Motorradkauf, Führerschein, Import, versteckte Kosten?

  • Guten Tag

    Ich werde im Juli den A1 Führerschein machen aber habe eigentlich noch keine Ahnung was ich überhaupt alles machen muss um schlussendlich auf der Straße fahren dürfen.

    Mal angenommen ich habe den Führerschein. Kann ich dann einfach zu einem Händler gehen, dem das Geld auf den Tresen legen und das wars? Muss ich das Motorrad nicht noch irgendwo anmelden und woher kriege ich überhaupt die Verkehrsschilder oder sind die schon am Motorrad beim Händler dabei? Falls nicht, mit was für Kosten muss ich mit so einer Anmeldung rechnen und kosten die Schilder auch noch was?


    Außerdem habe ich auch noch gesehen, dass Motorräder im Ausland (Deutschland) wesentlich billiger sind als in der Schweiz. Außerdem kann ich da ja auch noch Mehrwertsteuer zurückbekommen. Wie viele % wären das dann? Auf der Schweizer Import Webseite habe ich bloß gelesen, dass man nur 39.- pro 100kg zahlen muss am Zoll. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das alles ist. Muss ich dann einfach mit dem Motorrad im Kofferraum zum Zoll fahren, denen den Kassenbon/Verkaufsvertrag unter die Nase halten, 39.- pro 100kg zahlen und das wars? Wenn ich dann mal am Zoll vorbei bin, muss ich dann noch irgendwie MfK machen (es wäre aber ein Brand neues Motorrad) oder einfach ganz normal anmelden, wie als ob ich es in der Schweiz gekauft hätte? Falls ja wie meldet man ein Motorrad überhaupt an?


    Wie Teuer ist so ein Import insgesamt ungefähr und wie viel kann man eigentlich damit einsparen?


    Ich wohne im Aargau, falls das eine Rolle spielt und das gefragte Motorrad wäre eine neue SWM Ace of Spades für 4300 Euro


    LG Ganvai

  • Hallo Ganvai, zuerst mal willkommen im Forum.


    Du hast viele Fragen, auf die Du sehr wahrscheinlich (so wie ich die anderen Forenteilnehmer kenne) auch sehr viele gute Antworten erhalten wirst.


    Du fährst ja bereits eine 125er. Wie hast Du die dann eingelöst? Dann weisst Du ja wie es ungefähr geht. Ist ja nur grösser aber ansonsten auch nur ein Fahrzeug.

    Oder haben deine Eltern für Dich eingelöst die 125er eingelöst (dann frag sie), bzw. läuft die 125er auf deren Namen.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • du brauchst noch eine versicherung, mindestens haftpflicht. teilkasko oder vollkasko sind freiwillig.


    zum thema import gab es kürzlich hier eine ausführliche diskussion.

  • Also beim Import, du bezahkst zur Gewichtsabgabe noch die CH Mwst 7,7% und dazu noch 2-3% Zollgebühren.

    Ansonsten ist dein Vorgehen relativ korrekt, damit zum Zoll auf dem Hänger fahren, alle Dokumente vorweisen, bezahlen und weiterfahren.


    MFK: hier wirst du für den Import bestraft, du kriegst den Termin immer als letzte Prio, daher kann es vorkommen das je nach Monat du eine weile warten musst, dazu musst du alle Dokumente vorweisen und die begutachten zuerst die sehr genau. Fehlt was an Dokumenten musst du dies zuerst auftreiben.

    Danach gibt es eine gründliche MFK, glaube die beanschlagen für die Dokumemtenbesichtigung 1Std und für das Prüfen 30Min. Mich hat dies im 2010 ca 300.- CHF gekostet...


    Beachte auch dass die Garantie in der Schweiz oft besser ist (auf Neumotorräder) weder die aus DE, die CH Importeuere geben meistens ein Jahr länger.

  • Saletti und Hoi. :hutab: Du sprichst zwei Themen an die von einander unabhängig sind. Im folgenden Text hat es viele Links zu weiteren Informationen.


