MFK nach 4 oder 5 Jahre?

  • Hallo, gilt die erste MFK bei Motorrädern nach der ersten Inverkehrsetzung 4 oder 5 Jahre?
    Auf einer steht 4 Jahre, auf anderen 5.


    Danke für eure Hilfe

  • In der ganzen Schweiz gilt für Autos und Motorräder Art. 33 Abs. 2 Ziffer c und Abs. 3 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a33


    D.h. Erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung,anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Auf Begehren des Halters oder der Halterin kann ein Fahrzeug jederzeit nachgeprüftwerden.


    Die Kanton sind zwar angehalten die nötigen Prüfkapazitäten zu haben, jedoch kann es in gewissen Fällen vorkommen, dass obige Intervalle weit länger sind. Kürzer sollten sie jedoch nicht sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!