Drosslung rausnehmen

  • Hallo miteinander


    Bald ist es soweit ich darf endlich meine Drosslung rausnehmen!

    Natürlich wenn ich bis dahin noch weiter Brav bleibe.


    Nun ist meine Frage was muss ich da alles erledigen?

    Ich kann ja nicht einfach die Drosslung rausknallen und losfahren.

    Muss ich das Motorrad noch vorzeigen? Bitte sagt ich muss das nicht sonst gehe ich mich vergraben.


    Danke und Grüsse!

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Na dann vergrabe dich schon Mal 😁


    Nach dem entfernen muss das Fahrzeug vorgeführt werden und du bekommst einen neuen Fahrzeugschein.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Das erste was Du brauchst, ist eine Bestätigung einer kompetenten Stelle, dass der ungedrosselte Töff, technisch 1:1 genau der Typengenehmigung des ungedrosselten Töffs entspricht.


    Diese Bestätigung kann in der Regel nur der anerkannte Töffmechaniker, t.w. gar nur der Töffmech der Markenvertretung ausstellen. Da die natürlich kein Gewähr von irgendwelchem Gebastel übernehmen wollen und dazu auch noch ein paar Batzeli verdienen wollen, stellen sie eine solche Bestätigung nur aus, wenn sie die Drossel höchstpersönlich, selber rausnehmen. Genaueres besprichst Du am besten mit dem Mech deines Vertrauens.


    Danach rufst Du kurz deine Versicherung an, damit die dir einen neuen Versicherungsnachweis ausstellen.


    Mit der abgestempelten und unterschriebenen Bestätigung fährst Du dann zur MFK/StVA und zeigst allenfalls kurz den Töff vor, gibst die Umbaubestätigung und den alten Fahrzeugausweis ab und bekommst im Gegenzug einen neuen Fahrzeugausweis auf dem die neue Typengenehmigungsnummer und die vollen Leistung aufgeführt ist. Evtl. muss man auch nur die Umbaubestätigung abgeben und den Töff muss man nicht mehr zeigen.




    Viel Spass und einen guten Start in deine erste A-unbeschränkt Töffsaison.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Schöner hätte ich es nicht schreiben können.


    Aber Du darfst evt. den annulierten alten Fz-Ausweis vergraben.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Und auf was für Kosten kommt man mit dem ganzen? Ungefähr ich weis es ist schwer es genau zu sagen.

    Und schiesst die Versicherung dann auch weit in die höhe oder geht es nocht?

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Ich hab in erinnerung die garagisten in der Schweiz verlagen 150CHF Std. + MwSt d.h. so in etwa ne std sollte alles zu schaffen sein... wenn ich meine brixton dort bringen würde zur reparatur wäre eine wirtschaftlicher totalschaden :grinning_squinting_face: ahhaha

    Einmal editiert, zuletzt von francy1 ()

  • Und auf was für Kosten kommt man mit dem ganzen? Ungefähr ich weis es ist schwer es genau zu sagen.

    Und schiesst die Versicherung dann auch weit in die höhe oder geht es nocht?

    Bei der AXA spielt es keine Rolle ob <35 kW oder offen anschliessend. (Zumindest bei der Moto Guzzi V7 850.) Da hat er ganz klar gesagt, spielt keine Rolle.

    Und DU beantwortest es ja selber: Händler fragen. Bis und mit V7 III war es reine Elektronik (CHF 150 meitne ich) bei der neuen, muss noch eine Blende aus dem Luftansaugstutzen raus.

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  • Frag Deinen Händler des kleinsten Misstrauens was die Entdrosselung kostet, das ist auch abhängig von der Art der Drosselung und dem entsprechenden Zeitaufwand. Für die Versicherung gehe ich ebenfalls davon aus, dass dies keine Differenz macht, aber Dein Versicherungsvertreter kann das sicher genauer sagen.

  • Bei den einen Drosselungen, muss man nur Teile entfernen und somit ist es reiner Arbeitsaufwand.


    Bei anderen muss zum Beispiel das Steuergerät ausgetauscht werden. Da ist der Arbeitsaufwand sehr klein, aber das neue Steuergerät kostet recht viel. Evtl. wird das alte in Zahlung genommen. Wenn nicht, würde ich das alte, gedrosselte Steuergerät behalten und dann zusammen mit dem Töff verkaufen.


    Aber wie schon oft geasgt: Sprich mit deinem Mech. Man kann das Thema ja auch einfach mal so ansprechen, ohne dass man gleich den Auftrag zur Entrdosselung gibt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Und auf was für Kosten kommt man mit dem ganzen? Ungefähr ich weis es ist schwer es genau zu sagen.

    Und schiesst die Versicherung dann auch weit in die höhe oder geht es nocht?

    Die Kosten fürs Entdrosseln hängt davon ab, wie sie gedrosselt ist. Du hast ne MT-07, richtig? Für diese gibt es soweit ich kurz recherchiert habe sowohl eine elektronische wie auch eine Gasanschlagfdrossel. Erstere kostet ein neues Steuergerät (500-800 CHF), letzteres um die 50.- beim Entdrosseln. Weisst du, was bei deiner der Fall ist?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

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  • Versicherung müsste gleich bleiben. Die geht imho nach Hubraum und Motorradtyp, nicht nach Leistung.


    @francy1 : das Alphatechnik Kit wird in der Schweiz wohl eher nicht verbaut, oder?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Du hast ne MT-07, richtig? Für diese gibt es soweit ich kurz recherchiert habe sowohl eine elektronische wie auch eine Gasanschlagfdrossel.

    Scheinen alle eine Drosselklappenanschlag-Drossel zu haben:


    CH-Typengenehmigung Drosselung
    6YA809 Drosselklappenanschlag
    6YA745 Drosselklappenanschlag
    6YA726 Drosselklappenanschlag
    6YA649 Drosselklappenanschlag auf 64°begrenzt
    6YA648 Drosselklappenanschlag auf 64°begrenzt
    6YA595 Drosselklappenanschlag auf 52°begrenzt
    6YA594 Drosselklappenanschlag auf 52°begrenzt


    Da die MT-07 nicht Ride-by-wire ist, sollte das also tatsächlich rein mechanisch sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!