Kontrollschild- Montage wo erlaubt

  • Noch besser, wenn man sich damit in die Beiz setzt, kann gleich jeder die tolle Neulenkernummer bewundern und am Hobel klebt beim Verlassen der Bierschenke bereits ein Zettel vom "Expörtler" dran. :top:

  • Komentare wie im Kindergarten. Ich fragte dies nur um die Optik des Motorrads zu verbessern. Nicht mehr und nicht weniger... F...Trolls

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  • Hallo Ducati


    mit dem Verändern der Optik hast du natürlich recht. Von mir aus dürften auch alle Töffs ohne Nummer fahren, wäre sehr viel schöner. Wir haben wenigstens noch Glück mit der Grösse des Schildes, gibt ja noch weit hässlichere Dinger.


    Da ein halber Gesetzeskatalog existiert über das richtige befestigen der Nummer kam deine Frage wohl bei Einigen nicht ganz ernst an. Neigungswinkel, Abstand zum Boden, kein Parkieren auf öffentlichem Grund usw. lassen deine Idee nicht umsetzen ohne alle dafür bestehenden Gesetze zu ändern. Das wäre in unserer Paragraphenwelt kaum umzusetzen.


    Ein Vorteil hat die Befestigung am Motorrad: Die tollen Jacken und Kombis bleiben unverschandelt :winking_face:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Irgendwie eine komische Frage, da die Nummer ja eine FAHRZEUGNummer ist, welche das FAHRZEUG kennzeichnet, welches versichert ist. Darum, naja, ein bisschen "denken-vor-posten" wäre lieb;)

  • Irgendwie eine komische Frage, da die Nummer ja eine FAHRZEUGNummer ist, welche das FAHRZEUG kennzeichnet, welches versichert ist. Darum, naja, ein bisschen "denken-vor-posten" wäre lieb;)

    Ich hatte mal bei meiner Suzuki das Heck umgebaut und war dann auch noch beim Sattler. Konnte die Nr. nicht montieren da alles noch im Umbau war. Da hatte ich die Nr. an der Jacke befestigt. Bei der Fahrt nachhause war die Polizei hinter mir und sie hatten nicht darauf reagiert. Deshalb die Frage. Genügt das für dich als Rechtfertigung? An meinem Auto habe ich auch die Nr. nicht vorne Montiert und die Polizei sagt auch nichts dazu, da man Sie sehen kann. Ist nicht ganz erlaubt jedoch toleriert. Und NEIN das Kontrollschild ist keine Fahrzeug-Nr.. Die Fahrzeug-Nr. ist am Rahmen und kann jederzeit so identifiziert werden.

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  • Hallo zusammen


    Es ist erlaubt das Kontrollschild hinten auf der Jacke zu tragen? Das wäre ja ne Marktlücke wenn man Jacken mit dem Fach verkaufen könnte bzw. herstellt. Optisch wäre das auch ein Plus für das Motorrad.
    Danke für euer Feedback :thumbup:

    Wieso nicht? Dann kriegts du so nie eine Parkbusse falls mal falsch parkierst :grinning_squinting_face:
    Aber ich denke micht dass es erlaubt sei, ich meine stell dir vor du bringts deine 2 Räder beim Mechaniker zum Service, und dann macht er eine Probefahrt....Ohne Kontrollschild denke ich nicht dass er das tun würde.

  • Wieso nicht? Dann kriegts du so nie eine Parkbusse falls mal falsch parkierst :grinning_squinting_face: Aber ich denke micht dass es erlaubt sei, ich meine stell dir vor du bringts deine 2 Räder beim Mechaniker zum Service, und dann macht er eine Probefahrt....Ohne Kontrollschild denke ich nicht dass er das tun würde.

    Mechaniker fahren oder sollten immer mit der Garage-Nr. fahren da sie erstens SIE die Kosten tragen müssen falls was passiert und mit der U-Nr. besser versichert sind :winking_face:

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  • Wieso nicht? Dann kriegts du so nie eine Parkbusse falls mal falsch parkierst :grinning_squinting_face: Aber ich denke micht dass es erlaubt sei, ich meine stell dir vor du bringts deine 2 Räder beim Mechaniker zum Service, und dann macht er eine Probefahrt....Ohne Kontrollschild denke ich nicht dass er das tun würde.

    1. das gibt nur evt. keine Parkbusse (oder aber auch, je nachdem wo du deine Maschine hingestellt hast) aber im schlimmsten Fall eine Kralle wie beim Auto, oder eingezogen von der Polizei und dann kannst du schon mal den ganz dicken Geldbeutel mitnehmen zum auslösen. Ich würde sagen, dass das auch unter Diebstahlbegünstigung gehen würde - kostet übrigens nochmal extra.


    2. Der Mech. könnte sehr wohl eine Probefahrt machen, schon mal was von Händlernummer gehört?


    Abgesehen davon, ich finde nur schon den Gedanken (Nummer auf Jacke) völlig bescheuert (sorry-ist nicht persönlich gemeint :winking_face: )


    DAS LEBEN IST ZU KURZ FÜR "IRGENDWANN".... B)  

  • 1. das gibt nur evt. keine Parkbusse (oder aber auch, je nachdem wo du deine Maschine hingestellt hast) aber im schlimmsten Fall eine Kralle wie beim Auto, oder eingezogen von der Polizei und dann kannst du schon mal den ganz dicken Geldbeutel mitnehmen zum auslösen. Ich würde sagen, dass das auch unter Diebstahlbegünstigung gehen würde - kostet übrigens nochmal extra.
    2. Der Mech. könnte sehr wohl eine Probefahrt machen, schon mal was von Händlernummer gehört?


    Abgesehen davon, ich finde nur schon den Gedanken (Nummer auf Jacke) völlig bescheuert (sorry-ist nicht persönlich gemeint :winking_face: )

    Muss zugeben dass dies eine Primitive Lösung wäre. Jedoch es wäre eine Idee die Potenzial hätte. Aber vermutlich ist die ganze Diskussion für nichts, da wie bereits RebelFazer schrieb, dies aus gesetzlichen Gründen nicht gehen wird. Nahm mich trotzdem wunder. Hinterfragen kann man letztendlich alles...nur schon die Verkehrsgesetze in der Schweiz. Da gibt es ein paar Paragraphen die mehr als Fragwürdig und ohne jeglicher Logik sind. Darum ist jede Frage legitim. man darf nur nicht immer die Antwort erwarten die man eigentlich auf der suche ist. Meist ist das was man MUSS nicht das was man will oder gar braucht.

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