A2 Prüfung in der Schweiz - Wann?

  • Hallo Zusammen

    Habe mich soeben hier registriert da mir schon lange eine Frage unbeantwortet blieb. Nichtmal auf dem Kantonalen Strassenverkehrsamt konnte man mir weiterhelfen - dort arbeiten aber auch nur inkompetente Idioten wie ich feststellen musste... :thumbdown: - Aber egal, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:


    In der EU gilt ja schon seit längerem die neue A2 Prüfung (bis 35kw) für Anfänger - in der Schweiz jedoch immernoch die A1 (25kw). Nun habe ich jedoch schon auf einigen Websiten und Artikeln gelesen, dass die Schweiz die EU-Regelungen 2015 übernehmen wird, jedoch noch nichts offizielles dazu gefunden.


    Ich wollte diese Saison endlich mit dem Motorradfahren anfangen und habe schon ein Motorrad ins Auge gefasst, nämlich eine Honda CBR 500 R welche genau auf die EU A2 Vorgaben zugeschnitten ist... Falls das mit der A2 Prüfung in der Schweiz nichts wird macht es in meinen Augen aber kein Sinn, ein 35kw Motorrad auf 25kw zu drosseln, dann würde ich mir lieber eine gedrosselte CBR 600 R holen welche ich dann nach 3 Jahren "freilassen" kann :thumbsup:


    Also kurz gefasst: Wisst ihr wie das mit der A2 Prüfung in der Schweiz aussieht?


    Danke und Grüsse
    Harlekin

  • wie alt bist du denn ???


    falls du über 25 sein soltest und auto führerschein hast, brauchst de nur 12 oder 13 pflicht fahrstunden und kannst dann direkt ane prüfung für grosses töff ohne leistungsbeschränkung.


    vieleicht hilft dir das :smiling_face:

  • Danke für die Antworten schonmal.


    Meinte mit A1 natürlich die beschränkte A-, sorry.


    Bin 21 muss deshalb leider erstmal 3 Jahre beschränkt fahren... Und noch 4 Jahre warten bis ich 25 bin will ich nicht :grinning_squinting_face: (Autoprüfung hab ich natürlich alles, inkl. C1 / D1) Und was man mit welchen Alter und welcher Prüfzeit fahren kann/darf ist mir eigentlich auch bewusst.


    Was ich frage ist eigentlich etwas anderes:


    Vor einigen Jahren (glaub im 2013) hat man in der EU (Deutschland, etc :P) die neue A2 Regelung eingeführt, welche berechtig, dass man als Anfänger Motorräder bis 35kw/48ps und einem Leistungsgewicht ovn 0.2kw/kg fahren darf. Und das auch wieder 3 Jahre bis man dann den "grossen" Lappen hat.


    Da die Schweiz ja bekanntlicherweise nicht in der EU ist, hat man diese Regelung (noch) nicht übernommen und muss als Fahranfänger deshalb immernoch mit 25kw rumfahren.


    Wie geschriebne gibt es jedoch im Internet einige Artikel wo steht, dass die Schweiz diese Regelung Anfangs 2015 übernimmt - jedoch hab ich noch nichts darüber erfahren und im STVA ist man zu Blöd mir konkrete Informationen zu geben.


    Hier mal ein Quellen:
    http://www.autoscout24.ch/Cms/Article.aspx?cmsaid=6012
    http://www.toeff-talk.ch/viewtopic.php?f=15&t=912



    PS: Es geht mir natürlich auch nicht darum, dass ich ums verrecken die 12 PS mehr haben will, sondern darum, dass ich mir kein Motorrad kaufe, dass auf die A2 Prüfung zugeschnitten ist (sprich 35kw hat) und dieses dann auf 25kw drosseln muss, ist in meinen Augen einfach sinnlos. Da kauf ich mir lieber eine CBR 600 R und fahre die rsten 3 Jahre mit 25kw. Versteht ihr?

  • Zur A2 Prüfung kann ich dir nichts sagen...


    Du musst aber sicher nur 2 Jahre gedrosselt fahren - nicht 3! Schon mal ein kleiner Lichtblick, oder? :winking_face:

    :hexe: Women are angels, and when somebody breaks our wings... we simply continue to fly....on a broomstick. We're flexible like that :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Besten Dank für Ihre kürzliche Email-Anfrage.


    Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Regelungen für nächstes Jahr bekannt.
    Es gelten nach wie vor die jetzigen Bestimmungen.


    Mit freundlichen Grüssen
    Strassenverkehrsamt Zürich
    Spezialfälle Lernfahr-/Führerausweise


    Es gibt hier mehr als nur eine Handvoll Leute, die 2 Jahre lang mit 125ern (!) fahren mussten. Also heul nicht :grinning_squinting_face:
    P.S. Noch 117 Tage bis zur offenen Prüfung :face_with_tongue:

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Es gibt hier mehr als nur eine Handvoll Leute, die 2 Jahre lang mit 125ern (!) fahren mussten. Also heul nicht :grinning_squinting_face:
    P.S. Noch 117 Tage bis zur offenen Prüfung :face_with_tongue:


    Ok danke, das ist ja schonmal was. Ich gehe davon aus dass mit "nächstes Jahr" 2015 gemeint ist?


    Und wie im Post vorhin geschrieben! geht es mir NICHT um die Leistung, sondern um den Kauf des Motorrads, ich kann das Geld halt auch nicht von den Bäumen pflücken...


    Edit: Jetzt sag bitte nicht, dass du die Anfrage heute abgeschickt hast. Hab mir nämlich noch überlegt ob ich nicht noch beim STVA ZH anfragen soll (bin ausm TG, hab dort angefragt)

  • unsere 125er hatten aber mehr kw Wink_Smiley
    hab was vergessen...gewisse importeure gehen davon aus, dass frühestens mitte 2016 die neuen führerscheinklassen wie in der eu eingeführt werden könnten. :face_with_tongue:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

    Einmal editiert, zuletzt von greywolf ()

  • Ok danke, das ist ja schonmal was. Ich gehe davon aus dass mit "nächstes Jahr" 2015 gemeint ist?


    Edit: Jetzt sag bitte nicht, dass du die Anfrage heute abgeschickt hast. Hab mir nämlich noch überlegt ob ich nicht noch beim STVA ZH anfragen soll (bin ausm TG, hab dort angefragt)

    Das Mail ist von Herbst 2014. Stell deine Frage meinetwegen in allen Ämtern, aber ich bin mir fast sicher, dass du überall die gleiche Antwort bekommst. Du weisst ja, die Schweiz ist ziemlich langsam. Wenn du Töff fahren willst und nicht zwei Mal kaufen willst, dann hol dir einen Ofen den du auch offen fahren möchtest und drossle ihn auf 25kW, also deine CBR 600. Diese Regelung wird so schnell nicht kommen, da bist du schneller beim offenen Ausweis, wenn du sofort anfängst, wenn auch nur mit 25kW.


    Ich habe meine GS neu gekauft, wissend, dass ich damit fast zwei Jahre mit 25kW rumhötterlen muss. Aber es geht gut und es geht auch zu zweit. Die Vorfreude auf den "neuen" Töff, sobald er offen ist, ist umso grösser. :smiling_face_with_sunglasses:

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Regelung Schweizweit übernommen wird. Sonst wär bei unserer Konföderation wohl was ordentlich schief gelaufen :winking_face:


    Deine Antwort vom Zürcher STVA langt mir, danke dafür! :thumbsup: Die beim Thurgauer Verkehrsamt konnten mir wie gesagt keine Infos geben. Ja, ist irgendwie mal wieder typisch Schweiz. Aber ehrlich gesagt lieber bilaterale Verträge die eine Ewigkeit bis zur Umsetzung brauchen als zu diesem Fehlkonstrukt EU zu gehören :grinning_squinting_face:


    Werde daher mein Augenmerk auf eine 600 R legen, hab da schon 2 Favoriten. :thumbup:


