MWST erhalt von DE Teilen

  • Sali Zämme :winking_face:


    Ich habe bei einem Deutschen Händler betr. einer Soziusabdeckung angefragt wie dies mit der MWST abläuft, ob ich da ein Formular erhalte.


    Die Antwort dazu war folgende:


    "Hallo,
    Bei MwSt Rückerstattung muss das Teil
    bei der Ausfuhr eigentlich am Fzg montiert sein"



    Hat jemand von euch so was schon mal gehört?


    Ist mir Neu das ein importiertes Teil am Motorrad angebracht sein muss um die MWST zu erhalten. :confused_face::thumbdown:

    Life's a bitch and then you die, thats why we get high, cause you never know when you gotta go!

  • um welche soziussitz abdeckung geht es? Viele teile findest du mit suchen auch in der schweiz zu sehr ähnlichen preisen, hab für meine sturzpads am schluss 20.- fr mehr bezahkt als in Deutschland in Euro.


    Ansonsten keine ahnung, bin da de der faule typ bestelle alles lieber über meinen mech.

  • Ne ist normal, fahrzeugspezifische Teile, oder Teile die für einen Anbau an einem Fahrzeug gedacht sind, müssen montiert sein!
    Übrigens, Formulare zur Steuerrückerstattung kannste auch bei dir zu Hause ausdrucken und dann dem Händler zum ausfüllen vorlegen, dann musst du sie an der Grenze abstempeln lassen.

    Eine Gerade ist eine unütze Verbindung von Kurven

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  • um welche soziussitz abdeckung geht es? Viele teile findest du mit suchen auch in der schweiz zu sehr ähnlichen preisen, hab für meine sturzpads am schluss 20.- fr mehr bezahkt als in Deutschland in Euro.


    Ansonsten keine ahnung, bin da de der faule typ bestelle alles lieber über meinen mech.

    Um die Originale von Kawasaki. Die erhält man in der Schweiz nur auf der offiziellen Kawaskai Seite für 250.- =O:nauseated_face: Und soviel zahle ich def. nicht!
    In Deutschland erhält man die selbe für 164 CHF (-19% MWST schon abgezogen). Das wäre gleich noch innerhalb der Schmerzgrenze. Jedoch kann ich noch nicht mit meiner Maschine nach DE da noch mein "L" dranhäng.. Bedeuted-> Keine MWST :thumbdown:

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  • also wenn ich mir z.B für en ER-5 e zweiti uspuffahlag chaufe, de muesi mitem töff use, die ahlag mintiere u ner so zruggfahre mit mire erst ahlag als Gepäck? o.O

  • Soviel ich weiss, gilt dies für Deutschland, nicht jedoch für Österreich.

    Gilt auch im östlichen Reich: https://www.jusline.at/7_Ausfuhrlieferung_UStG.html
    Das gilt gar EU weit, da es auf Richtlinie 2006/112/EG basiert: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj


    Am Fahrzeug montiert wird es zu einer Werkslieferung welche Umsatzsteuerfrei ist.
    https://www.haufe.de/steuern/k…reparatur_170_161496.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Meine Erfahrung ist: die meisten deutschen Händler wollen nicht, können nicht und mögen nicht sich den Stress mit der MWSt-Rückerstattung antun. Sie haben schlicht keine Ahnung, wie eine Rechnung aussehen muss, die vom Finanzamt akzeptiert wird.


    Sie haben alle Schiss vor dem Finanzamt, dass sie schlussendlich auf der Steuer sitzenbleiben.



    Gilt auch im östlichen Reich: https://www.jusline.at/7_Ausfuhrlieferung_UStG.htmlDas gilt gar EU weit, da es auf Richtlinie 2006/112/EG basiert: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj


    Am Fahrzeug montiert wird es zu einer Werkslieferung welche Umsatzsteuerfrei ist.
    https://www.haufe.de/steuern/k…reparatur_170_161496.html


    Hier geht es aber um Teile, die an ein ausländisches Fahrzeug montiert werden und von Anfang an steuerfrei sind.


