Hallo zämme!
Ich habe vor, mir endlich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen und mir eine wunderschön zurecht gemachte Yamaha XV 750 SE mit umgebauten Heck zuzulegen. Nun las ich bereits in anderen posts hier und hier, dass ich womöglich mit einer Unbedenklichkeitserklärung vom Generalimporteur das umgebaute Heck eintragen lassen könnte. Die Unbedenklichkeitserklärung bestätigt, dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt.
Da das Heck momentan nicht im Fahrzeugausweis eingetragen ist und ich mich nicht jedes Mal durch die MFK zittern möchte, interessiert es mich brennend, ob jemand damit Erfahrungen sammeln und mir vielleicht verraten könnte wie ich den Umbau eingetragen bekomme?
Die Garage wird die Machine vor Kauf in St. Gallen vorführen, sogar ohne Unbedenklichkeitserklärung. Ich wohne allerdings in Baselland und möchte am liebsten in Zukunft die Machine hier vorführen. Sollte es für die Garage möglich sein, den Umbau eintragen zu lassen oder wie gehe ich am besten vor?