Spurgasse, welche mit einem geschalteten Motorrad einfacher zu fahren ist, spricht gar nichts dagegen, die Prüfung mit dem Roller zu machen. Vorausgesetzt, der Roller erfüllt die Vorgaben als Prüfungsfahrzeug. Aber da du ja schon einen Monat fährst, nehme ich an, dass du noch einen LFA nach alt (25 kW) hast. Somit sind die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug weniger streng.


    Meine F700 GS ist auf 25 kW gedrosselt. Mit dem 250er Roller gibt es auch über 25 Jahren keinen offenen Ausweis und mein Ausweis ist noch nicht 2 Jahre alt. Aber da die F700GS über den Gaszug gedrosselt wird, hat sie unten herum die volle Leistung, nur oben wird abgeschnitten. Sie hat also mehr als genug Pfupf, auch 120 km/h auf der Autobahn schafft sie locker. Die Frage stellt sich hier eher, ob du mit dem LFA eine auf 25 kW gedrosselte kaufen möchtest, oder ob du warten willst bis nach der Prüfung, und dann eine 35 kW Drosselung hast. Auch weiss ich nicht, ob die F700 GS neu noch mit 25 kW Drosselung erhältlich ist, das kann dir sicher dein Händler beantworten.

    Ich habe die Prüfung mit einem 250er Roller gemacht und mir kurz danach auch die BMW F700 GS gekauft. Die F700 GS ist ein tolles Motorrad und sehr gut für Einsteiger geeignet.


    Falls du den Grundkurs mit dem Roller und danach die Prüfung mit dem Motorrad machen willst, übe einfach die Manöver noch gut mit dem Motorrad. Mein Eindruck ist folgender: Spurgasse ist mit dem Roller deutlich schwerer zu fahren, der Automat, resp. die fehlende Kupplung machen sich bemerkbar. Bei den anderen Manövern ist es möglicherweise hilfreich, dass du dich nicht noch um die Kupplung kümmern musst. Und für die Prüfungsfahrt spielt es keine Rolle, ob du mit Roller oder Motorrad unterwegs bist. Übe einfach im Voraus mit Sozius zu fahren.


    Du wirst die BMW schon nach Hause bringen. Ich fuhr zum Zeitpunkt des Kaufes auch nur Roller. Bevor ich die BMW abholte, liess ich mir von meinem Mann das Kuppeln und schalten zeigen. Und danach konnte ich die BMW eigentlich gut nach Hause fahren. Schau einfach, dass es zu einer relativ verkehrsarmen Zeit ist, dann bist du möglicherweise weniger nervös.

    Wird der Löli nach dem 1.4 bestellt gilt: Unter 25j maximal 35kw und minimum 400ccm für die Prüfung. Über 25j brauchst du für die Prüfung 40kw und minimum 600ccm.

    Das ist nicht ganz korrekt. Unter 25j ist maximal 35 kW und minimum 400ccm für die Prüfung. Über 25 Jahre kann man jedoch ohne Probleme auch die beschränkte Prüfung machen, wenn das Motorrad die Voraussetzung für A beschränkt erfüllt, nicht aber die für die offene Prüfung.

    @Lady-Dee: Ich habe meine Prüfung auch mit einem 250er Roller gemacht. Das geht soweit gut. Das schwierigste fand ich die Spurgasse. Es ist nicht einfach, ohne Kupplung nur mit Gas und Bremse konstant langsam genug zu sein. Mein Tipp ist, besorge dir so schnell als möglich die Informationen, wie der Parcour genau gesteckt ist (Masse) und übe die Manöver auf einem grossen Parkplatz. Lass dir bei der Spurgasse auch die Zeit nehmen, damit du weisst, wo du stehst. Und schau auch, dass du vor der Prüfung die Gelegenheit hast, mit einem Sozius zu üben. Gerade mit einem etwas schwereren Beifahrer verändern sich die Fahreigenschaften des Rollers doch merklich. Mit meinem Fahrlehrer lag bergauf nur noch 70 km/h drin, mehr Leistung hat das Ding nicht.

