Heckumbau Yamaha XV 750 SE mit Unbedenklichkeitserklärung eintragen lassen

  • Hallo zämme! :emojiSmiley-02:


    Ich habe vor, mir endlich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen und mir eine wunderschön zurecht gemachte Yamaha XV 750 SE mit umgebauten Heck zuzulegen. Nun las ich bereits in anderen posts hier und hier, dass ich womöglich mit einer Unbedenklichkeitserklärung vom Generalimporteur das umgebaute Heck eintragen lassen könnte. Die Unbedenklichkeitserklärung bestätigt, dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt.


    Da das Heck momentan nicht im Fahrzeugausweis eingetragen ist und ich mich nicht jedes Mal durch die MFK zittern möchte, interessiert es mich brennend, ob jemand damit Erfahrungen sammeln und mir vielleicht verraten könnte wie ich den Umbau eingetragen bekomme? :thinking_face:


    Die Garage wird die Machine vor Kauf in St. Gallen vorführen, sogar ohne Unbedenklichkeitserklärung. Ich wohne allerdings in Baselland und möchte am liebsten in Zukunft die Machine hier vorführen. Sollte es für die Garage möglich sein, den Umbau eintragen zu lassen oder wie gehe ich am besten vor?

  • Ich wohne allerdings in Baselland und möchte am liebsten in Zukunft die Machine hier vorführen.

    So viel ich weiss, musst du sowieso in deinem Wohnkanton zur MFK.


    dass ich womöglich mit einer Unbedenklichkeitserklärung vom Generalimporteur das umgebaute Heck eintragen lassen könnte. Die Unbedenklichkeitserklärung bestätigt, dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt.

    Beim Heckumbau musst du die asa 2b Richtlinien beachten, dabei vor allem den Artikel 4.6.2 "Rahmen" und dann der Unterpunkt " Zusatzrahmen".
    asa 2b Richtlinien

    In den Richtlinien steht, dass ein "Ersatz durch nicht Originalteile oder Änderungen von Zusatz-, Hilfsrahmen oder Rahmenauslegern ohne tragende Funktion" in die Kategorie D gehören. Diese sind "melde- und prüfpflichtige Änderungen".
    Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist ein "APS" Nachweis erforderlich.
    Dabei handelt es sich um vom ASTRA anerkannte Prüfstellen (Liste).

    Es steht ja auch bei dem von dir geposteten Link, dass es sich bei der Bestätigung nicht um ein Gutachten handelt und sie dir nicht garantieren, dass dies so von der MFK anerkannt wird. Würde am Besten mal der MFK anrufen / schreiben und nachfragen, wie es im BL gehandhabt wird.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Mit dieser Unbedenklichkeitserklärung hast Du erst die halbe Miete. Also den Beweis, dass man das alte Heck abschrauben kann ohne das die Stabilität beinträchtigt ist. Was dir aber fehlen könnte ist ein Nachweiss, dass das neue Heck stabil ist und nach der Regeln der Kunst geschweisst wurde.


    Die Garage wird die Machine vor Kauf in St. Gallen vorführen, sogar ohne Unbedenklichkeitserklärung. Ich wohne allerdings in Baselland und möchte am liebsten in Zukunft die Machine hier vorführen. Sollte es für die Garage möglich sein, den Umbau eintragen zu lassen oder wie gehe ich am besten vor?

    Vorführen ohne auf den Umbau hinzuweisen ist keine echte MFK sondern ein Beschiss. Die Garagen wissen normalerweise besser wie der Hase läuft und welche Dokument es braucht. Wenn der Umbau eingetragen ist dann sollte es auch in Zukunft keine Probleme mehr geben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hallo,


    Ich sehe das so: Das Heck hat keine Tragende Funktion, das steht in der Bestätigung. Also kannst du es weglassen. Was du an Stelle des Heckrahmens hinbaust, ist dir überlassen, und könnte man grosszügig allgemein als Sattel/Sattelhalterung sehen. Diese Teile sind nicht speziell reglementiert. Da brauchst du keinen Nachweis bezüglich Stabilität, Schweisszertifikat, Materialgutachten... Einfach die alltemeinen Vorgaben einhalten (keine scharfen/spitze Teile, kein splitterndes CFK/GFK...)


    So war meine Erfahrung und die aller XV750-Umbauer, die ich kennengelernt habe.


