Prüfung und Kennzeichen 45km/h

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich hier angemeldet da ich neu bzw. wieder in die Welt der Zweiräder einsteigen möchte. :smiling_face:

    Hierzu habe ich aber ein paar Fragen wo ich keine Zufriedenstellenden Antworten im Netz gefunden habe und um Hilfe Dankbar bin.


    Ich habe meinen Führerschein aus D in die Schweiz umschreiben lassen. In D hatte ich die die Kategorie M mit 16 gemacht dieser wurde mir hier als A1 - 45km/h eingetragen.

    Soweit so gut, nun möchte ich mir übergangsweise für den Weg zur Arbeit einen Roller mit 50ccm 45 km/h kaufen im weiteren Verlauf möchte ich dann noch den Grundkurs machen dass ich den A1 eintragen lassen kann.


    Nun zu meinen Fragen, muss ein 45 km/h Roller zur MFK und ganz normal angemeldet/ Versichert werden wie ein Auto? Hier habe ich verschieden Angaben gelesen von gelben Moped Kennzeichen bis hin zum weissen Kennzeichen und MFK. In Deutschland gab es dafür ein Versicherungskennzeichen das jährlich gewechselt hat und man musste nicht zum MFK.

    Die zweite Frage ist darf der Roller tatsächlich nur die 45 km/h Fahren? Ich frage hier da es Bauart Bedingt in älteren Baujahren ja bis 50 km/h ging oder gar ältere Modelle z.B. die Schwalbe ja doch schneller unterwegs war.


    Vielen Dank für die Unterstützung.

  • Erschliesst sich mir jetzt nicht ganz, warum Du Dir das mit dem 45er antun willst. Ausser dass Du nur allen im Weg stehst (ausgenommen in der 20er und 30er Zone) kaufst Du zwei Motorräder. Mit dem A1-Lernfahrwausweis kannst Du auch gleich losfahren und musst lediglich innert 4 Monaten den Grundkurs (ohne Prüfung) absolvieren. 125er-Roller kriegst Du als Occasion (gebraucht) schon für wenig Geld. (Ich geh mal davon aus, dass Du den B-Ausweis hast - ohne B-Ausweis kommt natürlich noch die abschreckende Fahrprüfung dazu - diesfalls kanns Du mein Gefasel vergessen)

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Ich finde es ja bisschen speziell, dass DE-Kategorie M (Mofa-Führerschein, Höchstgeschwindigkeit max. 25 Km/h) beim Umschreiben plötzlich zu A1 (ab 16 Jahre, was gemäss Altersangabe von Mike ja deutlich überschritten wäre - und bis zu 125ccm bzw. max. 11kw - ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) wird.


    Für mich einzig logische Erklärung: das noch ein anderer Ausweis (z.B. Auto, Kat. B) vorhanden war/ist und aufgrund der "geschenkten" A1-Kategorie die 45 Km/h als Maximal-Geschwindigkeit im Führerschein im Kreditkartenformat eingetragen werden. Mit über 18 In den A1 Zeit und Geld zu investieren , macht schlicht keinen Sinn, man kann mit dem A1 nichts weiter anfangen. Auch ein Update auf A1 ohne Beschränkung bringt einem später für andere Prüfungen kein Vorteil, man spart sich den Umweg lieber und geht direkt auf A beschränkt (bis 35 Kw, denn das ist der obligatorische Schritt, wenn man mal zum unbeschränkten Motorrad-Führerschein kommen will.


    Um zur Frage zurückzukehren: wenn im Ausweis max. 45 Km/h eingetragen sind, dann darf man kein Fahrzeug fahren was schneller fahren kann (macht sonst ja keinen Sinn mit der Beschränkung im Ausweis). Heisst, man ist mit der Wahl des Fahrzeuges stark eingeschränkt.


