Drosseln

  • Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage zum Drosseln… Da ich sehr bald 18 werde und ich dann den A35 machen will informiere ich mich sehr viel. Ich habe bereits einmal eine Frage dazu gestellt… Ich bin jedoch sehr unsicher was die Antworten darauf betrifft deshalb möchte ich nochmal eure Meinung hören(lesen;)). Ein Motorrad auf 35kW zu drosseln ist laut der Antworten meiner vorherigen Frage nur legal, wenn es offen nicht mehr als 70kW hat. Das sagen einige auf dieser Webseite und ist laut meinen Infos auch in Deutschland usw. so. Jedoch finde ich keinerlei Infos, dass das in der Schweiz auch so ist. Sogar auf der Webseite des Strassenverkehrsamts steht, dass im gedrosselten Zustand nur die 0.2kW/Kg Grenze nicht überschritten werden darf. Da hier viele erfahrene Leute sind, weiss ich ehrlich gesagt nicht ob wem ich jetzt glauben soll. Meint ihr, ich soll mal beim SVSA anrufen und nachfragen? Sogar mein Mech hat mir von den 70kW erzählt. Aber ich bin echt unsicher wegen den Informationen vom SVSA auf der Webseite…

    Was meint ihr? ^^'

  • Hallo Nils


    Mal eine Gegenfrage:

    Warum ist die Information für dich überhaupt wichtig?

    Tönt ja so als hättest Du ein Motorrad mit über 70kw am Start und möchtest

    klären, ob du die auch drosseln darfst.

    Die erste Million ist immer die schwerste. Deswegen habe ich gleich mit der zweiten angefangen.


    Aktuell: Africa Twin 2017 DCT

    Ex: CBF 600 S, 2011

  • Das habe ich gelesen, und dort wurde ja gesagt dass es nicht erlaubt ist wenn sie nicht vor 2017 zugelassen wurde… finde aber wie gesagt nichts was das gleiche sagt beim SVSA…


    Zur Gegenfrage… Habe mir noch kein grösseres Motorrad gekauft, möchte aber eigentlich, wie in meiner anderen Frage, immernoch eine 790 Duke kaufen. Leider sind kaum von den Modellen zu finden, welche 70kW haben, also will ich unbedingt herausfinden, ob es auch sonst möglich wäre eine zu drosseln…

  • die frage ist nicht nur, ob eine drosselung legal ist, sondern auch, ob der hersteller das anbietet. der gedrosselte töff hat nämlich einen anderen typ und daher auch einen anderen fahrzeugausweis. wenn du dich mit der zulassungsbürokratie nicht auskennst, lässt du die prozedur am besten bei einem fachhändler machen. dieser wird dir auch über machbarkeit und kosten auskunft geben.

  • Wie matti sagt, hat ein gedrosselte Motorrad-Modell eine eigene Typengenehmigung.


    In der Typengenhmigung steht wieviel Leistung das gedrosselte Motorrad hat und wie es gedrosselt werden muss. Man kann also nicht einfach eine beliebige Drossel nehmen wie sie z.B. von Alphatechnik angeboten wird. Logischerweise wird so eine Typengenehmigung von den Behörden nur dann erteilt, wenn das gedrosselte Motorrad-Modell allen geltenden Vorschriften entspricht. D.h. für Motorräder ab 2017 nur dann, wenn das ungedrosselte Modell nicht mehr als 70 kW hat.


    Dass das gedrosselte Motorrad genau dem Model entspricht welches in der Typengenehmigung aufgeführt ist, muss von einer anerkannten Werkstatt bestätigt werden. Das machen die in der Regel nur, wenn sie auch die Drossel selber eingebaut haben. Nur dann kann man das Fahrzeug einlösen und bekommt auch einen Fahrzeugausweis für das gedrosselte Fahrzeug.


    Beispielsweise gibt es für die 2021er KTM 890 Duke drei Typengenehmigungen:
    6KB347 für die echte KTM 890 Duke mit 85 kW welche nicht drosselbar ist.

    6KB348 für die drosselbare KTM 890 Duke L mit 70 kW

    6KB349 für die gedrosselte KTM 890 Duke L mit 35 kW

    Gleiches gilt auch für die KTM 790 Duke wo es auch eine drosselbare bzw. gedrosselte "L"-Version mit 70 kW respektive 35 kW gibt, sowie eine Version mit mehr als 70 kW die man nicht drosseln kann.


    Dein Pech ist es nun mal, dass die "L"-Versionen nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland, ziemlich rar sind.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!