Feld-/Waldwege etc.: Zonenregelung?

  • Hmm, also nach querlesen des Artikels würde ich zusammenfassen:

    - Feldwege ok, solange nichts signalisiert ist?

    - Waldwege tabu.


    Lässt sich das als Faustregel pauschal so sagen?


    Was ist alles ein Feldweg? Muss der verdichtet und schön gekiest sein oder reicht eine Laufspur durch unbewaldetes Gebiet?

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • Ich glaube dem Sofa General ist aufgrund des warmen Wetters das Raclette in den Kopf gestiegen. Dringend nötig, dass wir schnellst möglich die 2 -3 lockeren bzw. fehlenden Schrauben montieren und richtig anziehen. So können wir alsbald auf den K&K Feldwegen der Klasse 5 oder höher Abkühlung suchen und Richtung Denzel Quatro oder Denzel Quinto fahren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Klasse 5+ tönt super. Kaiserliche Kieselsteinchen und Trampelpfade :grinning_face_with_smiling_eyes: . Man sagt, ortskundige Reichsfeldweg-Erkunder hätte solche bereits erspäht, gedenzelt und für einen präzisen Vormarsch gedanklich vermerkt :keeporder:.

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • ...gehts hier um die kaiserlichen oder eidgenössischen Feldwegklassifizierungsrichtlinen?


    Swisstopo klassifiziert so:


    1. Kl.-Strasse (mind. 6 m breit) Auffällige Brücke

    2. Kl.-Strasse (mind. 4 m breit) Auffällige Brücke

    Quartierstrasse (mind. 4 m breit) Auffällige Brücke

    3. Kl.-Strasse (mind. 2,8 m breit) Gedeckte Brücke

    4. Kl., Fahrweg (mind. 1,8 m breit) Fahrbrücke

    5. Kl., Feld-, Wald-, Veloweg Steg, Passerelle

    6. Kl., Fussweg


    Im pdf

    Strassengesetz - Gesetzessammlung Kanton St. Gallen so:


    Art. 2 Strassen und Wege

    1 Strassen dienen dem allgemeinen Verkehr.

    2 Wege liegen abseits von öffentlichen Strassen und dienen nicht dem

    Motorfahrzeugverkehr.


    Ergo ist laut Karte ab 4.Kl schluss mit lustig in St. Gallen...oder ist ein Fahrweg kein Weg?

    Oder ist Swisstopo unverbindlich betreffend Verkehr? Was gilt dann wenn nicht signalisiert?

    Neben Kantonle gibts ja auch Gemeindebestimmungen...


    Am einfachsten ist vermutlich ein Dauerauftrag auf ein Bussenkonto. Wenn genug drauf, reichts noch für einen Anwalt im schlimmsten Fall...

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • ...gehts hier um die kaiserlichen oder eidgenössischen Feldwegklassifizierungsrichtlinen?

    Eidgenössische aber auch kaiserliche, königliche, republikanische und freistaatliche. Also die hiesigen durch den Kantönligeist zerpflückte Regelung wie auch im nahen Ausland.


    Art. 2 Strassen und Wege

    1 Strassen dienen dem allgemeinen Verkehr.

    2 Wege liegen abseits von öffentlichen Strassen und dienen nicht dem

    Motorfahrzeugverkehr.


    Ergo ist laut Karte ab 4.Kl schluss mit lustig in St. Gallen...oder ist ein Fahrweg kein Weg?

    Danke für den hinweis. In SG schon bei 4. Klasse Ende Feuer? :emojiSmiley-15: Ich denke nicht.


    Man sollte evtl. anstelle von Waldwegen von Waldstrassen, und anstelle von Feldwegen von Fahrwege reden. Also zwischen Klasse 4 (feiner Strich) und Klasse 5 (gestrichelt) auf der Landeskarte. https://www.swisstopo.admin.ch…2.download/symbols_de.pdf

    Hier die "alte" Kartensignatur:


    Es wird jedoch eine neue Eingeführt. In der neuen Signatur gibt es die Klassen nicht mehr. Und die Breiten wurden angepasst.



    hier eine Karte wo man beide Signaturen sieht. Links noch die alte, rechts die neue.


