Ich schätze mal Brünig
Beiträge von rst
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Hab grad nichts, Freilos
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hier noch das fehlende "t"
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Ich bin mir sicher dies ist nahe Bekenried, Eingangs Emmeten
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Falls du mal möchtest, dürftest du meine rote 99sex mal ein paar Meter bewegen
1 mal in die Garage schieben *rofl*
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Nur gut dass Dir keiner hinten raufgeknallt ist O.O
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Wake, genau mit dieser Halterung hat mein Sohn die Nummer auch verloren. Seither habe ich meine Adresse und Telefonnummer auf der Rückseite notiert.
Habe vor zwei Wochen meine Nummer auch verloren und beim Suchen einen Anruf erhalten.
Falls der Halter nicht exakt eingerastet ist geht sie irgendwann verloren
Gruss Ruedi
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Ich habe meine Adresse inklusive Telefonnummer auf die Rückseite der Nummer notiert.
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Bei einer einfache Gaszugbegrenzung wäre es ein einfaches es auszubauen.
Somit könnte ich .......offen fahren zB. wenn ich mit meiner Frau als Sozius an den Gardasee fahre, wo ich eine Wohnung habe.
Somit könnten wir das Mofa beide nutzen......sofern das gesetzlich möglich.
Muss mich aber noch informieren.
Du siehst alles hat so seine Gründe.Gruss
Meine Erfahrung
Die Gaszugdrossel an einer Kawa ist durch Entfernen einer Schraube ganz einfach zu entfernen. Das Einbauen ist jedoch ein ziemliches Gefummel.
Aber
Um legal mit dem Motorrad, welches gedrosselt ist ungedrosselt zu fahren, musst Du beim Strassenverkehrsamt vorbei. Dabei wird ein neuer Fahrzaugausweis ausgestellt in dem ungedrosselte Leistung angeführt ist. Der "gedrosselte" Ausweis wird eliminiert.
Beim STVA musst Du eine Bescheinigung eines Händlers vorlegen. Dieser bestätigt, dass die Änderung fachgerecht ausgeführt wurde. Falls Du die Drossel selbst entfernst fehlt Dir diese und kaum ein Händler wird Dir dies bescheingen.Es ist also nichts mit selbstständigen Drossel rein, reduziertes Bike bewegen und wieder Drossel raus, mit voller Leistung rumdüsen.
Ich habe bei einem gedrosselten Bike die Drossel selber wieder eingebaut, weil der Vorbesitzer dies illegalerweise entfernt hatte. Später wurde die Maschine dann auf volle Leistung umgerüstet und vorgeführt.
Gruss RST
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Ich überlege momentan, mein Zündschloss zu verlegen. Dieses hat aber nebst der Zündung auch die Schliess- bzw. Blockierfunktion des Lenkers.
Wurde bei mir schon überprüft. Ist mir geblieben weil ich gar nicht mehr wusste wie die Lenkersperre aktieviert wird
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Kurzer Besuch der Webseite vom Aargauischen Strassenverkehrsamt und es sollte klar sein
https://www.ag.ch/de/dvi/stras…ng/fahrzeugpruefung_1.jsp
Fahrzeugprüfung
[Blockierte Grafik: https://www.ag.ch/media/kanton…ueefung_teaser_medium.jpg]Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.Gruss rst
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Hallo
@'Radianer
Wenn Du die E-Mailadresse des Empfängers hast, kannst Du es via Link Wetransfer übermitteln.Gruss Ruedi