    1. Führerausweis (So heisst der Führerschein in der Schweiz):


    Nun, das kommt auf dein "Vorwissen" drauf an. Gehen wir mal davon aus, dass es dein aller erster Führerausweis ist und Du gar kein "Vorwissen" hast. In dem Fall musst du folgendes machen:

    • Kurs über Lebensrettende sofort Massnahme bei einem anerkannten Kursanbieter. Auch bekannt als Nothelfer oder Nothilfekurs. Solche Kurse werden vom SRK(Schweizerisches Rotes Kreuz), lokalen Smaritervereinen, und vielen Fahrschulen angeboten. Dauer: 10h. Kosten: ca. 160 Franken.
    • Lernen auf die Theorieprüfung. Man muss die Verkehrsregeln kennen, richtiges Verhalten in spezifischen Situationen sowie ein wenig Physik (Bremsweg). Dauer: solange bis Du es verstanden hast und die Fragen schnell beantworten kannst. Kosten: theoretisch Gratis. Die relevanten Gesetze und Verordnungen d.H: SVG, VRV, und SSV kann man alle selber nachlesen. Hilfreich sind aber Übungsaufgaben welche im Stil der Prüfung sind. Diese kann man als Buch, Lernkarten, App, oder Computerprogram bei verschiedenen offiziellen Anbietern erwerben. Eine App kostet ca. 20 Franken.
    • Anmelden Lernfahrausweis beantragen. Das kann man frühstens 3 Monate bevor man das Mindestalter erreicht. Dieses ist bei A1 16 Jahre und bei A 18 Jahre. Das Formular "Gesuch für einen Lernfahrausweis" findet man auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes deines Wohnkantons. Hier als Beispiel das Formular des Kanton Zürichs. Diese soweit wie möglich Ausfüllen und Ausdrucken. Jetzt fehlen nur noch drei Sachen: Ein Passfoto, einen Sehtest bei einem Optiker (Brillenverkäufer) und eine Wohnsitzbestätigung welche man als letztes machen sollte.
      • Passfoto. Es sollte den Vorgaben entsprechen. Also in Farbe und in der vorgeschriebenen Grösse und Qualität.
      • Sehtest. Unbedingt das Formular mitbringen! Es ist ein simpler Test bei dem geprüft wird ob man die minimal Anforderungen ohne oder nur mit Brille erfüllt. Wenn nur mit Brille, dann muss man beim Lenken eines Fahrzeuges eine Brille tragen. Das wird dann auch im Führerausweis vermerkt, so dass die Polizei im Falle eine Kontrolle es kontrollieren kann. Achtung: In manchen Kantone gibt es Liste von anerkannten Optiker und Augenärzten und nur die dürfen den Sehtest machen. Kosten: ca. 20 - 30 Franken.
      • Wohnsitzbestätigung. Kann man auf der Gemeinde/Kreisbüro machen lassen oder beim Strassenverkehrsamt persönlich. Mitbringen: Nachweis über Nothilfekurs (im Original), Amtlicher Ausweis d.H. Pass, ID oder Personalausweis und falls man Ausländer ist auch noch den Ausländerausweis. Wenn Du beim Strassenverkehrsamt bist, das Foto, den Sehtest und den Nothelferausweis dabei hast wird alles gleich einbehalten und weiter bearbeitet. Bei der Gemeinde/Kreisbüro werden sie es evtl. gleich an das Strassenverkehrsamt weiterleiten. In manchan Kantonen kann man die Wohnsitzbestätigung auch so machen, dass man das vollständige Formular mit Foto und Sehtest zusammen mit einer Kopie vom Pass/ID sowie allfälligerweise Kopie des Ausländerausweises und dem original des Nachweis über Nothilfekurs an das Strassenverkehrsamt schickt.
    • Anmelden Theorieprüfung. Nach dem das Gesuch für einen Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurde, es keinen Grund gibt einen Lernfahrausweis zu verweigern (medizinisch, Drogensucht, oder verkehrsrechtliche Straffälligkeiten) bekommt man einen Brief in dem steht wie und wo man sich für die Theorieprüfung anmelden kann.
    • Theorieprüfung bestehen. Ein kleiner aber wichtiger Schritt. Man hat soviele Versuche wie es braucht. Es kostet einfach jedes mal eine kleine Gebühr. Eine einmal bestandene Theorieprüfung gilt ein Leben lang.
