Probefahrt ohne Führerschein

  • Hey Leute


    Ich wollte dieses Jahr mit dem Motorradfahren beginnen. Ich habe bis jetzt nur die Theorieprüfung absolviert. Für den A beschränkt Ausweis brauche ich ja den 12-stündigen Grundkurs. Jedoch muss ich da mein eigenes Motorrad mitbringen. Auch für Fahrstunden brauche ich ein eigenes Motorrad.
    Ich würde gerne das Motorrad vor dem Kauf probefahren, aber dies ist nicht möglich, weil ich keinen Führerausweis habe. Deshalb wollte ich mal nachfragen, ob man irgendwo auch ohne Ausweis probefahren darf? (Ich würde mir die Ninja ZX-6R (636) holen.)


    Danke euch im Voraus. :smiling_face:


    LG

  • hallo, Du musst nur den Lernfahrausweis beantragen und dann kannst du ein Motorrad mit einem L hinten dran Probe fahren.


    Es muss natürlich max. ein A beschränkt Motorrad sein.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Ich bin etwas verwirrt. Die Theorieprüfung kannst Du nur machen, wenn Du einen Lernfahrausweis beantragt hast. Und Du schreibst, dass Du nur die Theorieprüfung absolviert hast. Da stellt sich mir doch die Frage, hast Du einen L-Ausweis für den Töff oder für das Auto beantragt oder für das Auto sogar schon einen Führerausweis?


    Wenn Du für den Töff beantragt hast und die Theorieprüfung erfolgreich absoliert hast, dann musst Du innert 4 Monaten seit Theorieprüfung den Grundkurs absolvieren, ansonsten verfällt der L-Ausweis und Du kannst von vorne anfangen. Für den Grundkurs, da gibt es Fahrlehrer, die vermietn Töffs.


    Und wie Sachsi schrieb, auch mit dem L kann man Probefahrten machen zB an den Töff Testagen Ende April in Derendingen.

  • Danke für die schnellen Antworten.


    Ich habe den Lernfahrausweis für Auto beantragt. (Auf der Einladung zur Theorieprüfung stand auch nur B drauf) Muss ich für Motorrad auch einen Lernfahrausweis beantragen?


    Dass man mit einem Lernfahrausweis ebenfalls eine Probefahrt bekommt, wusste ich nicht. :face_with_tongue: Danke euch. :smiling_face:

  • Ja, du musst noch den Lernfahrausweis für A beschränkt beantragen. Den kriegst du ohne weitere Theorieprüfung, und mit dem kannst du dann direkt alleine auf der Strasse fahren, z.B. für deine Probefahrt.
    Das gilt aber nur für den Töff, nicht fürs Auto gell :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Evtl würde es sich ja aber empfehlen, erst mal das Autobillet zu machen, da Du ja schon den Lernfahrausweis fürs Auto hast. Und danach dann der fürs Motorrad. Eins nach dem Anderen.
    Nicht, dass Du dann noch unter Druck gerätst mit Autofahrstunden plus Motorradgrundkurse und alles durcheinander?


    Macht jetzt auch nicht gross den Eindruck, als hättest Du Dich informiert, was für welchen Führerschein erforderlich ist. Lies Dich doch mal in Ruhe ein :smiling_face:

  • Ich bin etwas verwirrt. Die Theorieprüfung kannst Du nur machen, wenn Du einen Lernfahrausweis beantragt hast.

    Wie bitte was? War wohl vor 40 Jahren so...
    Die Theorieprüfung ist keinesfalls erst nach bestelltem Lehrfahrausweis möglich...
    Die Theorieprüfung ist ne Vorgabe, dass man überhaupt den L-Ausweis beantragen kann... Die Theorie mit 16 für den Roller bestanden reicht bereits für den den L Ausweis mit 18 beantragen.


    Und für den Poster Temke ist der Ablauf wie folgt ->
    1. Theorieprüfung (hast du schon)
    2. Lehrfahrausweis (auto hast du schon, motorrad kannst du zusätzlich beantragen)
    3. mit L rumfahren und auch probefahren
    4. Innert 4 Monate nach Erhalt des Lehrfahrausweises den Grundkurs (12h) absolvieren, falls du den A1 Ausweis hast nur noch 6h Grundkurs.
    5. danach wird der Ausweis 1 Jahr und 4 monate gültig sein ab Datum Ausstellung Lehrfahrausweis.
    6. Innert dieser Zeit die Praktische Prüfung machen und bestehen.
    7. Die Welt entdecken auf 2 Rädern.

