Hallo erstmals

  • Hallo allerseits :grinning_squinting_face:


    Ich bin Päddy und wohne mit meiner Partnerin im Zürcher Unterland.


    Vor kurzem habe ich angefangen Töff zu fahren und hab den Löli am
    Heck.


    Mit meiner (gedrosselten) Suzuki SFV650 Gladius mache ich die Welt unsicher... :face_with_tongue:
    Ich könnte eigentlich direkt „offen“ fahren, aber ich habe mich für die A-begr. Prüfung entschieden. Eine offene Maschine währe mir noch etwas zu krass... :whistling:


    Freue mich auf einige gemeinsame Ausfahrten :grinning_squinting_face:

  • herzlich willkommen......Pass auf mit dem Welt unsicher machen, mit dem L darfst die Schweiz nicht verlassen :grinning_squinting_face:

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • :welcome:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • :welcome: und gute Fahrt!

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Von der Schweiz aus darf ich mit dem L schon ins Ausland fahren. klick hier (ganz am Schluss stehts)

    Dort steht gerade nicht, dass Du darfst, sondern dass Du fragen sollst. Die Antwort wird dann sein: Nein


    Grund: Der Lernfahrausweis ist kein international anerkannter Führerausweis. Und noch sind die Nationalstaaten frei zu bestimmen, ob und was für welche Führerausweise sie zulasssen wollen oder nicht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich weiss das man es nicht darf. Würd ich auch nie machen. Bin ja nicht lebensmüde :grinning_squinting_face:


    Aber Hand aufs Herz, wer ist noch nie mit dem L verbotenerweise ins Ausland gefahren?


    Mein Vater und ich waren mal unterwegs mach Rodersdorf. Ich hatte den Auto Löli. Mein Vater ist bekanntermassen am schlafen gewesen. Ich fuhr dann halt durch Frankreich durch weil ich nur den direkten Weg über Leymen nach Rodersdorf gekannt habe :grinning_squinting_face:

  • a) Ich weiss das man es nicht darf.
    b) Würd ich auch nie machen.
    c) Bin ja nicht lebensmüde

    zu a) warum schreibst Du dann, dass man es darf?
    zu b) Um dann zwei Absätze zu schreiben, dass Du es doch gemacht hast? sinnvoll?
    zu c) Das hat weniger mit lebensmüde zu tun, sonst wär auch in der CH fahren = lebensmüde aber viel mit Strafe und fehlender Versicherungsdeckung.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wie gesagt, ich weiss dass ich mit dem L nicht im Ausland fahren kann.
    Ich wollte lediglich zeigen, dass es gem. schweizer Recht nicht grundsätzlich verboten ist mit dem Lernfahrausweis ins Ausland zu fahren.
    Da der Löli kein international anerkannter Ausweis ist, wird wer trotzdem mit dem L im Ausland unterwegs ist mit "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" gebüsst.


    Aber was mir jetzt nicht ganz klar ist, darf ich mit dem L durch Büsingen fahren? Büsingen ist ja D aber komplett von der Schweiz umgeben?


    Wir sind etwas vom Thema abgeschweift.

  • :welcome:
    Gute Fahrt.
    Endlich mal ein Gladius Kompan :grinning_squinting_face::face_with_tongue::top:

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________


    GUY MARTIN