    • Warten bis der Lernfahrausweis zugeschickt wird. Für viele die schlimmste Phase. Man hat die Theorieprüfung bestanden aber der Lernfahrausweis ist noch nicht da. Er sollte in wenigen Tage im Briefkasten sein. Sobald man ihn hat kann man losfahren. Mit dem eigenen Motorrad oder jedem anderen geeigneten Motorrad der Kategorie A1. Einzige Voraussetzungen: Man hat einen Helm auf, at kein Alkohol oder Drogen im Blut, hinten am Töff ist ein kleines blaues L und falls man ein Passagier mitnimmt muss dieser eine Fahrausweis der entsprechenden Kategorie und einen Helm auf haben. Ach ja, ausser in Liechtenstein darf man mit einem Lernfahrahrausweis nicht im Ausland fahren.
    • Üben und sich für den obligatorisch Grundkurs anmelden. Wichtig Du musst innerhalb von 4 Monaten nach dem Du den Lernfahrausweis erhalten hast einen 12 Stündigen obligatorisch Grundkurs absolvieren. Der Grundkurs ist in drei Teile/Tage aufgitelt und jeder Teil dauert 4h. Wenn man will kann man jeden Teil bei einem anderen Fahrlehrer machen. Machst Du den Grundkurs nicht, so verfällt der Lernfahrausweis und Du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen (Theorieprüfung muss nicht wiederholt werden). Ein drittes mal gibt es den Lernfahrausweis der gleichen Kategorie nicht einfach so. Es gibt den 3. Lernfahrausweis nur nach mehrjährige Sperrfristen und verkehrspychologische Untersuchungen! Ein absolvierter Grundkurs gilt ein Leben lang. Dauer: 3 x 4 Stunden. Ca. 150 - 200 Franken pro Kursteil.
    • Den Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren. Der VKU kann man bei einem Fahrlehrer (das muss nicht der gleiche Fahrlehrer sein wie bei dem Du den Grundkurs gemacht hast) machen. Ohne VKU kann man sich nicht für die praktische Prüfung anmelden! Es gibt keine Prüfung und man muss einfach zuhören und ein wenig mitmachen. Ein absolvierter VKU gilt ein Leben lang. Dauer: 4 x 2h Ca. 35 - 60 Franken pro Kursteil.
    • Noch mehr üben, üben und üben. Vor allem die Manöver und das richtige Verhalten im Verkehr. Wenn Du unsicher bist, deine Kollegen nicht weiterhelfen können dann ist dies der Punkt an dem man allenfalls Fahrstunden nehmen sollte. Im allgemeinen sind Fahrstunden freiwillig. Ausser dem obligatorischen Grundkurs braucht es keine Fahrstunden. Ein Fahrlehrer kann aber sinvolle und konstruktive Tipps geben was man falsch macht, verbessern könnte und auf was bei der praktischen Prüfung speziell geschaut wird.
    • Für die praktische Prüfung anmelden und diese bestehen BEVOR der Lernfahrausweis abläuft. Anmelden kann man sich selber. Dazu braucht es keinen Fahrlehrer. Mache sagen zwar, dass wenn man sich durch einen Fahrlehrer anmeldet man besser Chancen hat. Ist aber Quatsch mit Sauce, da das Computersystem dies gar nicht registriert. Jedenfalls nicht bei den ersten zwei von drei Möglichen Versuchen. Es kann Sinvoll sein, dass man vor der Prüfung eine oder zwei Fahrstunden bei einem Fahrlehrer hatte bei der man die Prüfung simuliert. Dann weisst Du was gefragt wird und wo es noch Verbesserung potential hat. Wenn Du fleissig geübt hast, die Verkehrsregeln und das Verhalten im Verkher verinnerlicht hast und die Manöver kannst dann ist die Prüfung ein Klacks. Bis auf die Nerven udn das es halt eine Prüfung ist. Bleib ruihg, lass dich nicht nervös machen (speziell nicht von dir selber) und wenn es dann doch nicht sein soll, dann hast Du ja noch einen zweiten und dritten Versuch.
    • Sobald man die Prüfung bestanden hat, kann das blaue L weg und man darf auch Personen mitnehemn die keinen entsprechenden Führerausweis haben (dafür darf man nun selber bei L-Fahrer mit fahren). Sobald man den neuen schönen Führerausweis erhalten hat, darf man auch im Ausland fahren. Das geht etwa 3 - 4 Tage.