    Die Lösung ist so simpel wie einfach: man verlangt den Lehrfahr-Ausweis für die Kategorie A- (A beschränkt) und besorgt sich ein dazu passendes Fahrzeug (kann ja auch ein Roller sein). Kostet zwar mehr (auch Pflichtstunden und WAB bzw. Fahrprüfung nötig), dafür ist man spätestens 2 Saisons später ready für die Kategorie A und kann damit alles fahren was 2 Räder hat - egal wie viel Hubraum oder wie viel Leistung.


    Zum Thema MFK (vergleichbar mit Tüv): MFK Motorrad und Roller - TCS Schweiz

  • Also zur Frage von Yam660. Das ist ganz einfach der M Führerschein war zu der Zeit als ich in gemacht habe der Führerschein für Fahrzeuge bis 50ccm in Deutschland, ich denke das ist immer noch so. Diesen gibt es so aber hier nicht deshalb wird er vermutlich mit a1 bis 45km/h umgeschrieben. Der Vorteil nur den A1 Führerschein zu machen liegt für mich klar da drin dass ich keine Prüfung mehr machen muss weil ich ja den B Schein habe. Nur noch die drei Teile Grundkurs und dann kann ich den A1 eintragen lassen ohne Prüfung und Theorie usw. Ich bin Jahrgang 1987 und mir reichen die 125ccm wenn dann den A1 habe. Da es nur für den Arbeitsweg oder mal ne kurze Strecke sein soll, wenn das Auto mal grad nicht da ist. Das liegt einfach dran dass ich das aufgrund persönlicher Schicksale meine Frau nicht als Hobby ausbauen kann und möchte.

    Die ursprünglich Frage war aber ja wie es sich mit einem 45ccm Gefährt verhält mit Kennzeichen und MFK da es das in D dafür nicht gibt und so lange ich die Grundkurse noch nicht geplant habe kann ich ja keinen anderen fahren. Bei der Schwalbe ist es z.b. in D so dass man diese trotz der höheren Geschwindigkeit auch mit dem 45 km/h Schein fahren darf weil das dennoch 50ccm sind und es einfach Bauart/ alter Bedingt so ist. Deshalb war die Frage ob das hier auch so wäre.

    Danke für die bisherigen Antworten schonmal. 😊

  • Ergänzung, habe gerade nachgesehen heute wäre es der Führerschein AM in Deutschland. Zu meiner Zeit nur M. Für das Mofa gab es da noch keinen Führerschein da hab es damals nur ne Bestätigung dass man ne Theorie Prüfung gemacht hat.

  • so lange ich die Grundkurse noch nicht geplant habe kann ich ja keinen anderen fahren.

    Doch kannst du mit Erhalt des Lernfahrausweises für die A1 - du hast dann 4 Monate Zeit deine Kurse zu machen.


    Nein die Schwalbe darfst du mit M hier nicht fahren - da zu schnell, der Bestandsschutz mit der Geschwindigkeit (60km/h) gilt nur in Deutschland und ist da im Wiedervereinigungsvertrag geregelt.


    Hier ist es einfach ein Moped mit 50ccm und 60km/h, welches du nicht mit A1-45km/h fahren darfst.


    Kleinmotorräder müssen auch zur MFK und haben ein gelbes Nummernschild, welches die Schwalbe laut Typengenehmigung wäre.

  • Das 125ccm (A1) reichen glaubst Du jetzt - wir dachten nach zig Jahren Fahrrad auch, dass ein Mofa der Inbegriff von Freiheit ist :flushed_face:. Dann wurden es 125ccm, dann 600 und irgendwann landete man halt bei 1000 oder mehr.


    Aber OK, tönt nach Plan mit dem A1 - schade halt, dass (trotz vorhandenem B) die Geschwindigkeits-Begrenzung im Ausweis eingetragen wurde. Dürfte sich aber, wie von Lorad beschrieben bzw. im Link zu den Ausweisen aufgeführt ohne grossen Aufwand machen lassen.