    Das ist nicht das gleiche wie eine Steuerrückvergütung nach Export.

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  • Hier geht es aber um Teile, die an ein ausländisches Fahrzeug montiert werden und von Anfang an steuerfrei sind.


    Das ist nicht das gleiche wie eine Steuerrückvergütung nach Export.


    :confused_face: Sag ich doch :upside_down_face: Werklieferung == Steuerfrei. Ist ja im Link auch so beschrieben.
    hier nochmals offizieller: http://www.hannover.ihk.de/fil…ng-Werkleistung_12-12.pdf
    Steuerfrei sind montierte Teile übrigens nur wenn die Arbeit nicht teuerer als die Arbeit/Montage ist. Ansonsten handelt es sich dann um eine Werkleistung. Aber auch für das gibt es wiederum einen Trick: Die Lohnveredelung.


    Steuerfrei sind die Teile auch wenn man sie direkt per Post oder Kurrier in die Schweiz schicken lässt. Dann kommen aber noch Verzollungskosten, CH-MWSt etc. obendrauf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Werkslieferung oder nicht - es gilt der Ort der Lieferung (und ob man ein Teil abholt oder vor Ort einbauen lässt ändert nichts daran, dass Leistungsort in DE ist). Umsatzsteuerfrei ist das somit in keinem Fall (nur bei Versand in die Schweiz - wobei dann hohe Versandkosten dazukommen können, der Zoll eine Abfertigungspauschale verlangt und man nicht von der üblichen Zollfreigrenze im Umfang von CHF 300 profitieren kann).


    Dass neuerdings (na ja, so neu ist das eigentlich auch wieder nicht) für Motorfahrzeug bestimmte Teile MONTIERT sein müssen, ist leider kein Furz der Deutschen sondern ergibt sich aus der Umsatzsteuer-Richtlinie welche anscheinend nun enger ausgelegt wird als früher auch schon (https://www.autoteilemann.de/l…-schweiz/#steuerbefreiung - Absatz 3) - wir hatten vor Jahren schon mal das Problem, dass selbst abgeholte Reifen nicht mehr abgestempelt wurden, weil sie nicht "verbaut" wurden (war auch nicht ratsam im Februar mit neuen Rennslicks durch die Gegend zu fahren), allerdings hat es dann schon wieder gereicht, dass man die Räder mitbrachte. Wie das heute ist, weiss ich nicht, würde mich aber nicht erstaunen, wenn man weiterhin nur bei Ausfuhr-Lieferung in die Schweiz (welche steuerbefreit ist) ohne DE-Mwst wegkommt.


    Meine Erfahrung ist, dass die Meisten Händler sehr genau wissen wie das mit der Mehrwertsteuer läuft, ich hatte jedenfalls nie Probleme ordentliche Rechnungen zu erhalten welche man abstempeln lassen konnte (den Zettel selber kann man downloaden http://www.zoll.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile und zusätzliche Infos über administratives bekommt man auch beim deutschen Zoll http://www.treffpunkt-konstanz.de/zollformalitaeten.html.


    Wie auch in der Schweiz ist die Sache der Rückerstattung nicht vom Umsatzsteuergesetz geregelt (das sagt nur was wann und unter welchen Voraussetzungen versteuert werden muss) sondern eine Frage des Zivilrechtes. Wenn die Händler allerdings die Möglichkeit haben was zu verkaufen, dann werden sie das in der Regel tun (meines Erachtens werden die Kosten in die Versandpreise eingerechnet), wenn man vereinbart, dass man dafür sogar was bezahlt (paar Euro halt), dann sind die Spesen für die Rückerstattung auch gedeckt.