    2. Fahrzeug zulassen lassen.


    Das ist relativ einfach. Man braucht dazu nur entweder den abgestempelten Prüfbericht 13.20A (bei einem Neu- oder Importfahrzeug) oder einen alten Schweizer Fahrzeugausweis (Zulassungspapier) sowie eine Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Letzteres geschieht elektronisch, bekommt man bei der Versicherung seiner Wahl und ist eine Sache von nicht mal 15 Minuten. Die Versicherung braucht dazu die so genannte Stammnummer welche man auf Prüfbericht oder Fahrzeugausweis findet.


    Was es explizit nicht braucht, ist einen Führerausweis oder Lernfahrausweis. Hört sich komisch an, ist aber so. Mit dem abgestempelten Prüfbericht (*) oder dem Fahrzeugausweis geht man zum Strassenverkehrsamt seines Wohnkantones, stellt sich bei der richtigen Schlange an (Einlösen von Fahrzeugen) und überreicht am Schalter den Prüfbericht/Fahrzeugausweis. Hat man noch nie ein Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen, so muss man evtl. den Pass/ID und falls man Ausländer ist auch noch den Ausländerausweis vorweisen. Diese also auch noch mitnehmen. Am Schalter kann man dann je nach dem aus einer kleineren oder grösseren Auswahl an verschiedenen Nummern auswählen. In manchen Kantone wird einem einfach eine Nummer zugeteilt.


    (*) Hat man das Fahrzeug sleber importiert, so muss dieses noch Vorgeführt werden. Bezüglich Selbstimport siehe [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    Kauft man das Fahrzeug bei einem Händler so wird dieser die obigen Schritte für einen machen. Je nach Händler hat man dann aber keine Wahlwelche Nummer man bekommt. Muss diese aus einem Grund gewisse Eigenschaften haben, wie z.B. Ungerade, oder möglichst keine 13, oder eine was weiss ich, dann sollte man sich selber drum kümmern. Ist aber keine Garantie dafür, dass man wirklich freie Wahl hat. In manchen Kantone werden des weiteren gewisse Nummer öffentlich versteigert. Das kann dann mehr kosten als der Töff wert ist.


    Sobald man die Nummer am Fahrzeug montiert hat, darf man damit auf der Strasse fahren. Natürlich nur die Personen die einen Führerausweis oder Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie haben. Hat man einen Lernfahrausweis so muss man zusätzlich noch ein blaues L hinten ranmachen. Will man einen Passagier mitnehmen so muss dieser den Ausweis der entsprechenden Kategorie haben. Hat der Passagier nur einen Lernfahrausweis oder gar keinen Ausweis für die entsprechende Kategorie ist das gar nicht gut. Bei einer Polizeikontrolle drohen dann hohe Bussen und möglicherweise gar der Verlust des Lernfahrausweises.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Beziehen sich die 7.7% CH Mwst auf den ursprünglichen Kaufpreis (4300Euro) oder auf den ohne 19% deutsche Mehrwertsteuer (3483Euro). Falls es sich auf den Ursprünglichen Kaufpreis bezieht, könnte ich auch einfach mit dem Händler ausmachen, dass er mir die 19% deutsche Mehrwertsteuer schon von vornherein erlässt, sodass ich die 7.7% einfach auf die 3483 Euro (in dem Fall ja der ursprüngliche Kaufpreis) zahlen muss?

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hat mir sehr geholfen. Allerdings bleibt mir da noch eine Frage. Wenn man sich 3 Monate vor dem 16. Geburtstag für einen Führerschein anmelden kann, heißt das aber nicht, dass man die Theorieprüfungen/den L Fahrschein schon vor dem 16. Geburtstag machen kann und schon herumfahren kann, oder kann man die Prüfungen/Kurse etc erst ab 16 machen?

  • Wenn man sich 3 Monate vor dem 16. Geburtstag für einen Führerschein anmelden kann, heißt das aber nicht, dass man die Theorieprüfungen/den L Fahrschein schon vor dem 16. Geburtstag machen kann und schon herumfahren kann, oder kann man die Prüfungen/Kurse etc erst ab 16 machen?

