Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

  • Ich glaub, SkyBeam hätte noch eine zugelassene SV 650 im Angebot. Wäre vielleicht der einfachere Weg, innert nützlicher Frist ohne grossen Papierkrieg zu eine SV zu kommen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Frage: Kann Suzuki Schweiz anhand Deiner Unterlagen nicht sagen, ob deine SV650 einer schweizerischen Typengenehmigung entspricht? Damit hätte sich meines Erachtens alles erledigt. Bei der Typengenehmigung sollten dann alle relevanten Daten hinterlegt sein.


    Oder macht das STVA Stress, da der Töff erstmals in der CH eingelöst werden soll und deshalb den neuen Abgas- und Lärmvorschriften entsprechen soll? Frag doch beim STVA nach, welchen Lärm- und Abgasvorschriften der Töff denn entsprechen müsse um zugelassen zu werden.


    Ergänzung, Frag bei Suzuki konkret nach der Typengenehmigung 6SA225, ob die Deinem Töff entspricht.


    Und ja, den Vorschlag von @Langtourer solltest Du acuh prüfen, gibt vergleichbare Motorräder in der Schweiz so zwischen CHF 2000 und 3000. Dann eben die Maschine in Deutschland wieder verkaufen. :winking_face:

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  • In der oben verlinkten ASTRA Weisungenüber die Befreiung von der Typengenehmigung steht übrigens in Kapitel 3.1 was das "Datenblatt" enthalten sollte und in Kapitel 3.2 wie man die Einhaltung von Geräusch und Abgasvorschriften nachweisen kann. Ausländische Zulassungspapiere würden akzeptiert werden, wenn diese die nötigen Angaben enthalten. Wenn aber, wie ich befürchte dort einen Strich, bzw. die Emissionklasse nicht angegeben ist, bleibt wohl nur noch ein Prüfbericht einer anerkannten schweizerischen Prüfstelle (FAKT, DTC, oder Berner Fachhochschule). https://stva.zh.ch/dam/sicherh….pdf/TMB009ANPS201711.pdf
    Mit kosten im vierstelligen Frankenbereich sind zu rechenen.


    Ein haufen Geld um danach zu wissen, dass es nicht den Schweizer Vorschriften entspricht. Denn es gilt Art. 4 Abs. 1 und 2 VTS

    Zitat

    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.


    2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.

    Abgas- und Geräuschvorschriften sind nur strenger geworden.


    Da es sich um ein Vergaser handelt wird das Motorrad kaum einfach so die Euro 1 Normen einhalten. Weiter gibt es eine SV 650 Modelcode E18 mit Sekundärluftsystem
    https://www.oemmotorparts.com/…_-2096022&L2=SU4_-2096022 und speziellen Vergaser https://www.oemmotorparts.com/…_-2096013&L2=SU4_-2096013
    was sehr stark drauf hindeutet, dass man für gewisse Märkte (Schweiz und/oder Kalifornien) tricksen musste um die damals geltenden Abgasvorschriften einzuhalten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Dann eben die Maschine in Deutschland wieder verkaufen. :winking_face:

    Wieso wieder verkaufen? Zurück geben - das Fehlen der Papiere ist ein Mangel der Verkaufssache und demzufolge ist die Kaufsache gegen Erstattung der Kaufsumme zurückzunehmen. Der Verkäufer kann dann noch dankbar sein, wenn die Käuferin keine Umtriebsentschädigung geltend macht.


    § 437 BGB wenn ich mich nicht irre

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Frag doch beim STVA nach, welchen Lärm- und Abgasvorschriften der Töff denn entsprechen müsse um zugelassen zu werden.

    Euro 1. Import eines 1980er Motorrads.



    Frage: Kann Suzuki Schweiz anhand Deiner Unterlagen nicht sagen, ob deine SV650 einer schweizerischen Typengenehmigung entspricht?

    Oder @SkyBeam sagt uns welchem Modell seine entspricht.
    Liste mit den Fahrgstellnummernbereichen:
    https://www.oemmotorparts.com/…_-2095999&L2=SU4_-2095999
    Falls es E18 ist, dann ist der Drops gelutscht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wieso wieder verkaufen?

    Ich gehe davon aus, dass der Töff in Deutschland ohne Probleme wieder zugelassen werden könnte. Demnach liegt in Deutschland kein Mangel vor, ausser der Verkäufer wusste, dass die Maschine in die Schweiz verbracht werden sollte. Zudem ist der Kauf ja schon einige Zeit her und handelt es sich um den Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Da muss geprüft werden, welche Mängelrechte ausgeschlossen wurden. Und bevor dann in Deutschland ein streit und Gerichtsverfahren losgeht, besser verkaufen.