    Wie erwähnt: die Lieferung von Teilen welche nicht verbaut sind, ist somit vom Gesetz her steuerbar (mir und einigen anderen Mwst-Spezialisten übrigens nicht ganz klar wieso, vermutlich um Betrügereien zu vermeiden weil die Teile in der Regel keine eindeutige Identifizierung haben und es doch bisschen schwieriger für Betrüger ist den Kram verbauen zu lassen um den später wieder -natürlich an Deutsche, welche dann steuerfrei wegkommen- abzugeben). Bei Versand geht das ja auch, aber bei Abholung (oder auch Lieferung an Paketstation in Grenznähe - wo nebenbei nun doch wieder abgestempelt wird, wenn es sich nicht um Motorfahrzeug-Teile handelt http://www.blick.ch/news/wirts…ne-kaeufen-id4266604.html) wurde eben die Lieferung an Privat (welche immer steuerbar ist, auch wenn andere Europäer in DE einkaufen) der Drittlandregelung (Ausfuhr Nicht-EU-Land) vorgeschoben. Machen kann man da nichts, nur zur Kenntnis nehmen und sich überlegen ob man das Risiko in Kauf nehmen will keinen Ausfuhrstempel zu erhalten oder eben doch die Version Versand nach CH mit hohen Kosten in Kauf nehmen will. Zudem dürfte es ja ein leichtes sein sich eine Soziusabdeckung direkt beim Händler aufs Motorrad schrauben zu lassen - damit wäre das Problem dann wohl definitiv erledigt.


    Und wie einige schon angemerkt haben: wenn man gut sucht, bekommt man oft auch in der Schweiz sehr gute Preise, wegen 20.- Differenz würd ich jedenfalls keine 100 Kilometer Autobahn fahren sondern das Teil direkt beim Mech bestellen und es bei nächsten Service gleich anbauen lassen, falls es nicht komplett einbaufertig geliefert wird (nicht selten sind die Verbindungen bei Nachrüst-Teilen aufgrund Werksfertigungs-Differenzen unpassend und man muss nacharbeiten, das macht nur denen Spass welche eh fast alles selber machen).


    Mich nervt viel mehr, dass die Neue Afrika Twin in DE mit einem Lieferpreis (inklusive Ablieferungspauschale) von EUR 12'100 (mit 19% Mwst! http://www.true-adventure.de/f…?lead=modellpraesentation) im Honda-Katalog steht, in der Schweiz aber mit CHF 15'230 in der günstigsten Ausführung. Nimmt man die Top-Version (mit ABS, automatischer Kupplung und 3-Farben Werks-Lackierung, dann sind es 14'120 Euro gegen CHF 16'760 (http://www.hondamoto.ch/moto/d…056-8100-0BE38DC263F296F8) was mehrwertsteuerbereinigt zum Kurs von 1.10 rund 2'660.- und somit satte 18.8% Aufpreis bedeutet (und das bei Katalogpreisen, nimmt man die teils heftigen EU-Rabatte auch noch mit, dürfte der Unterschied bis zu 25% betragen).


    Sorry liebe Honda Leute, aber ihr habt sie nicht alle (oder druckt absolute Fantasie-Preise um dann mit Rabatten zu punkten welche es eigentlich gar nicht gibt). Wenn ich mich um Preise streiten will, kann ich in einen arabischen Souk, da weiss ich wenigstens von Anfang an, dass man mich nur verarschen will...


    Hat zwar nur am Rand mit Mehrwertsteuer zu tun, zeigt aber, dass sich vergleiche durchaus lohnen können (nebenbei: diverse Händler an der Messe Friedrichshafen haben sich auf Exporte in die Schweiz spezialisiert, die bieten für einen geringen Aufpreis Import an welche Fix-Fertig vor die Tür gestellt werden).


    Ähm - wieder zu lang geworden. Gibt Dinge...die ändern sich nie ;(

  • Sali Marc :smiling_face:


    Dass wir in dieser Sache nicht immer einig sind ist ja nicht neues . Aber Werkliefung (Lieferung eines Werkes, und nicht etwa Lieferung ab einem Werk) oder nicht ist für die Steuerfreiheit entscheidend. Ausfuhrlieferungen (aus dem EU Zollgebiet) können verschiedene Formen haben, per Post oder Kurrier, im Reiseverkehr, oder eben als Werklieferung. Im Normalfall sind alle Arten von Ausfuhrlieferungen steuerbefreit (im Reiseverkehr je nach Land evtl. erst nach erreichen eines Minimalbetrags pro Verkaufsstelle). Bei Teile die zur Ausrüstung oder Betrieb eines Transportmittels gebraucht werden jedoch ausnahmen gemacht, was die Steuerbefreiung angeht. Vorallem ist die Ausfuhrlieferung im Rahmen des privaten Reiseverkehrs nicht Steuerbefreit.
    Wird das aber Teil vom Verkäufer verbaut und ist der Wert der Arbeit weniger als der Wert der Teile, dann ist es eine Werklieferung, geht die Werklieferung ins Ausland, dann ist die Werklieferung eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung.


    Hier nochmal das Deutsch Bundes Finanzministerium zum Thema:
    http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=1


    Wie du richtig sagst ist die "Rückerstattung nicht vom Umsatzsteuergesetz geregelt (das sagt nur was wann und unter welchen Voraussetzungen versteuert werden muss) sondern eine Frage des Zivilrechtes." Man muss sich auch bewusst sein, dass die Steuerpflicht nicht beim Kunden sondern beim Verkäufer liegt. Waren die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht gegeben, so muss der Händler geradestehen und evtl. Nachsteuern und Strafe zahlen. Darum auch eine evtl. Zögerung des Verkäufers. Wenn der Verkäufer aber bei Fahrzeugteilen die steuerbefreite Werklieferung anbietet darf man gerne hier im Forum den Namen des Verkäufers nennen.


    Warum das (die Sache mit den Fahrzeugteilen) am Ende so in der EU-Richtlinie entschieden wurde ist auch mir schleierhaft. Wirklich Sinn macht es nämlich nicht. Vor allem da die Deutschen Zöllner unbesehen jeden Kassenzettel abstempeln. Wichtig: Wenn nun ein Zöllner eine Rechnung von Fahrzeugteilen abstempelt die nicht montiert wurden, sind sie deswegen noch lange nicht Steuerfrei. Der Stempel bedeutdet nur, dass die Ware das EU Zollgebiet verlassen hat. Freut euch also nicht, den nach dem Gesetzt ist und bleibt es eine nicht-steuerbefreite Ausfuhrlieferung.


    Gruss KöfferliRebel


    PS: Apropos Africa Twin, hast du den schon gesehen?

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    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • https://www.smartsteuer.de/por…ikon/W/Werklieferung.html


    Ort der (Werks-)Lieferung bestimmt sich nach der Lieferung :face_with_tongue:
    Ich hab zwar nicht immer Recht, aber meistens :grinning_face_with_smiling_eyes: (zumal es ja noch die Werksleistung gibt - und dieser Unterschied in der Schweiz so nicht besteht, was auch in der EU zu nicht unerheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führt https://www.awb-international.…rklieferung-werkleistung/)


    Dass das Risiko beim Verkäufer liegt ist eine andere Geschichte, zumal nicht wenige Lieferanten selber keine Ahnung von Umsatzsteuer haben und sowieso alles auf den Steuerberater abschieben, was dann schon mal bisschen dauern kann wenn man hierzu Fragen stellt.


    Wenn man sicher gehen will, dass man die Mehrwertsteuer zurückerhält, dann sollte man das vor dem Kauf klären - gibt ja meistens genügend Anbieter. Und wie erwähnt: lässt man sich das Teil per Post liefern, dann ist das eine Ausfuhrlieferung - und diese ist bei Drittländern (also Lieferung an ein nicht-EU-Land) am Ort des Kunden steuerbar.


    Auf Paragraphen rumreiten nützt aber nix, denn wenn der Verkäufer nicht will oder sich der Zöllner quer stellt und nicht abstempeln will (was eben schräg ist, denn die Teile werden ja effektiv ausgeführt und etwas anderes wird ja nicht bestätigt), dann kann man dagegen nichts machen.


    Dürfte sich inzwischen sowieso geklärt haben, war ja tolles Mopped-Wetter (zumindest am Sonntag).