    Die Theorieprüfung kann man schon vor dem Geburtstag machen. Der Lernfahrausweis wird einem pünktlich zum 16. Geburtstag zugestellt. Vorsicht: Auch wenn der Lernfahrausweis vor dem Geburtstag kommt, fahren darf man erst wenn man wirklich 16 ist und keinen Tag davor.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Beziehen sich die 7.7% CH Mwst auf den ursprünglichen Kaufpreis (4300Euro) oder auf den ohne 19% deutsche Mehrwertsteuer (3483Euro). Falls es sich auf den Ursprünglichen Kaufpreis bezieht, könnte ich auch einfach mit dem Händler ausmachen, dass er mir die 19% deutsche Mehrwertsteuer schon von vornherein erlässt, sodass ich die 7.7% einfach auf die 3483 Euro (in dem Fall ja der ursprüngliche Kaufpreis) zahlen muss?

    Auf den "Wert" an der Grenze ohne die ausländische Steuern. Wenn der Kaufpreis 4300 Euro sind, dann ist der Wert ohne die 19% Mehrwertsteuer von Deutschland 3613 Euro (3483 Euro sind nicht korrekt!). Auf diesen Preis kommt nun noch die Transportkosten vom Verkäufer bis an die Grenze oben drauf. Siehe dazu [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    Mehrwersteuer-Rechnen für Anfänger:

    Massgebend ist der Wert ohne Steuer. Sagen wir dieser sei 100 Geld, und die Mehrwertsteuer 15%.

    In dem Fall ist der Betrag inkl. Mehrwertsteuer 100 Geld + 15 Geld = 115 Geld. Man kann auch einfach den Geldbetrag mit (1 + Mehrwertsteuer/100) = 1.15 multiplizieren.


    Um von 115 Geld wieder den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszurechenen muss man einfach das umgekehrte machen. Dass ist nicht etwa 15% von 115 Geld abzuziehen! Das ergäbe eine viel zu tiefe Zahl von nur 97.75 Geld was nicht stimmen kann, da das Ergebnis wieder 100 Geld sein muss. Die Lösung ist, dass man 115 Geld durch 1.15 teilt, und voila schon hat man wieder 100 Geld.


    D.h. Für die Berechnung des Abzug der deutschen und des Aufschlag der Schweizer Mehrwertsteuer muss zuerst mit 1.19 dividiert und dann mit 1.077 multipliziert werden. Bzw. man kann auch einfach in einem Schritt mit 0.905 multiplizieren

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Bei günstigen Motorrädern lohnt es sich nicht. Ich habe mir viele Brixtons & Mash A1er in DE, AT, FR angeschaut. Bei Preisunterschieden von ca. 1000 CHF wäre am Ende fast nichts übrig geblieben bei Transport, Import, MFK etc. Wenn ich dann noch den Zeitauswand dazu zähle, um eventuell 100-200 CHF zu sparen, dann lohnt es sich gar nicht.


    Bei teureren Motorrädern eventuell sinnvoll. Vor Allem, wenn man selbst eine Transportmöglichkeit hat. Ich hätte mir zumindest einen Transporter mieten müssen deshalb hätte sich das schon nicht mehr gelohnt.


    Stattdessen habe ich mir einfach ein günstiges, uraltes Lernmotorrad gekauft (Yamaha SR 125, 1990). Wobei ich das schon bereue. Ich hätte direkt A- 35kw machen sollen statt A1. Eventuell das auch nochmal bedenken :grinning_squinting_face:


    Mein Vorschlag: Motoscout oder Motorradhandel, 125er filtern und was nettes als Occasion suchen. Am Besten von einem Händler, ab Service, ab MFK und mit neuen Reifen.

    Einmal editiert, zuletzt von kyr ()

  • Ja. Habe gestern mit den obigen Kommentaren und deren Zahlen bisschen rumgerechnet und bin dann darauf gekommen, dass die deutsche Ace of Spades 80 Franken teurer wäre, wie die Schweizer Ace of Spades (hab ein Angebot für eine praktisch neue (45km) für ebenfalls 4300.- bekommen, die als kleiner Bonus sogar komplett in Schwarz ist ohne die mMn unpassenden roten Akzente der deutschen AoS). Hat sich also für mich gelohnt da noch ein bisschen zu recherchieren. Hätte die praktische neue Occassion sonst nämlich nicht gefunden.

  • Mein bisheriges Motorrad hat mir mein Onkel gegeben, ist jetzt aber leider kaputt gegangen. Hab mir jetzt deswegen die Ace of Spades angeschaut. Wollt deshalb auch mal selber schauen wie das alles geht, weil ich noch keine Erfahrung gemacht habe und mein Onkel grade keine Zeit hat. Hat sich jetzt aber alles geklärt.