  • Wenn sie in Deutschland zugelassen werden kann, könnte sie doch einfach als Zügelgut oder wie das heisst in die Schweiz verbracht werden?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Da aber der TE schon über ein Jahr in der Ch lebt, geht das nicht mehr. Aber die Alternative ist, er löst den Töff in D ein, überschreibt ihn pro Forma auf einen Kollegen, der sowieso in die CH kommen will, der nimmt den Töff dann als Umzugsgut mit und überschreibt den Töff dann in der CH wieder auf den TE :grinning_squinting_face:

  • Wäre vermutlich einfacher, als sich hier nach Deutschland abzumelden, den Töff einlösen, sich hier wieder anzumelden und den Töff als Umzugsgut in die Schweiz zu bringen

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • so einfach ist es nicht.
    1. Wenn du einen Kollegen hast der dies mitmachen würde, benötigst du Zeit. Denn das Fahrzeug wäre für mind. 1 Jahr nicht "verkäuflich", also auch nicht umzuschreiben.


    2. Muss er es ja eine bestimmte Zeit vorher bereits in seinem Besitz haben.


    3.Einfach so ausreißen und sich am nächsten Tag wieder anmelden ist nicht. Ich glaube du müsstest ü 6 Monate die Schweiz nachweislich verlassen.


    Das einzige was noch möglich wäre (so lief es bei mir damals), einen Einspruch bei der Zollverwaltung einreichen und den Nachweis erbringen das das Fahrzeug wirklich dir ist, bzw schon eine gewisse Zeit in deinem Besitz ist. Dann kannst du es als Umzugsgut verzollen und fertig. Zulassung ist dann nur noch Formsache.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • 2. Muss er es ja eine bestimmte Zeit vorher bereits in seinem Besitz haben.

    Ich dachte das gilt nur für den Steuer- und Zollfreien Import, aber nicht für die Zulassung. Kann mich aber auch irren.

    1. Wenn du einen Kollegen hast der dies mitmachen würde, benötigst du Zeit. Denn das Fahrzeug wäre für mind. 1 Jahr nicht "verkäuflich", also auch nicht umzuschreiben.

    Das nicht "verkäuflich" gilt soweit ich weis ebenso nur für den Steuer- und Zollfreien Import.


    Ich sehe gerade man hat 24 Monate um Umzugsgut nachzuholen. https://www.ezv.admin.ch/dam/e…_44_uebersiedlungsgut.pdf
    Und wenn man Form 18.44 richtig ausgefüllt hat, braucht es auch keine Einsprachen und dergleichen :winking_face: .


    Oh. Ich sehe gerade auch, dass gemäss ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung auf das Form 18.44 (bzw. 18.45 und 18.46) abgestellt wird. Damit gilt also das von Sachsi gesagt und ich irrte mich.


    Interessanterweise gibt es bei der Einfuhr von Ausstattungsgut Form 18.45 / Art. 15 ZV und beim Erbschaftsgut Form 18.46 / Art. 16 ZV keine Mindestbesitzdauer vor Wohnsitzwechsel/Einfuhr. Mindestens bei letzterem irgendwie noch logisch und verständlich, sind doch solche Ereignisse eher weniger planbar.


    Scheinheirat um einen Töff zu importieren? Wird das Töffforum doch noch zum Vekupplungsforum? :rosabrille:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Oder @SkyBeam sagt uns welchem Modell seine entspricht.
    Liste mit den Fahrgstellnummernbereichen:
    http://www.oemmotorparts.com
    Falls es E18 ist, dann ist der Drops gelutscht.

    Ohn das Problem jetzt komplett gelesen zu haben. Die SV650 die ich hier habe hat die Typengenehmigung "6SA2 56" aber unter dem Link finde ich nur ein Dokument mit extrem mieser Qualität und Fahrgestellnummer-Bereiche mit JS1AV*. Meine hier ist aber JS1BY*. Liegt also nicht in dem Bereich.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Ohn das Problem jetzt komplett gelesen zu haben. Die SV650 die ich hier habe hat die Typengenehmigung "6SA2 56" aber unter dem Link finde ich nur ein Dokument mit extrem mieser Qualität und Fahrgestellnummer-Bereiche mit JS1AV*. Meine hier ist aber JS1BY*. Liegt also nicht in dem Bereich.

    Ich behaupte mal deine ist 2002 oder jünger mit Einspritzung und keine Vergaser
    https://www.oemmotorparts.com/…Y=(E2)%202003&L=SU4_-4387


    Die alte Vergaser SV 650 hat CH-Typengenehmigung 6SA2 25 oder 6SA2 34

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • War denn die Frage welches Modelljahr meine zum verkauf stehende SV650 hat?

    Nicht direkt. Aber LT meinte:

    Ich glaub, SkyBeam hätte noch eine zugelassene SV 650 im Angebot. Wäre vielleicht der einfachere Weg, innert nützlicher Frist ohne grossen Papierkrieg zu eine SV zu kommen.

    Deine kommt also nur in Frage wenn es irgendeine SV sein soll, aber nicht wenn es eine Vergaser SV sein muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!