    Also danke an alle für die Hilfe! :smiling_face:

  • Die Regelung wird mit Sicherheit für die ganze Schweiz gelten. Wenn ichs richtig im Kopf habe regelt das die Verkehrszulassungsverordnung und die gilt Schweizweit. Wenn jetzt (Jan 2015) bei den Strassenverkehrsämtern noch niemand etwas weiss, heisst das nicht Anderes als dass es frühestens dieses Jahr beschlossen und dann im kommenden Jahr (2016) irgendwann Eingeführt wird. Kann sich aber je nach Mitsprachepotential (sprich: wieviele Organisationen und Verbände sich einmischen) auch noch weiter verzögern...


    Ich würde daher auch empfehlen, dass Du Dir eine Maschine besorgst die auf 25 kW gedrosselt und in 2 Jahren geöffnet werden kann. Warten bringt vermutlich nichts.

  • Wie scandic sagt, geregelt ist es in der VZV http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19760247/index.html


    Da es sich um eine Verordnung handelt, ist der Bundesrat, und dort vorallem das Departament UVEK von Doris Leuthard zuständig.
    Bei einfachen Verordnungsänderungen könnte der Bundesrat einfach so an der nächsten Sitzung eine Änderung vornehmen. Da wohl aber Art. 3 Abs. 2 VIG erfüllt is gibt es aber vorher noch eine Vernehmlassungsverfahren geben, in dem jeder sein Senf dazugeben kann. Die geplanten Vernehmlassungen werden Halbjährlich von der Bundeskanzlei veröfentlicht Art. 5 Abs. 2 VIV


    Die Liste finded man hier:
    http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
    und hier
    http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html


    Aus dem UVEK und Töfffahrer anbelangt sind laufen:
    - Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe
    - Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
    geplant
    - Optimierung der Fahrausbildung (OPERA-3) und Qualitätssicherung bei den Nothilfekursen
    - Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-V)
    abgeschlossen
    - Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle – Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
    - Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen


    A2 wird nirgends behandelt. D.h. frühsten Mitte 2015 kann das Vernehmlassungsverfahren gestartet werden. Das Verfahren selber dauert mindestens 3 Monate. Also wäre aller frühstens September 2015, mit Sommerferien gar noch später, wenn dann überhaupt mit dem A2 zu rechnen.


    PS: Für die Vollständigkeit, auch bei den Veröffentlichten aber noch nicht inkraft getreten Änderungen findet sich nichts:
    http://www.admin.ch/opc/de/stats/in-force/index.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Megaschämmer: :verrueckt::negativ::boewu49:
    A2 wird doch bei den von mir genannten Vernehmlassungen behandelt:


    Optimierung der Fahrausbildung (OPERA-3) und Qualitätssicherung bei den Nothilfekursen
    Anhörung
    Behörde: Amt
    Form: Schriftliches Verfahren
    In OPERA-3 werden Massnahmen zur Optimierung der Fahraus- und Weiterbildung und die Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie zur Diskussion gestellt (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein). Die Vorschläge betreffen die gesamte Fahraus- und Weiterbildung, die Führerprüfungen, die Führerausweiskategorien und die Verkehrsexperten. Weiter soll die Qualitätssicherung bei den Nothilfekursen verbessert und die Möglichkeit, einen Teil des Nothilfekurses mittels E-Learning zu absolvieren, auf Verordnungsebene vorgesehen werden.
    Eröffnung geplant: 04.2015
    Abschluss geplant: 07.2015


    Richtlinie 2006/126/EG
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2006:403:0018:0060:DE:PDF

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Uiii.
    Ich mach grade den A (unbeschränkt) Schein.


    Werde erst so im Herbst die Prüfung machen.


    Hat das irgendwelche Auswirkungen bzw. KÖNNTE es haben, wenn es angenommen wird?


    Gruss

  • Das sind ja schonmal interessante Nachrichten, wird dann aber trotzdem allerfrühestens per 01.01.2016 in Kraft treten, oder?