CH-Kleber

  • Kann ich mir das Ding auch auf denn Rücken kleben? Ich kann mir das bei der Panigale gar nicht vorstelle 8|

  • SG1990, wäre halt ziemlich schade, wenn's genau mich trifft :grinning_squinting_face:

    Solange Kakao auf Sträuchern wächst, ist Schokolade für mich Obst.

  • Naja ihr müsst das halt so sehen, die Polizei ist hier to serve and protect. Das CH wird dir ganz klar den Arsch retten wenn du auf die Fresse fliegst. Da kann man natürlich schon verstehen dass sie 300 € dafür verlangen, du bringst ja schliesslich andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. #ironie

    ich fand nackt schon immer besser :face_with_tongue:

  • Mal abgesehen vom Gebastel mit Aluplatten und CH-Anzeigetafeln.


    Muss man es Zwingend so kleben, dass die Bussedeppen es von hinten sehen können? Seitlich an die Verschalung, auf den Rücken, auf den Helm?
    Wie sieht das aus, was darf man? Was nicht?

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • leider ja! es MUSS am heck angebracht werden. somit fällt auch das topcase aus dem rennen. helm, rücken, seitentaschen, etc fallen auch alle weg. ich hab also eine 50/50 chance bezüglich busse. da ich vier tage in norditalien rumkurve, ist das risiko erwischt zu werden doch gegeben. darum meine frage. eine bessere lösung hab ich auch nicht gefunden. ist günstig und praktisch anwendbar. aber für ideen bin ich immer offen.

    Solange Kakao auf Sträuchern wächst, ist Schokolade für mich Obst.

  • Hallo


    Das hässliche Ding muss gut sichtbar bei der Nummer montiert werden damit man es auf dem Foto bei Geschwindikeitsübertretungen erkennt.
    Bestimmt nicht am Fahrer (Helm oder Rücken) da ja bei einer Parkbusse das Ding fehlen würde. Ausser Du schläfst auf Deinem Motorrad :grinning_squinting_face:


    Die kleine Version würde von mir her reichen. Vielleicht haben aber die Italos keine guten Kameras... 8|


    Bin Anfangs Juli in Italien unterwegs und muss mir noch überlegen wie und wo ich das an meiner Duke montiere.
    Denke mal am Reifen :face_with_tongue:


    Gruss Sniper

  • Kermit hat es ja schon verlinkt, ich habe es ver-verlinkt. Darum für die alle die zu faul zum auf Links klicken sind:


    Aus dem Wiener Übereinkommen


    Ausser dem Kennzeichen muss jedes Kraftfahrzeug im internationalen Verkehr hinten, ein Unterscheidungszeichen des Staates führen, in dem es zugelassen ist.


    Ausgestaltung und Anbringung des Unterscheidungszeichens bzw. seine Einbeziehung in das Kennzeichen müssen den in Anhang 2 und 3 festgelegten Anforderungen genügen



    Anhang 2


    3. Befindet sich das Kennzeichen auf einem Schild, so muss das Schild eben und lotrecht, sowie senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein. Ist das Kennzeichen auf dem Fahrzeug angebracht oder aufgemalt, so muss es sich auf einer ebenen oder annähernd ebenen und lotrechten oder annähernd lotrechten, senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Fläche befinden.


    5. Der Bereich des Schildes, in dem das Unterscheidungszeichen angebracht ist, muss den gleichen Untergrund haben wie der Bereich, in dem das Kennzeichen angebracht ist.




    Anhang 3


    2. Wenn das Unterscheidungszeichen unabhängig vom Kennzeichen angebracht ist, muss es folgenden Bestimmungen entsprechen:


    a)Die Buchstaben müssen mindestens 0,08 m hoch sein und eine Strichbreite von mindestens 0,01 m haben. Die Buchstaben müssen schwarz und auf einer weissen, elliptischen Fläche aufgebracht sein, deren lange Achse waagerecht liegt. Der weisse Hintergrund darf aus rückstrahlendem Material bestehen.
    b)Besteht das Unterscheidungszeichen nur aus einem Buchstaben, so darf die lange Achse der Ellipse lotrecht stehen.
    c)Das Unterscheidungszeichen darf nicht so angebracht werden, dass es mit dem Kennzeichen verwechselt werden kann oder dessen Lesbarkeit beeinträchtigen kann.
    d)An Krafträdern und ihren Anhängern müssen die Ellipsenachsen mindestens 0,175 m und 0,115 m lang sein. An anderen Kraftfahrzeugen (Art. 1 Bst. p) und ihren Anhängern müssen die Achsen der Ellipsen mindestens:
    i)0,24 m und 0,145 m lang sein, wenn das Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben besteht, und
    ii)0,175 m und 0,115 m, wenn das Unterscheidungszeichen aus weniger als drei Buchstaben besteht.


    4. Für das Unterscheidungszeichen gelten die entsprechenden Bestimmungen in Absatz 3 des Anhangs 2.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kermit hat es ja schon verlinkt, ich habe es ver-verlinkt. Darum für die alle die zu faul zum auf Links klicken sind:


    Das hat nichts mit Faul zu tun....
    Gibt Leute die arbeiten und können nicht den ganzen Tag elendslange Gesetzte durchlesen :face_with_tongue:


    Gruss Sniper

  • Kermit hat es ja schon verlinkt, ich habe es ver-verlinkt. Darum für die alle die zu faul zum auf Links klicken sind:

    Ich schätze ja dein Interesse an Gesetzes-Texten sehr und auch, dass du immer wieder bei offenen Fragen weiterhilfst...
    Aber mir kommt der Mock hoch, wenn ich dieses Bürokratengeschwaffel lese, nach gefühlten 2h die richtige Stelle suchen, hast es nach weiteren 2h lesen immer noch nicht verstanden :grinning_squinting_face:
    Da bin ich meistens dankbar, für Übersetzungen für Normalsterbliche. :winking_face:


    Das hat nichts mit Faul zu tun....
    Gibt Leute die arbeiten und können nicht den ganzen Tag elendslange Gesetzte durchlesen :face_with_tongue:


    Gruss Sniper

    Richtig! :thumbsup:

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -