Mit oder ohne L-Schild mit Führerausweis Kat B und Lernfahrausweis A1 125ccm ?

  • Guten Tag


    Ich stöbere hier schon etwas länger rum und muss sagen, ich finde hier sehr viele gute und hilfreiche Informationen. Nur eine Information fehlt mir noch eindeutig.


    Ich besitze schon mehrere Jahre über 15 Jahre die Kat. B inkl. allen möglichen erweiterungen mit Anhänger und Kategorie für Fahrzeuge mit Personenzahl über 20 inkl. Anhänger usw...

    Ich habe auch den Eintrag Kat A1 bis 45km im Führerausweis. Jetzt habe ich mir den Lernfahrausweis geholt um noch die 8 Pflichtstunden machen zu können.


    Jetzt sind meine Fragen wie folgt:

    Ich habe zwei Fahrlerer gefragt. Einer meinte, dass es nicht nötig ist. Der andere meinte, dass er es sicherheitshalber montieren würde.

    Nun das Problem ist, bringe ich eines an, obwohl ich keines Anbringen darf, weil ich ja schon länger mit der A1 rumgurke ist das gleichzu stellen wie fahren eines Autos, mit gültigem Führerschein Kat. B und einem blauen L = Busse

    Und montiere ich keines, weil ich ja einen Lernfahrausweis habe, gibts genauso eine Busse.

    Soll ich ein halbes blaues L anbringen? also in der Waagereche einfach durchschneiden damit zumindest auf beiden Seiten auf der halbwegs sicheren Seite bin?:emojiSmiley-01:


    Was gilt jetzt? Blaues L anbringen oder nicht? Ich hoffe hier jemanden zu finden, welcher mir die Frage beantworten kann. :emojiSmiley-04:


    Ihr seht ich nehm das mit etwas Humor, will aber nicht wegen eines dummen fehlers, bei den Pflichtkursen abgewisen werden. Und schon gar nicht eine Busse kassieren, weil ich ohne, und mit dem L fahre...


    liebe grüsse

  • Ich würde es diagonal durchschneiden :emojiSmiley-12:


    Wenn dein 125er nur 45kmh fährt benötigst du kein L. Wenn es schneller fährt schon. So würde ich es machen.


    Was auf dem Führerschein drauf ist darfst do ohne L bewegen. Wofür den LFA benötigst muss ein L dran, das ist aber nur meine Auffassung.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Super Fahrlerhrer kennst Du.


    Laut VZV gilt:

    Art. 17 Lernfahrt

    1 Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer im Besitz eines Lernfahrausweises sein muss.




    Laut VRV gilt:

    Art. 27 Lernfahrten

    (Art. 15 SVG)

    1 Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.


    Das heisst ausgedeutscht: Wenn Du ein 125er (A1) Fahrzeug führst (in deinem Fall mehr 45 km/h) musst Du das Schild am Fahrzeug anbringen.


    Dein Vorschlag "Soll ich ein halbes blaues L anbringen? also in der Waagereche einfach durchschneiden damit zumindest auf beiden Seiten auf der halbwegs sicheren Seite bin?" tu ich jetzt als nicht ernstgemeint ab. Aber da hier alles DAU-Sicher sein muss: Amtliche Schilder dürfen nicht abgeändert werden. Dein Vorschlag ist also Schrott.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Sehe es wie lender.


    Art. 27 Abs. 1 VRV und Art. 17 Abs. 1 VZV


    Fährst Du eine 50erli das schneller läuft als 45 km/h oder ein 125er und hast Du deine 8 Stunden (ab 1. Januar 2021 sind es 12) noch nicht gemacht, brauchst Du ein L und einen Lernfahrausweis (LFA).


    Oder generell: Darf man das Fahrzeug nur dank dem LFA lenken, dann braucht es auch ein L.


    So weit ich verstehe, darfst Du das L, da Du schon B hast, am Ende der 8./12. Stunde Entfernen.


    Der A1 (45 km/h) gilt nur für Töff bzw. Roller mit einem Hubraum von max 50 ccm und einer maximal Geschwindigkeit von 45 km/h (Kleinmotorrad). Diese haben eine gelbe Nummer.


    Fahren ohne L wenn es nötig wäre oder Fahren mit L wenn es nicht nötig wäre kostet beides 20 Franken. OBV Nr. 320.1 und 320.2


    VRV https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19620246/index.html

    VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html

    OBV https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20182527/index.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich danke euch für die Aufklärung. Ja, die Fahrlehrer habe ich mir dann nicht für die 8 obligatorischen Stunden ausgesucht. Weil das kann ja nicht sein, dass die nicht bescheid wissen...


    Langtourer Das war natürlich nicht ernst gemeint mit durchschneiden, ich hätte es im rechten Winkel gebogen. :winking_face:

    Danke dir für die Info und auch für die Links.


    RebelFazer Ja ich muss nur die 8 Stunden machen. Dachte es wäre massiv teurer die Busse, aber gut zu wissen. Ich danke dir.


    lender den Satz merk ich mir. Kurz und knapp, aber erklärt alles. Das gefällt mir. Danke.


    Dann mach ich das blaue L mal dran. Ich hab meine 8 Stunden nächste Woche und entferne es wieder nach den 8 Stunden.


    Danke euch

    liebe Grüsse