    Die momentan häufige Kombination aus Nebel und Temperaturen um den Gefrierpunkt sind ein NoGo. Ich mag den am Visier angefrorenen Nebel nicht, resp. die daraus resultierende Mattscheibe. Ansonsten lege ich bei Kälte vor allem Wert auf trockene Strassen, da ich bei Dunkelheit überfrorene Nässe zu spät sehe und als Pendlerin im dunkeln zum Bahnhof/nach Hause fahre.


    Bei guten Verhältnissen bin ich auch bei kalten Temperaturen für eine kurze Nachmittagsrunde offen.

    Erkundige dich vorher, wie die Manöver in Thun genau geprüft werden. Gerade bei der 8 und beim Slalom gibt es fast so viele Varianten, wie es Kantone gibt. Und dann übe die Manöver mit den Thuner Spezifikationen. Auch bei der Spurgasse gibt es unterschiedliche Varianten: Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist soweit ich weiss überall die selbe, aber ich kenne die Variante mit 10, 15 oder 20 Meter Länge. Bei der 8 gibt es unterschiedliche Hütchenpositionen, unterschiedliche Blicktechniken, und von möglichst eng bis das Feld schön ausfahren diverse Varianten. Auch der Slalom wird unterschiedlich gesteckt, von eng und lang bis ganz einfach hindurchschlängeln ist alles möglich.


    Dass du die Thuner Strassen nicht kennst, ist nicht unbedingt ein Nachteil. Du musst dich einfach gut auf die Strassenführung und Signalisationen achten, dann geht das schon. Ich habe die Prüfung ebenfalls in einem Gebiet gemacht, dass ich kaum kenne und das war nicht das Problem an der Prüfung. Es kann unter Umständen sogar ein Vorteil sein, weil du so nicht in "falsche Gewohnheiten" verfällst.

    Bei einem allfälligen Herbst-/Winterkauf musst du einfach mit dem Lernfahrausweis aufpassen. Du musst innerhalb von 4 Monaten den Grundkurs machen (6 Stunden bei vorhandenem A1), sonst verfällt der Ausweis.Aber von November bis März finden kaum Grundkurse statt. Also entweder vorher kaufen und Ende Oktober/Anfangs November noch einen Grundkurs besuchen. Oder den Lernfahrausweis so bestellen, dass du Zeit hast im März/April den GK zu besuchen. Das könnte allenfalls bedeuten, dass du dein Motorrad noch ein paar Wochen "einmotten" musst.

    Ja, die Prüfung für A- und A ist meines Wissens identisch. Du darfst aber nicht mit einem A- Motorrad die unbeschränkte Prüfung machen, selbst wenn du 25 Jahre alt bist. Daher ist die Kategorie letzten Endes von deinem Motorrad abhängig, resp. von dem Motorrad, mit dem du den Grundkurs und die Prüfung absolvierst.

    Du musst den Lernfahrausweis beantragen. Da du A1 bereits hast, brauchst du für A- oder A nur noch 6 Stunden Grundkurs (Teil 3 und Repetition von Teil 1 + 2). Danach musst du die praktische Prüfung bestehen.


    Da du bereits 25 Jahre alt bist, kannst du grundsätzlich A- und A machen. Letzten Endes hängt es von deinem Motorrad ab, ob es für A reicht oder ob du A- machen musst. Machst du die Prüfung für A-, kannst du nach 2 Jahren beanstandungsfreier Fahrpraxis A unbeschränkt beantragen.


    Es gibt nur eine Regelung, bei der du mit A1 den A- einfach beantragen kannst. Falls du den A1 vor dem 1.4.2003 gemacht oder erhalten hast. Das war die Übergangsregelung, da der alte A1 Fahrzeuge umfasste, welche mit den heutigen Ausweisen nur mit A- gefahren werden dürfen. Diese Regelung trifft auf dich aber nicht zu, da du A1 erst im 2010 erworben hast.