Akra Komplett Ahlag förd er6n

  • Sali zämme


    Ech bsitze jetzt scho öbernes Jahr en Akrapovic Komplettahlag Racing Titan för mini Er6n. Han sie online Bstellt, CH Homologiert, CH Biblatt medeme Nachrüstkat. Esch jo eigentlich es Direktrohr medere Katpatrone. Wenni vollgas gebe muesi ehrlech zuegäh escher scho rächt lut, schöscht rechtig ahgnähm chärnige sound. Wie gseht das us medem Gsetz. Beni in erster Linie ufde Legale site oder esch die Ahlag vo Grunduf scho illegal förd stross?


    Gruess Fabio

  • Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube wenn die anlage den wert auf der plakette nicht übersteigt bei der angegebenen Drehzahl ist alles zumindest nicht im roten Bereich.
    Ich hatte fast dauernd eine leovince komplett Anlage an meinem Fahrzeug und nie wirklich Probleme damit gehabt. Am Vorgänger Fahrzeug.


    Alternativ kawasaki baut serienmäßig akra anlagen ab werk an, wenn du es so tun willst um auf der sicheren seite zu sein?

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Du fährst schon über ein Jahr damit rum und machst dir nun Sorgen?


    Ist es diese?
    https://www.akrapovic.com/de/#…1&modelId=155&yearId=4071


    Wenn ja, ist diese Legal da du den Kat ja drin hast.
    Das angeführte Beiblatt ist für den Krümmer, den ESD, den Kat und den rest.
    Die ER6N ist ja noch ne Euro3, da musst du bei einer gewissen Drehzahl unter dem grenzwertigen Schallpegel liegen. Diese Daten sind irgendwo auf einer Plakette am Rahmen vermerkt.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube wenn die anlage den wert auf der plakette nicht übersteigt bei der angegebenen Drehzahl ist alles zumindest nicht im roten Bereich.

    Auch wenn der Wert darüber ist, kann man noch im grünen Bereich sein. Der sogenannte "Schwanzvergleichswert" dient nur als Anhaltspunkt ob allenfalls was nicht in Ordnung ist.


    Auf der anderen Seite muss eine Standmessung, welche innerhalb des auf der Plakette angegebenen dB(A) Wert liegt, nicht bedeuten dass alles legal und in Ordnung ist.


    Des weitern sind im CH-Beiblatt der Anlage t.w. abweichende und andere Werte als auf der Plakette angegeben.


    Einzig rechtlich relevant ist die Durchfahrtsmessung gemäss für das Motorrad geltende Verordnung und Vorschriften.


    Oder wie es im ASA Merkblatt 11, Seite 5 heisst https://asa.ch/online-bibliothek/merkblaetter/:

    Zitat

    Wenn das Geräusch als übermässig laut auffällt, ist eine Vorbeifahrtsgeräuschmessung anzuordnen. Als Vorselektion kann eine Referenzmessung (Standmessung) dienen. Die Referenzwerte sind aus der Lieferantenbestätigung zu entnehmen. Sind dort keine Werte aufgeführt ist die Typengenehmigung oder das CoC massgebend. Die Messtoleranz richtet sich nach Anhang 6, Ziffer 12 VTS.


    Erfüllt das Fahrzeug eine angeordnete Vorbeifahrtsgeräuschmessung, kann es zugelassen werden/bleiben. Der anlässlich der Vorbeifahrtsgeräuschmessung neu ermittelte Referenzwert ist im Fahrzeugausweis einzutragen, wenn er vom ursprünglichen Wert der Typengenehmigung oder des CoC abweicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Kann gut sein, würde mir aber bei ner Akra mit Zulassung darüber keine Sorgen machen. Warst du damit noch auf dem Prüfstand? Damit könntest du das Maximum aus der Anlage raus holen.
    Solange der Kat drin ist wird sie auch nicht zu laut sein. Akra arbeitet mit Prallplatten und kann deshalb nicht ausbrennen wie einer mit Wolle.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Wie wird das nochmals gemessen?

    Datum der Erstzulassung (Ziffer 36) deines Motorrades (Monat Jahr reicht) sowie Abgaskategorie/Emissionscode (Ziffer 72 des Fahrzeugauseis) ?


    Entweder nach :
    Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 oder nach dem UNECE-Reglement Nr. 41
    oder
    Ziffer 2.2 des Anhangs III von Kapitel 9 der RichtlinieNr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oderdreirädrigen Kraftfahrzeugen
    bzw.
    Alte VTS von 2016 https://www.admin.ch/opc/de/cl…5/201601010000/741.41.pdf
    oder
    was anderes.




    Kann sein, dass dies für die Standmessung immer gleiche ist (45°, 0.5 m Abstand auf Höhe des Auspuffs aber mindestens 0.2 m über Boden, Freifläche im Abstand von 3 m zum Motorrad) und nur die Durchfahrtsmessung abweicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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