Eintragen

Das Töff-Forum Team wünscht euch allen ein frohes Fest, und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf viele weitere gemeinsame, unfallfreie Kilometer im 2026!
  • Guten Tag.

    Ich habe mir ein Suzuki gs 550 E gekauft und bin dran diese wie ein Cafe race am umbauen...,jedoch treten schon die ersten Problemen bzw. Unklarheiten... weiss jeman wie viel es kostet Pilzluftfilter einzutragen? Ich habe 4 stück davon gekauft und will ca. Wiessen wie teuer so etwas wäre zu eintragen...

    Grüsse

    Pablo

  • "Ohne DTC Gutachten sind Sport- oder Pilzluftfilter an Motorrädern in der Schweiz leider nicht erlaubt, da diese das Geräuschverhalten deines Motorrades beeinflussen. Falls du Sportluftfilter verbauen willst musst du beim DTC eine Geräuschmessung durchführen lassen, welche ca. 600 CHF kostet."

    https://blackdiamond-motorcycles.ch/categories/all…%20CHF%20kostet.

    https://asa.ch/wp-content/upl…2019/index.html 4.8.2.1

  • Hi Pablo

    Ich habe mal eine andere Frage. Hast du das Bike in CH gekauft und zugelassen oddr auf DE mitgenommen und hier registrieren lassen? Und was musstest du dafür tun?

    Ich frage desshalb, weil ich kommenden Monat eine GS 550 E aus deutschland verzolle und einführe und hier registrieren möchte weil ich ja auch fahren will. Der Generalimporteuer sagte mir, dass diese Version in der Schweiz nie vertrieben wurde und er erst klären muss ib man diese überhaupt zulassen kann. Diese Abklärung läuft grad ewig.

    Wie sind deine Erfahrungen?

    LG Steffen

  • "Ohne DTC Gutachten sind Sport- oder Pilzluftfilter an Motorrädern in der Schweiz leider nicht erlaubt, da diese das Geräuschverhalten deines Motorrades beeinflussen. Falls du Sportluftfilter verbauen willst musst du beim DTC eine Geräuschmessung durchführen lassen, welche ca. 600 CHF kostet."

    https://blackdiamond-motorcycles.ch/categories/all…%20CHF%20kostet.

    https://asa.ch/wp-content/upl…2019/index.html 4.8.2.1

    Nah es gilt was bei 1. inverkehrssetzung gegolten hat, die gs550 e wurde 78 bis 81 hergestellt und soweit ichs korrekt im kopf hab. Im internet findet man den damaligen gesetztestext irgendwo und dort steht nix zu luftfiltern drin, dort steht barely überhaupt etwas zu den erlaubten lärmemissionen drin. Also es ist schon sehr gut möglich das das damals erlaubt war und somit auch jetzt noch für die motorräder von damals erlaubt war. Ohne gewähr, aber einfach generell verneinen kann man das so denke ich nicht

  • Hey Def Stef

    Frage: ist das Fahrzeug bereits in deinem Besitz und auf dich zugelassen, und wie Lange schon?

    Grundsätzlich ja. Steht aber halt noch in DE mit deutscher Zulassung und TÜV auf meinen alten Herren registriert. Er hat sie mir aber geschenkt und ich darf sie mit in die Schweiz nehmen. Verzollen werde ich sie über ein Zollbüro welches schon alles vorbereitet hat. Muss nur noch dir Papiere holen und rüber zu den schweizer Zöllnern fahren.

  • Probier es als Umzugsgut. Da umgehst du alles.

    Ich habe damals meinen alten Mercedes so in die Schweiz mitgenommen. Problem bei mir war, ich habe ihn meist mit roten Kennzeichen oder 5 Tages Kennzeichen bewegt. Ich habe damals beim Hauptzollamt in Basel eine Einsprache gegen den Bescheid vom Zollamt Bern eingereicht. Einen langen Brief geschrieben wieso und weshalb das Teil nicht auf mich zugelassen war, ein paar Fotos, etc. Sie haben dann den Entscheid widerrufen und ich konnte ihn als Umzugsgut mitnehmen.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Probier es als Umzugsgut. Da umgehst du alles.

    Ich habe damals meinen alten Mercedes so in die Schweiz mitgenommen. Problem bei mir war, ich habe ihn meist mit roten Kennzeichen oder 5 Tages Kennzeichen bewegt. Ich habe damals beim Hauptzollamt in Basel eine Einsprache gegen den Bescheid vom Zollamt Bern eingereicht. Einen langen Brief geschrieben wieso und weshalb das Teil nicht auf mich zugelassen war, ein paar Fotos, etc. Sie haben dann den Entscheid widerrufen und ich konnte ihn als Umzugsgut mitnehmen.

    Und nun versauert der Mercedes glaub im Kanton Bern. :grinning_face:

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Ich bin schon 12 Jahre in der Schweiz und habe mittlerweile auch eine ID. Das mit dem Umzug kaufen die mir ziemlich sicher nicht ab. Aber ich zahle für die Verzollung ja eh nur ein paar Kröten und die ist nicht das Problem.

    Mir geht es um die MFK und die Zulassung. Da dieses Motorradmodel noch nie hier zugelassen war benötige ich eine Übereinstimmungserklärung vom Hersteller und das geht nur über den Generalimporteuer und der lässt sich sehr viel Zeit damit. Anderer seits habe ich hier schon Umbauten zu diesen Cofe Racern mit dem gleichen Modell gesehen. Ich frage mich nur ob jemand mit diesem Prozess einigermassen vertraut ist und/oder schon mal Erfahrung gesammelt hat? Vielleicht weiss auch jemand wie hoch die Kosten max. ausfallen können?

    Danke trotzdem für euere Antwort und happy weekend🤘

  • Das Problem mit dem zulassen hätte ich eben auch gehabt, durch das Umzugsgut ist das aber hinfällig.....

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)