    Gruess Pilarius

  • Danke für eure Antworten!


    Pilarius: Interessant! Meinst du damit es braucht keinen Nachweis um das Heck einzutragen oder vorzuführen? Bei welcher MFK hast Du diese Erfahrung gemacht?

  • Doch, wie gesagt, die besagte Unbedenklichkeitserklärung brauchst du und gegebenenfalls Gutachten für die eingesetzten Faserverbundkunststoffe. Ich gehe üblicherweise nach Hinwil.

  • beziehst Du dich aufs Vorführen oder Eintragen in den Fahrzeugausweis?

    :öm: Aufs Vorführen zum Eintragen. Bitte lies das von phunder verlinkte ASA 2b.

    Die MFK hat es nicht so gerne wenn man einfach so mit meldepflichtigen Änderungen am regulären Prüftermin auftaucht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sorry für meine Naive fragen RebelFazer, Pilarius, phunder und danke für eure Geduld! Ich habe soeben erst gerade den Lehrfahrausweis für Kat A erhalten...

    Das Motorrad wurde bereits mehrmals erfolgreich in St. Gallen von der Garage und ohne Unbedenklichkeitserklärung vorgeführt und wurde seit mehreren Jahren so gefahren. Da ich aber in Umgebung Basel wohne wäre es wünschenswert, wenn ich das Motorrad in Zukunft hier vorführen könnte. Auch falls mich die Polizei anhalten würde, wäre es hilfreich, wenn der Heckumbau im Fahrzeugausweis eingetragen wäre. Bevor das Motorrad nach dem Kauf an mich übergeben wird in ein paar Wochen wird es nochmals vorgeführt. Deshalb habe ich diesen Thread eröffnet um zu erfahren ob es realistisch ist, der Garage vorzuschlagen, den Heckumbau für mich eintragen zu lassen (war nicht geplant und momentan würden sie das nicht machen) und was ich tun oder wie ich helfen kann, damit die Garage das für mich macht. Die Unbedenklichkeitserklärung wäre meiner Meinung nach ein Schritt in diese Richtung gewesen und sowieso nützlich.


    Vorführen MFK: Benötige ich den Eintrag in Fahrzeugausweis überhaupt? Benötige ich die Unbedenklichkeitserklärung überhaupt?
    Polizeikontrolle: Dieselben Fragen wie für Vorführen MFK.

  • Also mal kurz von Adam und Eva angefangen.


    Ist das ein Heckumbau gemäss ASA 2b Kapitel 4.6.2 https://asa.ch/wp-content/uplo…_d_2019/mobile/index.html oder etwa nur um einen "Heckumbau" wie z.B: hier RE: Heckumbau mt 07 ?


    Ein "Heckumbau" muss nicht eingetragen werden. Er muss aber den Vorschriften entsprechen.


    Ein Heckumbau nach ASA 2b Kapitel 4.6.2 muss vorgeführt und eingetragen werden. Es ist eine prüf- und meldepflichtige Änderung.


    Wenn man ein Motorrad von einer Garage "ab MFK" kaufe, dann darf man erwarten, dass alle relevanten Änderungen eingetragen sind und die sonstigen notwendigen Dokumente vorhanden sind. Alles andere würde ich als Mangel gemäss Art. 197 ff OR ansehen.


    Wenn man beim MFK-Termin prüf- und meldepflichtige Änderungen verschweigt und diese nicht entdeckt werden, so sind diese deswegen nicht genehmigt. Genehmigt ist es erst, wenn es Eingetragen ist.


    Welche Dokumente für einen Heckumbau benötigt werden entschiedet der Prüfer. Es braucht aber mindestens der Nachweiss, dass das original Heck das Ersetzt wurde kein tragendes Teil war. Wenn es ein tragendes Teil war, braucht es zusätzliche Papiere.


    Wenn der Heckumbau eingetragen ist, dann sollte es bei zukünftigen MFK-Terminen oder technischen Kontrollen durch die Polizei keine Probleme geben. Ist ein Heckumbau nicht eingetragen, dann muss man damit rechnen, dass es bei bei zukünftigen MFK-Terminen oder technischen Kontrollen durch die Polizei zu Problemen kommen kann. Im schlimmstenfall bis zur Stillegung des Fahrzeuges (sehr lustig wenn es irgendwo auf dem Susten oder Grimsel passiert).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!