    Ich persönlich würde es nicht so machen weil man sich mit ein bisschen Mehraufwand auch gleich A beschränkt bis 35 kW erwerben kann und nach 2 Jahren (in denen es egal ist was - oder ob überhaupt man fährt) eben Ausweise ohne irgendwelche Beschränkungen erwerben kann.


    Man kann immer diskutieren ob nun "schwerere" (sprich grössere) Motorräder "gefährlicher" sind als kleine - der Unterschied sitzt in der Regel auf dem Motorrad und dreht am Gasgriff. Zudem hätte man mit einem grösseren Motorrad ja die Möglichkeit problemloser einen Passagier mitzunehmen - könnte bei einem aktuell nicht fahrenden Partner durchaus eine Möglichkeit sein den Hausfrieden nicht zu stark zu strapazieren, wenn der einen passablen Sitzplatz für Ausflüge erhält.


    Aber wie erwähnt: jedem das Seine - immerhin hat man sich ja schon eingelesen und kümmert sich um die Ausweise bevor man im Laden ne neue Maschine bestellt.

  • Ich persönlich würde es nicht so machen weil man sich mit ein bisschen Mehraufwand auch gleich A beschränkt bis 35 kW erwerben kann und nach 2 Jahren (in denen es egal ist was - oder ob überhaupt man fährt) eben Ausweise ohne irgendwelche Beschränkungen erwerben kann.

    Der bischen Mehraufwand ist immerhin die Prüfung, die bei der A1 entfällt. Und für den A-Ausweis setzt es nochmals eine Prüfung ab. Der Grundkurs braucht nur einmal absolviert zu werden. Er verschenkt sich im Normalfall einfach etwas mehr als zwei Jahre, bis er die "starken Motoren" voll nutzen kann.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Versicherungskennzeichen gibt es in der Schweiz nur für Mofas und schnelle Elektrovelos. Ein 50 ccm Roller bzw. Moped beschränkt auf 45 km/h braucht in der Schweiz ein reguläres Kennzeichen, MFK, Versicherung pi-pa-po. Und ja, Die EU Führerausweis-Kategorie AM entspricht in etwa dem A1 (45 km/h) in der Schweiz.


    Der A1 (45 km/h) war von 2003 bis 2021 eigentlich irrelevant, da es keinen Grund gab diese Kategorie explizit zu erwerben. Mit 16 Jahre konnte man den A1 erwerben, der bis zum 18 Geburtstag auf 50 ccm limitiert war, jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung hatte. Dem entsprechend rar sind 45 km/h Occasionsfahrzeuge, dafür gibt es viele 50 ccm Roller die bis 80 km/h gehen (was wiedrum eher eine Rarität in Deutschland ist). Willst du ein Schwalbe etc. die schneller als 45 km/h fährt ausserhalb Deutschland lenken, brauchst du den A1 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Wie die anderen gesagt haben, sobald du den A1-Löli (Löli == Lernfahrausweis) hast, darfts Du mit einem A1 Motorrad auf der Strasse fahren. Jedoch bis Du alle drei Teile des Grundkurs gemacht hast, nur unter folgenden Bedingungen:

    • Nur in der Schweiz und Lichtenstein
    • Du must ein blaues L hinten am Töff haben
    • Sozia muss den Führerausweis für Kategorie A oder A1 haben.

    Nach dem Grundkurs, den Du innerhalb 4 Monate nach Erwerb des Lölis absolviere musst, musst Du nur noch die Katergorie in deinen Führerausweis eintragen lassen. Das kann etwas dauern, so etwa 3 - 7 Tage dauert das in der man keinen Führerausweis hat. Man darf dann nur in der Schweiz aber ncht im Ausland unterwegs sein (weil man ja keinen gültigen Führerausweis vorweisen könnte). In diesem Sinne ist der Erwerb von A1 in der Schweiz einfacher als B196 in Deutschland.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!