    Die Strasse von Hintermangeli Richtung Gschwänd ist durchgehen asphaltiert und nur deswegen 4. Kl weil sie unter 2.8 m breit ist.


    Auf der anderen Seite sehe ich gerade, dass man der Karte nicht unbedingt trauen darf. Die Strasse von Hintermangeli nach Finstersee ist nämlich keineswegs Naturbelag sondern ebenso asphaltiert. :emojiSmiley-55: Oder irre ich mich? Weiter sehen alle befahrbare Strassen und Wege mit Naturbelag in der neuen Signatur bis zu einer Breite von 6m gleich aus. Toll.


    Edit: Eine bessere Betrachtungsweise ist die "Map swissTLM (color)" Wobei dort was Belag anbelangt Map swissTLM nicht alles stimmt.


    Ein 4. Klasse Fahrweg nach alter Signatur ist meiner Meinung nach, wie der Name schon sagt, zum Fahren da und ist nicht dass was das SG Gesetz als Weg versteht. Um hier mehr Aufschluss zu kriegen müssen wir nicht die Landeskarte von SwissTopo sondern das GIS des Kt. St. Gallen bemühen. https://www.geoportal.ch/ktsg/….48&scale=2346&rotation=0

    Da sind Strassen und Wege farblich einsortiert.


    Blöderweise hat der Begriff "Weg" mehrerer Bedeutung. Einerseits ist er ein Oberbegriff welcher Strassen, Wege und Pfade beinhaltet. Anderseits ist es ein eben auch ein Klassifikation bzw. Wegart.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Frankreich, vom Office national des forêts

    http://www1.onf.fr/activites_n…c1d/@@display_advise.html


    Wer war noch nie auf einer Holzfällerstraße? Diese Straßen, die den Wald durchqueren, ermöglichen es Ihnen, den Parkplatz für einen schönen Spaziergang im Grünen zu erreichen oder unter Beobachtung der Natur herumzufahren. Aber Vorsicht, von den 30.000 Straßenkilometern, die von der ONF verwaltet werden, sind 75% für motorisierte Fahrzeuge gesperrt... Erklärungen!


    Der Wald ist eine natürliche Umwelt, deren Ruhe und biologischer Reichtum erhalten werden muss. Aus diesem Grund ist es motorisierten Fahrzeugen manchmal verboten, auf Waldstraßen zu fahren. Seien Sie nicht zu enttäuscht... Dadurch können Sie die Verschmutzung im Wald, einschließlich Lärm, sowie die Bodenerosion begrenzen. Hier ist ein kleines Memo, das für Amateur-Zwei- und Vierradfahrer unerlässlich ist:


    Straßen: Teer- oder Schotterstraßen sind für motorisierte Fahrzeuge (Quads, Autos, 4x4, Motorräder) zugänglich, wenn es keine Barrieren oder Verbotsschilder gibt. Was ist, wenn die Barriere offen ist? Rückwärtsgang, dieser Weg ist immer noch nicht für Sie, er bleibt den Profis des Waldes vorbehalten... Zugegeben, der Wunsch, darüber hinauszugehen, ist verlockend, aber bedenken Sie, dieses Verbot hat nur ein Ziel: den Wald zu erhalten!


    Genau wie eine Barriere können auch bestimmte Schilder Ihre Reiseroute behindern. Die so genannte "B0" [Allgemeines Fahrverbot] zum Beispiel erlaubt nur Fußgängern das Überqueren. Vielleicht die Gelegenheit für einen Spaziergang?


    Ein weiteres Zeichen, das Ihnen vielleicht ins Auge gefallen ist, ist die "B7b" [Das Französische umgekehrte Peace-Zeichen]. Übersetzung: Wanderer, Reiter und Radfahrer dürfen passieren, aber keine Kraftfahrzeuge. Los, gehen wir weiter!


