Schalldämpfer wurde bemängelt trotz Gutachten

  • Demnach wäre ja aber die ASA 2b Richtlinie sehr ungenau bzw. teilweise fehlerhaft geschrieben?

    Denn dort beziehen sie sich ja, wenn es um die Austauschschalldämpfer geht, auf das Merkblatt "KT MB 11"

    Nur das MKBT 11 ist ungenau und dort eigentlich nur die letzte Seite.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Warte mal! DIe Anleitung sollte bei dir im Büchlein sein, dass mit dem Auspuff kam! Die Montageanleitung darf übrigens auch ein Fliesstext sein.


    EDIT:
    Sieht bei mir so aus und kam mit dem "Informazioni Techniche". Ein unscheinbares, kleines Büchlein, welches weder Guthaben noch EU Richtlinien drin hat.

    Das sieht doch schon gut aus... Leider habe ich das nicht erhalten. Aber gut zu wissen das es sowas gibt.

  • Auf der Homepage von sc-projects steht, dass das Zertifikat Teil des Lieferpaketes sei (siehe https://shop.sc-project.com/it…8C-Silenziatore-GP-M2.htm). Das was Du angehängt hast, ist die Bestätigung des Importeurs, nicht aber das Zertifikat, das sc-projects mitliefert. Frag doch per Mail bei denen an, ob sie Dir eine Kopie des "certificato omologazione" senden können, da könnte dann die Anbauanleitung dabei sein.

  • Auf der Homepage von sc-projects steht, dass das Zertifikat Teil des Lieferpaketes sei (siehe https://shop.sc-project.com/it…8C-Silenziatore-GP-M2.htm). Das was Du angehängt hast, ist die Bestätigung des Importeurs, nicht aber das Zertifikat, das sc-projects mitliefert. Frag doch per Mail bei denen an, ob sie Dir eine Kopie des "certificato omologazione" senden können, da könnte dann die Anbauanleitung dabei sein.

    Habe ich schon angefragt, diese verweisen aber auf den Importeur der Schweiz. Und diese haben leider noch nie etwas davon gehört. :face_with_rolling_eyes:


    Danke trotzdem für den Input.

  • Hat denn der Importeur das ursprüngliche Zertifikat ausgetauscht gegen die vom Importeur unterzeichnete Garantie? Wenn ja, sollten sie das ursprüngliche Zertifikat nachliefern. Das ganze ist sehr eigenartig.

  • Beim Importeur resp. Deinem Verkäufer solltest Du Druck machen können, die Lieferung weist einen erheblichen Mangel (Rechtsmangel) auf. Der Verkäufer resp. der Importeur muss die Rechtslage kennen und wissen, dass die Montageanleitung mitgeliefert werden muss, da ansonsten die Eintragung des Auspuffes nicht erfolgt. Wenn das Papier nicht nachgeliefert wird, kannst Du Deine Mängelrechte geltend machen und auch vom Vertrag zurücktreten, also Auspuff zurücksenden gegen Rückerstattung des Preises und Deiner Unkosten.

    Ich würde das mal dem Importeur / Verkäufer sagen, mal schauen, wie darauf reagiert wird.

  • Der Verkäufer resp. der Importeur muss die Rechtslage kennen und wissen, dass die Montageanleitung mitgeliefert werden muss, da ansonsten die Eintragung des Auspuffes nicht erfolgt.

    Ein Auspuff mit EU-Typengenehmigung welche zum Fahrzeug passt wird nicht eingetragen. Es reicht der Nachweis, dass er zum Fahrzeug passt und korrekt montiert wurde. Dass er zum Fahrzeug passt, ist mit dem Kärtchen (Zertifikat) erledigt, dass er richtig montiert wurde dazu braucht es die Einbauanleitung.


    Man muss natürlich SC Project schon nach dem richtigen Fragen. D.h. das "Informazioni Techniche". Büchlein braucht man.

    Kaeserich Hast Du evtl. ein Foto vom Titelblatt?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer Du hast ja recht, dass der Auspuff nicht im Fz-Ausweis eingetragen wird. Ich hoffe aber, dass es in den Prüfungsunterlagen der MFK vermerkt wird, damit nicht jedesmal, wenn die MFK ansteht, die Suche nach der Einbauanleitung losgehen muss.


    Aber die Tatsache, dass der Verkäufer verpflichtet ist, diese mitzuliefern, bleibt bestehen. Wenn die Anleitung fehlt, ist das ein MAngel, der behoben werden muss, da ohne Anleitung der Auspuff nicht verwendet werden darf. Vorbehalten bleibt natürlich der Nachweis, dass für Töffs keine Montageanleitung notwendig ist. Da muss aber wieder der Verkäufer / Importeur unterstützen.

  • So, jetzt ist das Geheimnis gelüftet.


    Wie gesagt hat mich die Firma SC Project Italia auf dem Importeur der Schweiz verwiesen.


    Das Problem an der ganze Sache ist jetzt nur dies: da der Importeur der Schweiz gewechselt hat, und der neue Importeur genau diesen Schalldämpfer für dieses Modell nicht importiert oder besser gesagt nie importiert hat, und auch nicht im Programm für den Vertrieb hat, gibt es auch keine Unterlagen von ihnen. (auch kein neues Gutachten)


    Notiz an mich: Gutachten nicht verlieren sonst kann ich den Schalldämpfer als Vase oder so brauchen. *rofl*


    Fazit: MFK mit originalem Schalldämpfer, dann wieder Rückbau. Für eine Kontrolle sollte das Gutachten schon reichen.


    Besten Dank für die ganzen Infos an alle. :emojiSmiley-122::emojiSmiley-122::emojiSmiley-122:

  • SC Project Italien Sollte aber immernoch in der Lage sein eine Einbauanleitung (nicht Zertifikat!) zu liefern. Oder ist das so eine Laueribude?

    Sollte nach mir auch möglich sein... aber ja...

    Kommt hat immer der Verweis ''schauen Sie mit dem Importeur der Schweiz'' dazu kommt noch die kleine Sprachbarriere.


    Glaube das Interesse von Ihnen für diesen ''fötzel'' ist nicht so gross. Lieber noch einige Schalldämpfer etc. verkaufen. :winking_face: