VT1100 gedrosselt?

  • Hallo


    ich habe mir eine Shadow VT1100 A.C.E. aus dem Jahre 1995 gekauft. Der Verkäufer (Händler) sagte, dass sie nicht gedrosselt sei. Sie ist aber mit 20kW eingetragen und einer Geschwindigkeit von 128 km/h. Das spricht für mich, dass sie doch gedrosselt ist. Aber falls dem so wäre, wieso auf 20kW?


    Und Anschlussfrage: Was kostet es im Schnitt, eine solche Maschine zu entdrosseln? Und macht es überhaupt Sinn?


    Danke und Gruss

  • Wurde vermutlich entdrosselt und nie eingetragen, dadurch bist du illegal unterwegs und der Versicherung wird das im Schadensfall auch nicht gefallen.
    Wieviel es kostet zum entdrosseln kommt aufs Model und die Drosselweise kann. Dass ein Händler dir das verkauft finde ich auch komisch.
    Frag mal den Mech was er dir vorschlägt, wenn sie wirklich entdrosselt ist soll er dir eine Bestätigung geben damit du sie offen eintragen kannst.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Im schnitt kostet es viel zuviel. Hast du ein Verwandten oder Bekannten der/die Mech ist? Lass es durch sie oder ihn machen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Ich schätze, dass das mal wieder den damals geltenden CH-Zulassungsbestimmungen zu verdanken ist (hatte auch mehrere Maschinen mit so komischen Einträgen, ein Kollege mit einer Fireblade musst sich auch mit 17 Kw im Ausweis rumärgern).


    Entdrosseln gibt es hier "legal" nicht (weil: war halt CH-Zulassung), aber wie bereits oben aufgeführt hat das in der Regel keinen interessiert und die Mühlen wurden beim ersten Service (falls nicht bereits vom Importeur so ausgeliefert) in den "Originalzustand" versetzt.


    Problematisch waren da die verschiedenen CH-Drosselungen, mit bisschen Glück reichte ein Gasschieber-Anschlag oder eine einfache Unterlagsscheibe als Durchfluss-Reduzierung (Ansaugstutzen, manchmal auch vor dem Vergaser oder beim Anschluss der Krümmer), mit Pech war von Steuergeräten über CH-Nockenwellen bis zu anderen Vergasern und meist verbunden mit ganz speziellen CH-Töpfen alles möglich.


    Die Höchstgeschwindigkeit liesse eher darauf schliessen, dass die Kiste nicht entdrosselt ist, allerdings dürfte eine VT auch mit mehr Leistung nicht wirklich ein Bolz-Werkzeug für die Autobahn werden und mit den damals verbauten Fahrwerken und Bremsen sollte man es der Gesundheit zuliebe eher etwas gemächlich angehen - so macht dann das Choppern auch wirklich Spass.


    Ausser Du bist Selbstschrauber (bei so alten Kisten sicher nicht verkehrt) würd ich die Maschine mal einem Yamaha-Vertragshändler geben damit er sie gründlich durchcheck und ein Auge auf die damals üblichen Leistungsreduzierenden Massnahmen wirft. Falls sie offen ist und trotzdem nicht schneller fährt, ist wohl mal eine Revision angesagt, kann von versifften Vergasern über undichte Membranen in Unterdruckvergasern bis hin zu unsauber eingestellten Ventilen oder gar Problemen in der Stromversorgen alles mögliche sein was da die Leistung eingrenzt - und wenn die Kolben runter sind, wäre wohl mal eine Motor-Revision mit Übermass-Kolben nötig.


    Ist halt alles sehr theoretisch und geraten, möglich das da alles perfekt ist und man sich einfach an das Konzept gewöhnen muss :smiling_face:


    Marc

  • 35-48kw je nach Baujahr...
    lässt sich aber alles finden im www...


    frage meinerseits bei welcher drehzahl denn die kw gemessen wurden die in deinen Papieren verankert ist :whistling:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Hallo, hatte die gleiche Diskussion kürzlich mit meinem Honda Händler. Angeblich gibt es 2 rote Bereiche. Der erste ist eine Drehzahlbegrenzung für die Schweizer Zulassung. Der zweite ist der "echte" für den Motor. Angeblich interessiert das wirklich keinen bzgl. MFK o.ä. Aaaaber: eine Garantie wollte mir keiner geben; und wie es im Fall eines Unfalls ist, weiss ich auch nicht.


    Ich selbst möchte mir eine alte Pan European kaufen. Lt. Verkäufer existiert in der Schweiz keine, die noch "gedrosselt" ist. Angeblich alles legal, muss mich aber noch bei meinem Dealer informieren.


    Falls hier im Formum jemand ist, der über die rechtliche Situation bei entdrosselten "alten" Töff (ca. 80er - 90er Jahre) Bescheid weiss, bitte gerne hier posten. Würde mich sehr freuen... :emojiSmiley-04:

    FT500 - NTV650 - R1100RT - F650GS - R1200R

  • Gedrosselt wurde um die damals geltenden strengen Schweizer Abgasnormen einzuhalten. Die Schweiz kannte schon Euro1 als das im Ausland noch gar kein Thema war.


    Rechtlich muss das Fahrzeug alle Abgasvorschriften hinhalten, welche am Tag der Erstzulassung galten. Endrosdeln geht legal also nur wenn nachher immer noch alle Vorschriften einhält.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kleine Ergänzung, entdrosselt hat der Töff eine grössere Leistung. Versichert ist der Töff aber anhand der Typengenehmigung auf die reuzierte Leistung. Theoretisch könnte im Falle eines Unfalles die Versicherung dann Regress auf Dich nehmen, da Du mit einer höheren Leistung als der Versicherten gefahren bist.


    Inwieweit die Versicherung hier wie die MFK ein Auge zudrückt und ob das schon mal gemacht wurde, weiss ich nicht, eventuell sinnvoll, mit der Versicherung das vorgängig zu klären.