A1 im Ausweis eintragen lassen

  • Hallo zusammen


    Ich habe letzten Sommer den Lernfahrausweis für Kat. A beschränkt angefordert und im Herbst die drei Grundkurse absolviert (Kat. B habe ich schon) . Nun habe ich festgestellt, dass ich kaum Zeit habe zum Motorradfahren und werde die Prüfung wohl nicht machen. Ist es trotzdem irgendwie möglich, dass ich mir immerhin die Kat. A1 im Ausweis eintragen lassen kann? Ich habe ja alle Anforderungen erfüllt (kann bereits Autofahren und habe die 3 Grundkurse für Motorrad/Roller absolviert).


    Danke für eure Hilfe!

  • Ja, geht. Nachweis der besuchten Grundkurse und Führerausweis einschicken. Gibt dann neues Kärtchen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wir sieht es dann aus wenn Lizzy z.B. nächstes Jahr doch noch auf A beschränkt gehen möchte? Einfach nochmal L holen und dann nur noch Prüfung und der Kurs im Anschluss? 🤔

  • L und Prüfung, der Grundkurs muss nicht mehr wiederholt werden.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Den hat sie ja noch nicht absolviert. Weshalb soll sie die nicht noch machen müssen, wenn sie die überhaupt machen muss (-> B Ausweis)?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Der WAB Kurs für Neu-Lenker muss nur einmal gemacht werden. Entweder mit dem Auto oder mit dem Töff. Hat man A (35 kW) und B dann kann man wählen ob man den WAB Kurs mit dem Töff oder mit dem Auto macht.


    Alt-Lenker, die ihren ersten B oder A Führerausweis anno Tobak an der Chilbi gemacht haben (vor 2003) müssen keinen WAB machen wenn sie neu auch noch A (35 kW) oder B machen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ... die ihren ersten B oder A Führerausweis anno Tobak an der Chilbi gemacht haben ...

    Ich verwahre mich gegen diese despektierliche Ausdrucksweise.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • ... die ihren ersten B oder A Führerausweis anno Tobak an der Chilbi gemacht haben ...

    Ich verwahre mich gegen diese despektierliche Ausdrucksweise.

    Du hast den Auweis ja noch nicht lange, also gehörst Du nicht in diese Gruppe. xP

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Den B-Ausweis habe ich schon länger B)

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.