Anzeige von Nachbaren wegen zu schnell fahren??

  • Ciao alle..


    Bin neu hier...und habe eben eine frage bezüglich anzeigen von Privat personen..
    Kann mich mein nachbar anzeigen weil ich vor im zu schnell gefahren bin?? oder muss er beweise haben wie video usw....
    Komme mit dieser frage weil habe in ein artikel gelesen www.20min.ch/schweiz/news/story/16761882.
    Da hat jemmand sein billet verloren weil eine Privat person ihn angezeigt hat wegen rechts überholen und mit ohne beweise verlor er den ausweiss!!!wegen eine Privat anzeige...


    wen sich jemand auskennt were super ;(;(;(

  • Grundsätzlich ist es Aussage gegen Aussage... macht eine vereidigte Person (Polizist z.B.) eine Aussage, so wird dieser Glauben geschenkt. Bei Privatpersonen dürfte dies nicht ganz so leicht sein.. aber heut ja ein jeder ein Smartphone und kann dies mit bewegten Bildern festhalten....

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Verstehe nicht ganz. Ist das eine rhetorische Frage oder hast Du eine Strafanzeige?


    Wie viel "zu schnell" ist doch auch noch wichtig? Strafanzeige, kann jeder gegen jeden einreichen - soviel ich weiss. Ob sie dann von den Behörden weiterverfolgt werden, ist eine andere Sache.


    Aus eigener, nähere Bekanntschaft, Hand weiss ich dazu nur diese Geschichte: Irgendwo bei einer Autobahneinfahrt, neue Siedlung, Sportwagen, immer schön durch die Kurve beschleunigt, viel Lärm; irgendso ein Lamborghini Ding. Eine Woche später stand die Polizei dort, schaute zu. Ein weiteres Mal standen sie wieder da und man wurde angehalten. Alle Papiere etc, Fragen warum man da durchfährt etc; dabei kam eben heraus, dass ein Anwohner Strafanzeige geleistet hatte, wegen zu schnellem Fahren und Lärmbelästigung. Passiert ist nichts, doch die Anzeige wurde eben verfolgt.


    Dies ist mein Senf dazu :grinning_squinting_face:

  • ciao..


    Danke für die antworte..Nein habe kein Strafanzeige aber wollte nur wissen ob er sowas machen könnte und ob er beweise haben muss wie video usw... es gibt menschen eben die schaden freude haben... und mit diesen Artikel wo ich gelesen habe bei 20 min gibt mir zu viel zu denken :confused_face::confused_face::confused_face: da kann jede jemand anschwätzen die dazu führt den ausweiss zu verlieren!!!!! :thumbdown::thumbdown::thumbdown: auch ohne Beweise!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Rocco ()

  • Glaube nicht immer was in Zeitungen steht.... gibt Behörden, die verurteilen schnell... dass die Sache bei nächster Instanz eingestellt wurde, ist dann nicht mehr zu lesen.

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Soweit ich weiss sind bilder von Privatpersonen 1 nicht für Beweisé zugelassen.
    Und 2. verboten wegen Datenschutz
    Wie gesagt soweit ich weiss


    Im Weiteren wie kan eine Tempoüberschreitung vom nChbar verzeigt werden? Glaube kaum das er eine Laserpistole zu Hause hat....

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Staedi ()