    Nicht befahrbare Wege: Weder geteerte noch gepflasterte, nicht befahrbare Wege und Pfade sind für Kraftfahrzeuge verboten. Die Risiken sind zahlreich: die Zerstörung der Vegetation, die Förderung der Bodenerosion, die Störung von Waldtieren, das Steckenbleiben im Schlamm oder das Zerbrechen des Fahrzeugs... So viele Argumente, die nicht diskutiert werden können, nicht wahr?


    Parken: letzte Regel, die man wissen muss, und es ist nicht leicht, darüber nachzudenken, das Parken vor einem Waldzaun ist (auch) nicht erlaubt. In der Tat müssen Fahrzeuge, die mit der Waldbewirtschaftung und den Rettungskräften in Verbindung stehen, immer in der Lage sein, diesen Weg zu benutzen. Feuerausbruch, verstauchter Knöchel... All dies sind Gründe, warum die Passage jederzeit zugänglich sein muss.


    Welches Risiko besteht im Falle eines Verstoßes?


    Nur wenige von Ihnen wissen es: Die Förster des ONF können Strafen gegen diejenigen verhängen, die aus Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit diese Vorschriften nicht einhalten. Und die Rechnung kann saftig ausfallen: 135 Euro Bußgeld für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der auf einer Straße fährt oder parkt, die verboten ist, bis zu 1.500 Euro für Geländefahrten... und das Risiko, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird!



    Verbieten und Bußgelder zu verhängen ist offensichtlich nicht das Kerngeschäft eines Försters... Diese Handlungen sind jedoch unerlässlich, um den Wald zu schützen und sicherzustellen, dass wir alle, heutige und zukünftige Generationen, diese außergewöhnlichen Naturräume langfristig genießen können


    Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wiedermal was aus dem heimischen Lande. Ich möchte euch den Art. 34 Abs 3 VRV vorstellen https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19620246/index.html#a34

    Zitat

    Der Fahrzeugführer hat auf staubigen, schmutzigen oder nassen Strassen, besonders bei Schneeschmelze, so zu fahren, dass Strassenbenützer und Anwohner nicht belästigt werden.

    Also macht dass was ihr so oder so schon immer tut und fährt im Sommer wenn es extrem trocken ist anständig und rücksichtsvoll. Dass kann die eine oder andere fliegende Heugabel vermeiden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Und wenn's korrekt englisch ist, so ist

    Biker != Motorbiker ....

    Also wenn es korrektes Englisch-Englisch ist und kein Kauderwelsch von der anderen Seite des Teichs, dann ist:

    Biker = Motorradfahrer

    Cylist = Fahrradfahrer

    https://dictionary.cambridge.org/dictionary/english/biker


    Es kommt aber nicht von der Insel sondern von drüben und hat ursprünglich einen Fahrradfahrer gemeint:

    https://www.collinsdictionary.com/dictionary/english/biker

    https://www.merriam-webster.com/dictionary/biker


    Was gilt also? Was die Amerikaner meinen oder was die Britten meinen? Nur Fahrräder, nur Motorräder oder doch beides?

    Schauen wir dazu in unsere gute Schweizerische Signalisationsverordnung.:

    Wenn Fahrräder erlaubt wären, dann gebe es dazu das Schild 2.14. "Umgekehrte Peace-Zeichen". Man bräuchte also, wenn Fahrräder gemeint wären, gar kein allgemeines Fahrverbot aufzustellen um dann "Biker" wieder zu erlauben. Andersrum gibt es aber kein Schild welches explizit Motorräder erlauben würde (also nicht ab Stange, wobei Schilder kommen an die Stange. Also ab Regal? *think* ). Somit muss mit "Biker" ganz klar Motorradfahrer gemeint sein. :smiling_face:  :smiling_face:  :winking_face: Wobei man auch da manchmal kreativen Varianten begegnet die ohne weiteres gemäss Art. 14 SSV zulässig sind. <404 - Foto nicht gefunden> Halt einfach nicht ab Stange/Regal wie das übliche, bekannte.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das e contrario-Argument :imsohappy::thankyou:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.