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  • @Janne Jetzt zuerst den Autoschein und dafür vermutlich eine Saison verpassen? Töff wird ihm auch Mobilität geben und in an den Verkehr "gewönnen". Autoschein hält zwei Jahre, gross stressig ist das jetzt auch nicht.


    Fixier dir erst mal dein Budget und dann kannst du mal die Bikes auf den Webseiten der Hersteller anschauen. Ob sie drosselbar ist steht au der Webseite.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Für den A beschränkt Ausweis brauche ich ja den 12-stündigen Grundkurs. Jedoch muss ich da mein eigenes Motorrad mitbringen. Auch für Fahrstunden brauche ich ein eigenes Motorrad.

    Es gibt manche Fahrschulen die bieten für den obligatorischen Grundkurs sowie für die fakultativen Fahrstunden Miettöffs an. Ein eigener Töff ist also keineswegs eine zwingende Voraussetzung.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die Theorieprüfung ist keinesfalls erst nach bestelltem Lehrfahrausweis möglich...

    Also ich weiss ja nicht, wie das bei Dir war. Aber nach Art. 11ff VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…47/index.html#id-1-12-122 musst Du ein Gesuch für einen Lernfahrausweis einreichen um dann zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Und beim Gesuch um den Lernfahrausweis musst Du dann eben angeben für welche Kategorie. Den Lernfahrausweis erhälst Du dann nach bestandener Theorieprüfung. Und ja, vor 40 Jahren war das anders, da konnte ich den Lernfahrausweis bestellen, erhielt den und konnte gleich fahren gehen ohne die Theorieprüfung vorher zu machen :face_with_tongue:


    Aber die Theorieprüfung kannst Du heute nicht machen, ohne einen Lernfahrausweis bestellt zu haben und das hat mich irritiert, da der Fragesteller nichts dazu sagte ursprünglich.


    @Temke, such Dir in Deiner Nähe einen Töff-Fahrlehrer und sprich mit dem. Der hat ev. Miettöffs, so dass Du erst mal die Grundkurse machen kannst und dann mit etwas Praxis einen Töff suchen kannst. Häufig kennen Fahrlehrer auch Personen, die einen Töff verkaufen wollen und können da auch helfen.

  • Du ein Gesuch für einen Lernfahrausweis einreichen um dann zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.

    Wo liest du das?


    Ich lese bei deinem Link nur, dass man ein Gesuch einreichen muss um einen Lernfahrausweis zu kriegen? Von Theorie steht da gar nichts...

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  • Ich habe bewusst Art. 11 ff geschrieben, heisst Du musst auch noch die folgenden Artikel und hier insbesondere Art. 13 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a13 lesen. Dort steht dann,
    "Mit der Prüfung der Basistheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der Gesuchsteller über die Kenntnisse nach Anhang 11 Ziffer II. 1 verfügt."


    Es wird also das Wissen des Gesuchstellers geprüft, heisst also Theorieprüfung erst nach Einreichung des Gesuches um einen Lernfahrausweis in dem die Kategorie des beantragten Lernfahrausweises anzugeben ist.


    Jetzt alles unklar?

  • Jetzt alles unklar?

    Jetzt ist alles klar, danke :smiling_face: Habe selber gleich beim STVA nachgeschaut. Stimmt. Bei der ersten Bestellung ist das so. War mir nicht mehr so klar, da ich alles bereits mit 16 erledigt hatte.
    Danke für die Erinnerung!

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  • Ich habe bewusst Art. 11 ff geschrieben, heisst Du musst auch noch die folgenden Artikel und hier insbesondere Art. 13 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a13 lesen. Dort steht dann,
    "Mit der Prüfung der Basistheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der Gesuchsteller über die Kenntnisse nach Anhang 11 Ziffer II. 1 verfügt."


    Es wird also das Wissen des Gesuchstellers geprüft, heisst also Theorieprüfung erst nach Einreichung des Gesuches um einen Lernfahrausweis in dem die Kategorie des beantragten Lernfahrausweises anzugeben ist.


    Jetzt alles unklar?

    Bin ja kein Fachmann, aber da steht nicht ganz so, wie du das interpretierst: Mit der Prüfung der Basistheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der Gesuchsteller über die Kenntnisse nach Anhang 11 Ziffer II. 1 verfügt. Und dieser Anhang findest du am Schluss der Verordnung.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.